Versicherung für das Ehrenamt

Die VBG sichert Menschen ab, die sich bürgerschaftlich in einem Ehrenamt engagieren.

Schutz und Sicherheit im Ehrenamt

Ohne Menschen im Ehrenamt würde vieles in unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Umso wichtiger ist es, dass deren Gesundheit im Rahmen ihres bürgerschaftlichen Engagements gesichert ist. Dafür steht die VBG ein.

Versicherung im Ehrenamt

Bereits gesetzlich versicherte bürgerschaftlich Engagierte

Es gibt ehrenamtliche Tätigkeiten, die schon durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Dazu zählt beispielsweise die Mitarbeit in Kirchen oder Prüfungsausschüssen von Handwerkskammern. Sie sind damit „automatisch“ abgesichert.

 

Freiwillige Versicherung für bürgerschaftlich Engagierte, die nicht bereits gesetzlich versichert sind

Es gibt auch Menschen, die sich bürgerschaftlich für eine Initiative oder Institution engagieren, dabei aber nicht gesetzlich versichert sind. Für jene Menschen bietet die VBG eine freiwillige Versicherung an. Sie schützt besonders jene Personen, die in gemeinnützigen Organisationen aus unserem Zuständigkeitsbereich, Sportvereinen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen oder für politische Parteien ehrenamtlich tätig sind.

Einfache Anmeldung durch Rahmenverträge

Einfache Anmeldung, umfassender Schutz: Die VBG ermöglicht es Verbänden, Rahmenverträge für ihre Mitglieder abzuschließen. Das vereinfacht die Anmeldung einzelner Ehrenamtsträger und Vereine erheblich. Nehmen Sie dazu formlos Kontakt mit uns auf.

  • Anmeldung

    Ihre „Ehrenamtler“ sollten während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit geschützt sein. Melden Sie sich daher unbedingt als Mitglied an, um deren Arbeits- und Gesundheitsschutz bestmöglich zu gewährleisten und sie für den Fall der Fälle abzusichern. 
    Jetzt anmelden

Die gesetzliche Unfallversicherung für Ehrenamtliche: Wichtige Informationen.

  • Ehrenamt in Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

    Wer ist versichert?

    Ob Sie in einem Kirchenchor singen, im Kirchenvorstand sitzen oder bei Gemeindefesten helfen – Ihr Engagement ist versichert. Dies gilt auch für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und die Wege zu und von Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.

    Versicherungsschutz für spezielle Einrichtungen

    Neben der Kirchengemeinde selbst sind auch spezielle Einrichtungen wie Notfallseelsorge, kirchliche Schulen und landeskirchliche Museen abgedeckt. Für Alten- und Pflegeheime sowie Kindergärten ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zuständig, während die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau für Friedhöfe zuständig ist.

    Ehrenamt in privatrechtlichen Organisationen

    Auch wenn Sie für eine privatrechtliche Organisation im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft tätig sind, sind Sie versichert. Zum Beispiel, wenn Ihr Verein bei der Durchführung des Weltkirchentages hilft.

    Weltanschauungsgemeinschaften – gleicher Schutz, gleiche Regeln

    Die oben genannten Grundsätze gelten ebenso für öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften.

  • Ehrenamt im Bildungswesen

    Welche Einrichtungen und Tätigkeiten sind abgedeckt?

    Ob Sie in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen oder beruflichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen tätig sind – Ihr Einsatz ist versichert.

    Versicherte Tätigkeiten im Detail

    Zu den abgedeckten ehrenamtlichen Tätigkeiten gehören gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter bei Sitzungen des Elternbeirats, ehrenamtlich Lehrende sowie Eltern, die bei der Organisation von Schulfesten mithelfen. Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und die Wege zu und von Ihrer Tätigkeit sind versichert.

    Zuständigkeiten – Wer ist Ihr Ansprechpartner?

    Für Einrichtungen in privater Trägerschaft sind wir, die VBG, oder die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Ihr Ansprechpartner. Für öffentliche Einrichtungen ist die Unfallkasse zuständig. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Ehrenamt im Verkehrswesen

    Welche Unternehmen und Tätigkeiten sind versichert?

    Verkehrsunternehmen sind vielseitig und reichen von Museumsbahnvereinen über Bürgerbusse bis hin zu Skiliftbetrieben. Ihr ehrenamtlicher Einsatz in diesen Bereichen ist bei uns versichert.

    Versicherte Tätigkeiten im Detail

    Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ist versichert, solange sie im direkten Zusammenhang mit den Aufgaben des jeweiligen Verkehrsunternehmens steht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Mitglied eines Vereins sind oder nicht. Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und die Wege zu und von Ihrer Tätigkeit sind abgedeckt.

    Zuständigkeiten – Ihr direkter Draht zu uns

    Für den Versicherungsschutz Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in Verkehrsunternehmen ist die VBG Ihr kompetenter Ansprechpartner. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

  • Ehrenamt in öffentlich-rechtlichen Institutionen

    Wer ist abgesichert?

    Wenn Sie sich ehrenamtlich in Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts engagieren, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Dazu zählen auch deren Verbände und Arbeitsgemeinschaften.

    Welche Tätigkeiten sind versichert?

    Nicht nur die Tätigkeit selbst, sondern auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese ehrenamtlichen Aufgaben ist versichert. Selbstverständlich schließt der Schutz auch die Wege von und zur Tätigkeit oder Ausbildungsveranstaltung ein.

    In Prüfungsausschüssen und Gremien

    Sie sind Mitglied in einem Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer oder Innung? Oder wirken in einem Gremium eines Sozialversicherungsträgers wie einer Krankenkasse oder Rentenversicherung mit? In diesen Fällen sind Sie durch uns abgesichert.

    Ihr Ansprechpartner: die VBG

    Für alle Fragen und Anliegen rund um den Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt ist die VBG Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir sind für Sie da, um Ihnen den Rücken freizuhalten, während Sie sich für das Gemeinwohl einsetzen.

Die freiwillige Unfallversicherung für Ehrenamtliche: Wichtige Informationen.

  • Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche in Sportvereinen

    Zielgruppe und Voraussetzungen

    Versichern können sich alle, die gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in einem gemeinnützigen Sportverein sind (der Begriff der Gemeinnützigkeit orientiert sich grundsätzlich am Steuerrecht). Sie müssen also ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden oder im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen. Diese müssen nicht in der Satzung verankert sein. Es handelt sich um leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen eines definierten Projekts ausgeübt werden. Dies können z. B. Schieds-, Kampf- und Linienrichter, Projektbeauftragte oder Leiter von Festausschüssen sein.

    Beitragskosten

    Der Beitragssatz beträgt aktuell 4,95 Euro je Versicherungsverhältnis (Stand 2024). Bei mehrfachem ehrenamtlichen Engagement in verschiedenen Organisationen ist für jede Tätigkeit eine separate Beitrittserklärung (mit jeweiliger Beitragsverpflichtung) erforderlich.

    Online-Anmeldung und Vereinbarungen mit Landessportbünden

    Die Anmeldung zur freiwilligen Unfallversicherung kann online erfolgen, sowohl durch Einzelpersonen als auch durch den Sportverein für seine ehrenamtlichen Mitglieder. Einige Landessportbünde haben spezielle Vereinbarungen mit der VBG, die das Meldeverfahren und den Beitragseinzug betreffen.

    Unfallmeldung

    Im Falle eines Unfalls sollte die Unfallmeldung den Namen des Vereins, der verletzten Person und deren Funktion im Verein enthalten. Zudem sollte die Zugehörigkeit zu einem Landessportbund bestätigt werden und, falls zutreffend, dass der Verein über den Landessportbund von der freiwilligen Versicherung für seine Ehrenamtlichen Gebrauch gemacht hat.

    Gemeinnützigkeit und Steuerrecht

    Die Gemeinnützigkeit des Vereins wird nach steuerrechtlichen Kriterien beurteilt.

  • Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche in gemeinnützigen Organisationen

    Zielgruppen und Anwendungsbereiche

    Von der freiwilligen Versicherung für Ehrenamtsträger profitieren Vorstände, Inhaber anderer Wahlämter und Beauftragte u. a. in folgenden gemeinnützigen Organisationen:

    • Kleingartenvereine,
    • Karnevalsvereine,
    • Natur- und Tierschutzvereine,
    • Schulfördervereine,
    • nicht öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

    Übrigens: Der Begriff der Gemeinnützigkeit orientiert sich grundsätzlich am Steuerrecht.

    Tätigkeitsbereiche

    Die freiwillige Versicherung kommt für Personen in Frage, die durch Satzung vorgesehene offizielle Ämter wie Vereinsvorstand oder Kassenwart innehaben. Darüber hinaus können auch Personen freiwillig versichert werden, die spezielle Aufgaben im Auftrag des Vorstands ausführen, wie etwa Projektbeauftragte oder Leiter von Festausschüssen. Diese Tätigkeiten müssen nicht in der Satzung der Organisation festgelegt sein. Es sind leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen eines definierten Projekts ausgeübt werden.

    Versicherungsumfang

    Die Versicherung deckt alle Tätigkeiten ab, die im direkten Zusammenhang mit dem Ehrenamt stehen (z. B. auch die Erfüllung von Repräsentationspflichten eines Vereinsvorstandes), einschließlich der Wege von und zur Tätigkeit.

    Beitragskosten

    Der Beitrag für die freiwillige Versicherung beträgt aktuell 4,95 Euro pro Versicherungsverhältnis (Stand 2024). Bei Engagement in mehreren Organisationen ist für jede eine separate Beitrittserklärung (mit jeweiliger Beitragsverpflichtung) erforderlich.

    Anmeldeprozess

    Die Anmeldung zur Versicherung kann sowohl von Einzelpersonen als auch von der Organisation selbst vorgenommen werden. Bei einer Anmeldung durch die Organisation entfällt die Notwendigkeit einer Einzelanmeldung, es sei denn, eine Person ist in mehreren Organisationen tätig und möchte für jede einzelne eine Versicherung abschließen.

    Gemeinnützigkeit und Steuerrecht

    Die Gemeinnützigkeit der Organisation wird nach steuerrechtlichen Kriterien beurteilt.

  • Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche in Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften 

    Wer kann sich versichern?

    Versichern können sich Personen, die in Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen oder Gewerkschaften ehrenamtlich tätig sind.

    Was ist abgedeckt?

    Die Versicherung deckt nicht nur die eigentliche ehrenamtliche Tätigkeit ab, sondern auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und die Wege von und zur Tätigkeit oder Ausbildungsveranstaltung.

    Beitragshöhe

    Der Beitrag für die freiwillige Versicherung beträgt aktuell 4,95 Euro pro Versicherungsverhältnis (Stand 2024). Bei mehrfachem ehrenamtlichem Engagement in verschiedenen Organisationen ist für jede Tätigkeit eine separate Beitrittserklärung (mit jeweiliger Beitragsverpflichtung) erforderlich.

    Anmeldeprozess

    Die Anmeldung kann sowohl von Einzelpersonen als auch von der jeweiligen Organisation vorgenommen werden. Bei einer Organisationseinreichung entfällt die Notwendigkeit einer Einzelanmeldung, es sei denn, eine Person ist in mehreren Organisationen tätig und möchte für jede einzelne eine Versicherung abschließen.

  • Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche in Parteien 

    Welche Tätigkeiten sind abgedeckt?

    Sie engagieren sich in Parteigremien, Ausschüssen, Kommissionen oder Arbeitskreisen, indem Sie die politischen Positionen Ihrer Partei in Reden oder Diskussionen vertreten? Dann ist diese Versicherung das Richtige für Sie. Auch gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind versichert, wenn sie außerhalb ihres offiziellen Mandats für die Partei aktiv sind, etwa im Wahlkampf oder auf dem Parteitag. Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeiten sowie Wege von und zur Tätigkeit bzw. Ausbildungsveranstaltung sind versichert.

    Beitragshöhe

    Der Beitragssatz beträgt aktuell 4,95 Euro pro Versicherungsverhältnis (Stand 2024). Bei ehrenamtlichen Aktivitäten in mehreren Organisationen ist für jede Tätigkeit eine separate Beitrittserklärung (mit jeweiliger Beitragsverpflichtung) abzugeben.

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