Vorgehen im Schadensfall

Schnelle und effektive Hilfe im Schadensfall ist entscheidend. Je eher die VBG von einem Unfall erfährt, desto schneller kann sie eine optimale medizinische Behandlung Versorgung sicherstellen.

Zum Vorgehen im Schadensfall

Eine Meldung ist erforderlich, wenn die verletzte Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder beim Tod der versicherten Person. 

Wichtiger Hinweis: Todesfälle, schwere Unfälle oder Massenunfälle melden Sie bitte umgehend vorab telefonisch Ihrer zuständigen VBG-Bezirksverwaltung vor Ort . Diese finden Sie in der gelben "Kontakt"-Box unten rechts.

Vorstellung beim Durchgangsarzt

Nach einem Unfall ist die qualifizierte medizinische Versorgung besonders wichtig. Je schneller die VBG die richtigen Rehabilitationsmaßnahmen einleitet, desto größer ist die Chance für eine schnelle und vollständige Rehabilitation.

Nach einem Unfall ist die qualifizierte medizinische Versorgung besonders wichtig. Je schneller die VBG die richtigen Rehabilitationsmaßnahmen einleitet, desto größer ist die Chance für eine schnelle und vollständige Rehabilitation.

Eine versicherte Person, die infolge eines Arbeitsunfalles arbeitsunfähig oder länger als eine Woche behandlungsbedürftig ist, hat sich deshalb einem sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) vorzustellen. Dies ist ein Facharzt / eine Fachärztin mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen. Die versicherte Person hat dabei die Wahl unter den Durchgangsärzten. Die Suche nach Durchgangsärzten geht schnell und einfach mit der  Durchgangsärzte-Datenbank.

Meldung einer Berufskrankheit

Im Interesse eines schnellen Handelns muss eine Berufskrankheit (bzw. schon der Verdacht auf eine Berufskrankheit) unverzüglich gemeldet werden:

  • vom Unternehmen, wenn es Anhaltspunkte dafür hat, dass bei Versicherten des Unternehmens eine Berufskrankheit vorliegen könnte,
  • von (Zahn-) Ärztinnen und Ärzten bei begründetem Verdacht, dass bei ihren Patienten eine Berufskrankheit zu entstehen droht oder schon besteht.

Darüber hinaus haben Versicherte jederzeit die Möglichkeit, sich bei Verdacht auf eine Berufskrankheit selbst an die VBG zu wenden.

  • Wann müssen Berufskrankheiten gemeldet werden?

    Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, müssen uns Unternehmer oder auch behandelnde (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte informieren. Der Grund: Schnelle medizinische Behandlung kann den Krankheitsverlauf möglicherweise aufhalten oder zu einer völligen Genesung führen. Auch kann durch konkrete individuelle Maßnahmen am Arbeitsplatz der Entstehung einer BK entgegengewirkt werden.

    Sie können eine Berufskrankheit auch online melden, indem Sie oben rechts auf den gelben Button "Unfall Melden" klicken. Fragen und Antworten zum Thema Berufskrankheiten finden Sie auch hier (zum Flyer).

  • Wer meldet eine Berufskrankheit?

    Zu der „Anzeige bei Verdacht einer Berufskrankheit“ sind (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gesetzlich verpflichtet. Auch die Krankenkassen sollen entsprechende Hinweise an den Unfallversicherungsträger geben. Natürlich können auch versicherte Personen Ihre Erkrankung auch selbst online melden.

  • Was macht dann der Unfallversicherungsträger?

    Nach Eingang der Meldung nimmt Ihr Unfallversicherungsträger Kontakt mit Ihnen auf, um den Sachverhalt zu ermitteln. Dabei werden sowohl Ihre Krankengeschichte als auch Ihre Arbeitsvorgeschichte geklärt. Eine Arbeitsplatzbesichtigung und Messungen von Belastungen am Arbeitsplatz können zur Klärung beitragen. Die VBG prüft dann, ob Ihre Erkrankung durch Ihre berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Dafür kann ein fachärztliches Gutachten durch unabhängige Sachverständige erforderlich sein. Beteiligt am Verfahren ist auch die Gewerbeärztin bzw. der Gewerbearzt des jeweiligen Bundeslandes.

    Über das Ergebnis der Feststellungen informiert Sie die VBG möglichst zeitnah. Liegt bei Ihnen eine Berufskrankheit vor, besteht das vorrangige Ziel darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden.

Unfall oder Berufskrankheit melden

  • Je zügiger wir von einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einem Verdacht auf eine Berufskrankheit in Kenntnis gesetzt werden, desto effizienter können wir die bestmögliche medizinische Versorgung für die betroffenen Versicherten sicherstellen.

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Durchgangsarzt /-Ärztin finden

  • Durchgangsärzte und -Ärztinnen helfen Ihnen bei allen notwendigen Schritten. Hier finden Sie die in Ihrem Bezirk niedergelassenen Durchgangsärzte und -Ärztinnen. 

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VBG-Auslands-Notfallhotline

  • Arbeitsunfälle im Ausland sind oftmals besonders herausfordernd. Die VBG bietet Ihnen daher eine spezielle Hotline, die Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichen können. Diese kann z. B. durch Vermittlung eines Deutsch oder Englisch sprechenden Facharztes, der Nennung und der Beschaffung des im Ausland zur Verfügung stehenden geeigneten Arzneimittels oder durch die schnelle Verlegung in eine Spezialklinik erfolgen. Im Kontakt mit dem behandelnden Arzt vor Ort können alle Fragen zur Diagnostik und Behandlung geklärt werden.

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FAQ

  • Was ist zu tun, wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet?

    Folgende Schritte sind im "Falle eines Falles" wichtig:

    1. Erste Hilfe leisten.
    2. Der Verletzte ist u. U. einem Durchgangsarzt vorzustellen.
    3. Die Unfallanzeige ist auszufüllen (Sie können den Unfall direkt online bei der VBG melden).
  • Wie kann ich einen Unfall melden?

    Sie können Unfälle online melden. Nutzen Sie hierzu gerne den Button „Unfall melden“ (oben rechts).

     
  • Wann müssen Berufskrankheiten gemeldet werden?

    Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, sollten Sie uns als Unternehmer oder auch als behandelnder Arzt informieren. Der Grund: Schnelle medizinische Behandlung kann den Krankheitsverlauf möglicherweise aufhalten oder zu einer völligen Genesung führen.

    Sie können eine Berufskrankheit auch online melden.

  • Was sind Durchgangsärzte?

    Durchgangsärzte sind in der Regel Fachärzte für Chirurgie mit besonderen Qualifikationen auf dem Gebiet der Unfallchirurgie. Ihre Praxen und die Unfallkliniken sind mit Fachpersonal und durch spezielle technische Voraussetzungen besonders gut auf Unfälle vorbereitet. Die Durchgangsärzte verfügen über eine besondere Zulassung durch die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

     
  • Wann muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden?

    Wenn die Verletzung zu einer Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlung länger als eine Woche dauert. Der Durchgangsarzt legt die (weitere) Behandlung fest.

     
  • Welche Durchgangsärzte gibt es in meiner Nähe?

    Für Informationen über die Durchgangsärzte in Ihrer Region rufen Sie uns an oder nutzen Sie die "Durchgangsärzte-Datenbank".

     
  • Was sind Arbeitsunfälle?

    Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei der Arbeit, bei betrieblichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten oder auf Dienstreisen erleiden. Tätigkeiten, die nicht dem Unternehmen, sondern privaten Zwecken dienen, sind nicht versichert.

     
  • Was sind Wegeunfälle?

    Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg von Zuhause zur Arbeit oder zurück ereignen. Versicherungsschutz kann auch bei notwendigen Umwegen, z. B. zur Unterbringung Ihres Kindes während der Arbeitszeit, bestehen.

     
  • Was sind Berufskrankheiten?

    Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die bei versicherten Personen durch ihre berufliche Tätigkeit verursacht wurde und die in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) der Bundesregierung aufgelistet ist.

     
  • Was leistet die VBG im Versicherungsfall?

    Im Versicherungsfall übernimmt die VBG Aufwendungen für sowohl medizinische Leistungen als auch für Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe. Finanzielle Leistungen erbringt die VBG an die Versicherten oder deren Hinterbliebene.

     

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