Vorgehen im Schadensfall

Schnelle und effektive Hilfe im Schadensfall ist entscheidend. Je eher die VBG von einem Unfall erfährt, desto schneller kann sie eine optimale medizinische Behandlung Versorgung sicherstellen.

Zum Vorgehen im Schadensfall

Unternehmen haben die Pflicht, der VBG innerhalb von drei Tagen Arbeits- oder Wegeunfälle anzuzeigen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod der versicherten Person führen.

Wichtiger Hinweis: Todesfälle, schwere Unfälle oder Massenunfälle melden Sie bitte umgehend vorab telefonisch Ihrer zuständigen VBG-Bezirksverwaltung vor Ort . Diese finden Sie in der gelben "Kontakt"-Box unten rechts.

Vorstellung beim Durchgangsarzt

Nach einem Unfall ist die qualifizierte medizinische Versorgung besonders wichtig. Je schneller die VBG die richtigen Rehabilitationsmaßnahmen einleitet, desto größer ist die Chance für eine schnelle und vollständige Rehabilitation.

Eine versicherte Person, die infolge eines Arbeitsunfalles arbeitsunfähig oder länger als eine Woche behandlungsbedürftig ist, soll sich deshalb einem einem sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) vorstellen. Dies ist ein Facharzt / eine Fachärztin mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen. Die versicherte Person hat dabei die Wahl unter den Durchgangsärzten ihres Bezirks. Die Suche nach Durchgangsärzten geht schnell und einfach mit der Durchgangsärzte-Datenbank.

Meldung einer Berufskrankheit

Im Interesse eines schnellen Handelns muss eine Berufskrankheit (bzw. schon der Verdacht auf eine Berufskrankheit) unverzüglich gemeldet werden:

  • vom Unternehmer, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass bei Versicherten seines Unternehmens eine Berufskrankheit vorliegen könnte,
  • vom Arzt oder Zahnarzt bei begründetem Verdacht, dass bei seinem Patienten eine Berufskrankheit zu entstehen droht oder schon besteht.

Darüber hinaus hat ein Versicherter jederzeit die Möglichkeit, sich bei Verdacht auf eine Berufskrankheit selbst an die VBG zu wenden.

  • Wann müssen Berufskrankheiten gemeldet werden?

    Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, sollten Sie uns als Unternehmer oder auch als behandelnder Arzt informieren. Der Grund: Schnelle medizinische Behandlung kann den Krankheitsverlauf möglicherweise aufhalten oder zu einer völligen Genesung führen.

    Sie können eine Berufskrankheit auch online melden, indem Sie oben rechts auf den gelben Button "Unfall Melden" klicken. Fragen und Antworten zum Thema Berufskrankheiten finden Sie auch in unserem Flyer (zum Flyer).

  • Wer meldet eine Berufskrankheit?

    Zu der „Anzeige bei Verdacht einer Berufskrankheit“ sind Ärztinnen und Ärzte sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gesetzlich verpflichtet. Auch die Krankenkassen sollen entsprechende Hinweise an den Unfallversicherungsträger geben. Natürlich können auch versicherte Personen Ihre Erkrankung auch selbst online melden.

  • Was macht dann der Unfallversicherungsträger?

    Nach Eingang der Meldung nimmt Ihr Unfallversicherungsträger Kontakt mit Ihnen auf, um den Sachverhalt zu ermitteln. Dabei werden sowohl Ihre Krankengeschichte als auch Ihre Arbeitsvorgeschichte geklärt. Eine Arbeitsplatzbesichtigung und Messungen von Belastungen am Arbeitsplatz können zur Klärung beitragen. Die VBG prüft dann, ob Ihre Erkrankung durch Ihre berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Dafür kann ein fachärztliches Gutachten durch unabhängige Sachverständige erforderlich sein. Beteiligt am Verfahren ist auch die Gewerbeärztin bzw. der Gewerbearzt des jeweiligen Bundeslandes.

    Über das Ergebnis der Feststellungen informiert Sie die VBG möglichst zeitnah. Liegt bei Ihnen eine Berufskrankheit vor, besteht das vorrangige Ziel darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden.

    Um dieses Ziel zu erreichen, erbringt die VBG Leistungen, die von der medizinischen Versorgung bis hin zu beruflichen Maßnahmen reichen können. Verbleiben trotz qualifizierter Reha-Maßnahmen körperliche Beeinträchtigungen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent, erhalten Sie eine Rente. Über die Rentenzahlung entscheidet der Rentenausschuss der VBG. Im Rentenausschuss sind gewählte Vertreter der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Versichertenseite mit jeweils gleicher Stimmenzahl vertreten.

Unfall oder Berufskrankheit melden

  • Je zügiger wir von einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einem Verdacht auf eine Berufskrankheit in Kenntnis gesetzt werden, desto effizienter können wir die bestmögliche medizinische Versorgung für die betroffenen Versicherten sicherstellen.

    Mehr lesen

Durchgangsarzt finden

  • Der Durchgangsarzt hilft Ihnen bei allen notwendigen Schritten. Hier finden Sie den für Ihren Bezirk zuständigen Durchgangsarzt. 

    Mehr lesen

VBG-Auslands-Notfallhotline

  • Arbeitsunfälle im Ausland sind oftmals besonders herausfordernd. Die VBG bietet Ihnen daher eine spezielle Hotline, die Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichen können. Diese kann z. B. durch Vermittlung eines Deutsch oder Englisch sprechenden Facharztes, der Nennung und der Beschaffung des im Ausland zur Verfügung stehenden geeigneten Arzneimittels oder durch die schnelle Verlegung in eine Spezialklinik erfolgen. Im Kontakt mit dem behandelnden Arzt vor Ort können alle Fragen zur Diagnostik und Behandlung geklärt werden.

    Mehr lesen

FAQ

  • Was ist zu tun, wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet?

    Folgende Schritte sind im "Falle eines Falles" wichtig:

    1. Erste Hilfe leisten.
    2. Der Verletzte ist u. U. einem Durchgangsarzt vorzustellen.
    3. Die Unfallanzeige ist auszufüllen (Sie können den Unfall direkt online bei der VBG melden).
  • Welche Unfälle müssen der VBG gemeldet werden?

    Wenn der Verletzte mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder beim Tod des Versicherten. Bitte melden Sie besonders schwere, tödliche oder Massenunfälle umgehend telefonisch.

     
  • Wie kann ich einen Unfall melden?

    Sie können Unfälle online melden.

     
  • Wann müssen Berufskrankheiten gemeldet werden?

    Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, sollten Sie uns als Unternehmer oder auch als behandelnder Arzt informieren. Der Grund: Schnelle medizinische Behandlung kann den Krankheitsverlauf möglicherweise aufhalten oder zu einer völligen Genesung führen.

    Sie können eine Berufskrankheit auch online melden.

  • Was sind Durchgangsärzte?

    Durchgangsärzte sind in der Regel Fachärzte für Chirurgie mit besonderen Qualifikationen auf dem Gebiet der Unfallchirurgie. Ihre Praxen und die Unfallkliniken sind mit Fachpersonal und durch spezielle technische Voraussetzungen besonders gut auf Unfälle vorbereitet. Die Durchgangsärzte verfügen über eine besondere Zulassung durch die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

     
  • Wann muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden?

    Wenn die Verletzung zu einer Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlung länger als eine Woche dauert. Der Durchgangsarzt legt die (weitere) Behandlung fest.

     
  • Welche Durchgangsärzte gibt es in meiner Nähe?

    Für Informationen über die Durchgangsärzte in Ihrer Region rufen Sie uns an oder nutzen Sie die "Durchgangsärzte-Datenbank".

     
  • Was sind Arbeitsunfälle?

    Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte während der Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden. Tätigkeiten, die nicht dem Unternehmen, sondern privaten Zwecken dienen, sind nicht versichert.

     
  • Was sind Wegeunfälle?

    Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg von Zuhause zur Arbeit oder zurück ereignen. Versicherungsschutz kann auch bei notwendigen Umwegen, z. B. zur Unterbringung Ihres Kindes während der Arbeitszeit, bestehen.

     
  • Was sind Berufskrankheiten?

    Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die sich der Versicherte durch seine berufliche Tätigkeit zuzieht und die in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) der Bundesregierung aufgelistet ist.

     
  • Was leistet die VBG im Versicherungsfall?

    Im Versicherungsfall erhalten Sie von der VBG sowohl medizinische als auch berufliche und soziale Rehabilitation. Finanzielle Leistungen erbringt die VBG an die Versicherten oder deren Hinterbliebene.

     
  • Was leistet die VBG im Versicherungsfall?

    Im Versicherungsfall erhalten Sie von der VBG sowohl medizinische als auch berufliche und soziale Rehabilitation. Finanzielle Leistungen erbringt die VBG an die Versicherten oder deren Hinterbliebene.

     

Das könnte Sie auch interessieren

  • Wer ist versichert?

    Erfahren Sie, für wen unser Versicherungsschutz gilt.

    Mehr erfahren
  • Versicherungsleistungen der VBG

    Wir stehen Ihnen mit einer Vielzahl von Leistungen zur Seite.

    Mehr erfahren
  • Was ist versichert? 

    Erfahren Sie, für was unser Versicherungsschutz umfasst.

    Mehr erfahren