Barrierefreiheit
Der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist sehr daran gelegen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.vbg.de veröffentlichte Webseite der VBG.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Materna SE vorgenommen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0). Sie wurde am 20.05.2024 erstellt [und zuletzt am 16.10.2024 aktualisiert].
Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind wegen der folgenden Gründe nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente sind nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt.
- Vorgaben zu Gebärdensprache und Leichte Sprache sind nicht vollständig erfüllt.
- Videos enthalten keine Hörfassung oder Alternativen mit Audiodeskription.
- Videos haben nicht durchgängig Untertitel.
- Bei einigen Links geht der Zweck bzw. das Ziel nicht deutlich hervor.
- Erläuterungen zur Barrierefreiheit sind nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte benutzen Sie dafür die vorgesehene E-Mail-Adresse: barrierefreiheit@vbg.de.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Stabsstelle Usability (NOVA)
Massaquoipassage 1
22305 Hamburg
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de