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Mehrere ReporterInnen richten Mikrofone auf eine zu interviewende Person

Presse

Willkommen im Pressebereich der gesetzlichen Unfallversicherung VBG – Ihre Quelle für aktuelle Informationen! Hier finden Sie nicht nur unsere neuesten Pressemitteilungen, sondern auch Hintergründe, Pressebilder und Kontaktmöglichkeiten.

Basisinformationen über die VBG 

Von A wie Architekturbüro bis Z wie Zeitarbeitsunternehmen – über 1,8 Millionen Unternehmen aus mehr als 100 Branchen sind Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung VBG. VBG ist die Kurzbezeichnung für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Sie ist eine der neun auf Branchen ausgerichteten gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Die VBG steht ihren Mitgliedern in zwei wesentlichen Bereichen zur Seite: bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie bei der Unterstützung im Schadensfall. Im Jahr 2025 wurden über 132.000 Unfälle und Berufskrankheiten gemeldet. Die VBG kümmert sich darum, dass Versicherte bestmöglich wieder zurück in den Beruf und ihr soziales Leben finden. Über 2.500 Vollbeschäftigte an elf Standorten arbeiten an dieser Aufgabe mit. Darüber hinaus finden in den sechs Akademien die VBG-Seminare für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit statt. Neben Präsenz-Seminaren bietet die VBG auch verstärkt Online-Seminare für eine ortsunabhängige Weiterbildung an.

Pressekontakt

Leiterin Öffentlichkeitsarbeit

Daniela Dalhoff

Massaquoipassage 122305 Hamburg

pressestelle@vbg.de040 5146-2525

Pressematerial zum Herunterladen

Unsere Pressefotos stehen Ihnen kostenfrei für die redaktionelle Berichterstattung im Zusammenhang mit den von der VBG veröffentlichten Themen zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist die Angabe der Quelle „Bild: VBG“. Beachten Sie, dass die Nutzung der Bilder und Grafiken für Bücher, Broschüren, Flyer oder werbliche Zwecke nicht gestattet ist. Ebenso ist es Bild-Agenturen untersagt, die Bilder zu nutzen oder zu vermarkten. Presse- und Textagenturen benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung, bevor sie ihren Kundinnen und Kunden VBG-Bilder anbieten. Wir danken für Ihr Verständnis, dass eine Speicherung der Bilder in Datenbanken nicht gestattet ist.