Unfall oder Berufskrankheit melden
Melden Sie uns einen Unfall oder eine Berufskrankheit möglichst schnell. So können wir zeitnah die beste medizinische Versorgung sicher stellen.
Was im Schadensfall zu tun ist: Leitfaden für schnelle Hilfe und optimale Versorgung
Je schneller wir von einem Unfall in Kenntnis gesetzt werden, desto effizienter können wir eine optimale medizinische Versorgung sicherstellen. Arbeitgeber sind verpflichtet, jeden Arbeits- oder Wegeunfall innerhalb von drei Tagen zu melden, wenn:
• eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen vorliegt oder
• der Unfall zum Tod der versicherten Person führt.
Wichtiger Hinweis: Bei schweren Unfällen, Massenunfällen und Todesfällen kontaktieren Sie bitte umgehend Ihre VBG-Bezirksverwaltung vor Ort. Die zuständige Bezirksverwaltung finden Sie in der Kontaktbox unten rechts.
Medizinische Versorgung: Ihr Weg zum Durchgangsarzt
Nach einem Unfall ist die qualifizierte medizinische Versorgung der Versicherten besonders wichtig. Je schneller die VBG die richtigen Rehabilitationsmaßnahmen einleitet, desto größer ist die Chance für eine schnelle und vollständige Rehabilitation des/der Verletzten.
Sollte eine versicherte Person aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig oder länger als eine Woche behandlungsbedürftig sein, ist die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt dringend empfohlen.
Hier hat die betroffene Person die Wahl zwischen den Durchgangsärzten ihres Bezirks. Die Suche ist einfach und schnell über unsere Durchgangsärzte-Datenbank möglich.