- Ort der Veranstaltung
- Duisburg
- Dauer der Veranstaltung
- 10. Dezember 2024
Zeitarbeit
Flexible Arbeitsmodelle erfordern spezialisiertes Know-how: Die VBG steht Zeitarbeitsunternehmen mit umfassenden Informationen rund um den Arbeitsschutz sowohl im eigenen Unternehmen als auch beim Überlassungsprozess zur Seite. Ebenso unterstützt die VBG die Betriebe, die Zeitarbeitskräfte beschäftigen.
Zeitarbeitsunternehmen und ihre Einsatzbetriebe
Zeitarbeitsunternehmen stehen vor einer besonderen Herausforderung: Sie müssen zum einen den Arbeits- und Gesundheitsschutz innerhalb des eigenen Unternehmens im Blick haben, und zum anderen auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Einsatzbetrieben. Wichtig ist, dass Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen beim Arbeitsschutz eng zusammenarbeiten: Kommunikation ist hier der Schlüssel.
Aktuelle Zahlen aus der Branche: Report Zeitarbeit
Im VBG Report Zeitarbeit finden Sie Daten zum aktuellen Unfallgeschehen, zu Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren innerhalb der Branche. Eine gute Nachricht: Die Zahl der Unfälle sinkt. Und das zeigt, das Prävention wirkt.
Branchenregel Zeitarbeit: Arbeitsschutz für Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen
Diese DGUV Regel hilft Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer dabei, die verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften beim Einsatz von Zeitarbeitsbeschäftigten konkret und passgenau anzuwenden. Die Regel richtet sich dabei sowohl an Betriebe, die Beschäftigte der Zeitarbeit als Arbeitskräfte einsetzen als auch an die Zeitarbeitsunternehmen selbst. Das heißt, die vielfältigen Anforderungen werden entweder dem Einsatzbetrieb oder dem Zeitarbeitsunternehmen zugeordnet.
Wer für was zuständig und verantwortlich ist, wird in den Kapiteln „Einsatzbedingungen klären und miteinander abstimmen“, „Beschäftigte auf den Einsatz vorbereiten“, „Beschäftigte unterweisen“ und „Einsätze von Beschäftigten durchführen“ klar beschrieben. Dabei informiert die Broschüre über Themen wie Qualifikationsanforderungen, interner Informationsfluss, Kommunikation zwischen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen, Beurteilung der Arbeitsbedingungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Persönliche Schutzausrüstungen und vieles mehr.
DGUV Regel 115-801 – Branche Zeitarbeit
PDF | 4,5 MB
Informationen für Einsatzbetriebe
Zeitarbeit nutzen – sicher, gesund und erfolgreich
Zeitarbeit ist für viele Unternehmen heute ein wichtiger Bestandteil des Personaleinsatzes geworden. Wer Zeitarbeit nutzen will, sollte aber Folgendes beachten – denn für Zeitarbeit gilt das Gleiche wie für die Arbeit in Ihrem Unternehmen insgesamt:
- Nur wenn der Einsatz von Zeitarbeit sorgfältig organisiert und vorbereitet ist, hat sie einen Nutzen für Ihr Unternehmen.
- Nur wenn Sie die Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens genauso behandeln wie Ihre eigenen Beschäftigten, werden sie produktiv und sicher arbeiten.
Die Checkliste „Kurz-Check: Zeitarbeit erfolgreich nutzen“ hilft Ihnen, den Handlungsbedarf zu erkennen: Wie Sie Beschäftigte der Zeitarbeit wirkungsvoll einsetzen können.
Kurz-Check: Zeitarbeit erfolgreich nutzen
PDF | 174,2 KB
Zeitarbeit nutzen – Wer hat welche Aufgaben?
Wer für was zuständig und verantwortlich ist, regelt die DGUV Regel 115-801 Branche Zeitarbeit, siehe vorausgehenden Abschnitt. Damit der Einsatz der Zeitarbeitsbeschäftigten sicher, gesund und für alle erfolgreich verläuft, sollten die folgenden Personen in Ihrem Unternehmen in die Vorbereitung einbezogen werden:
Unternehmerin und Unternehmer beziehungsweise Einkauf und Personalabteilung
- Den internen Bedarf (siehe untenstehendes Formular) und die Arbeitsbedingungen wie Anforderungen, Tätigkeitsprofil, Befähigungen für den geplanten Einsatz genau klären und mit dem Zeitarbeitsunternehmen abstimmen (Gefährdungsbeurteilung nutzen)
- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag inklusive Arbeitsschutzvereinbarung (siehe untenstehendes Formular) abschließen
- Einsatz intern vorbereiten – Führungskräfte und Beschäftigte informieren
Interne Bedarfsermittlung für Einsatz von Zeitarbeit
PDF | 41,7 KB
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung
PDF | 147,2 KB
Interessenvertretung
Informations- beziehungsweise Mitbestimmungsmöglichkeiten über den Einsatz der Beschäftigten der Zeitarbeit wahrnehmen – wie Einsatzbereiche, Eingliederung, Vertrag
Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztin oder Betriebsarzt
- Feststellen, welche Gefährdungen bei den geplanten Tätigkeiten auftreten und erforderliche Maßnahmen beim Einsatz der Beschäftigten der Zeitarbeit festlegen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge festlegen und ggf. in Abstimmung mit dem Zeitarbeitsunternehmen durchführen
Vorgesetzte und Vorgesetzter
- Arbeitsplatz gemeinsam mit der Disponentin beziehungsweise dem Disponenten des Zeitarbeitsunternehmens besichtigen und Arbeitseinsatz abstimmen
- Beschäftigte über den geplanten Einsatz informieren und unterweisen
- Beschäftigte der Zeitarbeit begrüßen und in der Arbeitsgruppe vorstellen
- Beschäftigte der Zeitarbeit in die Arbeitsaufgabe einweisen sowie zu sicherem und gesundem Arbeiten unterweisen
Informationen für Zeitarbeitsunternehmen
Leitfaden für die Gestaltung der Arbeitsorganisation in Zeitarbeitsunternehmen
Qualität, Sicherheit und Gesundheit sind wesentliche Erfolgskriterien in der Zeitarbeit. Die Praxis zeigt, dass erfolgreiche Leistungen das Ergebnis vorausschauend und vorsorgend gestalteter Arbeit sind. Dafür müssen Ressourcen effektiv genutzt werden.
Unser Leitfaden bietet Unternehmerinnen, Unternehmern sowie Personalentscheidungsträgern und -trägerinnen wertvolle Informationen für eine gesundheitsgerechte und sichere Betriebsführung – sowohl im Zeitarbeitsunternehmen als auch im Überlassungsprozess. Ergänzend enthält der Leitfaden praktische Hilfsmittel, wie Muster für Auftragsannahmen oder Arbeitsplatzbesichtigungen, die Ihnen die präventive Gestaltung Ihrer Betriebsabläufe erleichtern.
An dem Leitfaden haben der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. - BAP, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. VDSI – sowie weitere Fachleute mitgearbeitet. BAP und iGZ sind zum 01.12.2023 zum Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) verschmolzen.
Zeitarbeit – sicher, gesund und erfolgreich
PDF | 2,7 MB
Gefährdungsbeurteilung
Mit ihrem vielfältigen Beratungs- und Informationsangebot unterstützt Sie die VBG bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze in Ihrem Zeitarbeitsunternehmen.
- Gefährdungsbeurteilung – Teil einer guten Präventionskultur
Gefährdungsbeurteilung allgemein
Zur Seite GefährdungsbeurteilungEtablieren Sie eine Kultur der Prävention und fördern Sie die Kompetenz der Arbeitsschutzexperten in Ihrem Hause mit Tipps für eine nachhaltige Gefährdungsbeurteilung. Eine Hilfe dazu liefert die Software GEDOKU mit den branchenspezifischen Gefährdungskatalogen.
Gefährdungsbeurteilung in der Zeitarbeit
Bei der Gefährdungsbeurteilung in der Zeitarbeit werden zwei Bereiche unterschieden. Zum einen die Beurteilung der Arbeitsbedingungen der internen Beschäftigten und zum anderen die Gefährdungsbeurteilung für die Beschäftigten in den Einsatzbetrieben. Die Gefährdungsbeurteilung für die Beschäftigten in den Einsatzbetrieben kann für Zeitarbeitsunternehmen durch Arbeitsplatzbesichtigungen im Rahmen des Überlassungsprozesses stattfinden.
ZeBRA – Fragebogen zu psychischer Belastung bei Zeitarbeitsbeschäftigten
Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer arbeiten immer wieder für verschiedene Unternehmen. Dieser ständige Wechsel und damit verbundene Anforderungen an die Beschäftigten kann zu spezifischen psychischen Belastungen führen. Mit dem ZeBRA-Fragebogen können Sie psychische Belastungen in der Überlassung erfassen und beurteilen.
Unterweisungen in der Zeitarbeit
Ihre Beschäftigten sollen wissen, wie sie mit Gefährdungen und Belastungen umgehen und sich situationsgerecht verhalten. Das vermitteln Sie zu Beginn der Beschäftigung und in der Folge mindestens einmal im Jahr bei der Unterweisung. Werden neue Gefährdungen erkannt, müssen Sie als Verantwortliche oder Verantwortlicher Maßnahmen ableiten, diese umsetzen und anlassbezogene Unterweisung zu den getroffenen Maßnahmen durchführen.
- Unterweisungen – Mehr als Belehren und Anweisen
Richtig Unterweisen
Mehr erfahrenReibungslose Arbeitsabläufe garantieren sicheres und gesundes Arbeiten. Nutzen Sie die praktischen Arbeitshilfen der VBG für Ihre Unterweisung, damit Ihre Arbeitskräfte sensibilisiert sind und wissen, worauf sie achten müssen.
Das Prämienverfahren der VBG
Prävention zahlt sich aus!
Mehr erfahrenSie tun mehr als gesetzlich verlangt, um Unfälle Ihrer Beschäftigten im Einsatz zu vermeiden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen? Dann belohnen wir Ihr Engagement. Mit den Prämien der VBG.
Prämienverfahren für Zeitarbeitsunternehmen
Investieren Sie in Sicherheit. Festgelegte Arbeitsschutzmaßnahmen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen, werden honoriert.
Schutzausrüstung, Arbeitsschutz mit System (AMS), Sprachkurse, digitale Tools und noch mehr – wir unterstützen Sie bei den Investitionen.
Registrieren, Konto einrichten und Prämienantrag stellen – das Verfahren Schritt für Schritt erklärt.
Formulare für den Überlassungsprozess
Unternehmerinnen und Unternehmer sowohl der Zeitarbeitsunternehmen als auch der Einsatzbetriebe tragen gemeinsam die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Daher ist es entscheidend, dass sie eng zusammenarbeiten und sich regelmäßig abstimmen. Die Formulare unterstützen Sie bei der Steuerung und Dokumentation des Überlassungsprozesses einschließlich der Gefährdungsbeurteilung. Hier erfassen Sie die Stammdaten der Arbeitsplätze, auf die Sie in der Überlassung immer wieder zurückgreifen können.
Die Formulare finden Sie hier in zwei Versionen, jeweils als PDF-Datei und als docx-Datei. Die PDF-Formulare sind interaktiv. Sie sind beschreibbar und das Layout wird immer exakt abgebildet, unabhängig davon, unter welchem Programm sie geöffnet werden. Die Formulare als docx-Datei sind individuell veränderbar. Sie können die Texte an Ihre Unternehmensverhältnisse anpassen, Ihr Firmen-Logo einfügen oder die Inhalte in Ihre Datenbanken übernehmen. Die Formular-Felder können beliebig erweitert werden, falls längere Texte einzutragen sind. Felder oder Texte, die nicht gebraucht werden, können gelöscht oder geändert werden.
Alle Formulare in einer Datei
Hier finden Sie alle Formulare verbunden in einer Datei. Dadurch verringert sich der Aufwand der Datenerfassung, denn alle Daten, die Sie in ein Formular eintragen, werden direkt in die weiteren Formulare übernommen.
Organisationshilfe – Verknüpfte Formulare Überlassungsprozess Zeitarbeit
PDF | 804,2 KB
Interne Bedarfsermittlung
Mit der internen Bedarfsermittlung wird der Informationsfluss von der anfordernden Stelle im Betrieb (z.B. Produktion) zur bestellenden Stelle im Betrieb (z.B. Einkauf) verbessert.
Interne Bedarfsermittlung für Einsatz von Zeitarbeit
PDF | 41,7 KB
Interne Bedarfsermittlung für Einsatz von Zeitarbeit
DOCX | 17,5 KB
Arbeitsplatzbesichtigung für Zeitarbeitsunternehmen
Dieses Formular kommt sowohl bei der Erstbesichtigung des Arbeitsplatzes vor Aufnahme der Tätigkeit als auch bei Folgebesichtigungen zum Einsatz. Es erleichtert Zeitarbeitsunternehmen die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Einige Daten können direkt aus der Auftragsannahme übernommen werden.
Arbeitsplatzbesichtigung
PDF | 237,4 KB
Arbeitsplatzbesichtigung
DOCX | 804,9 KB
Auftragsannahme für Zeitarbeitsunternehmen
Der Einsatzbetrieb soll genau die Beschäftigten erhalten, die er benötigt. Als Zeitarbeitsunternehmen nutzen Sie dazu die Informationen, die Sie vom Einsatzbetrieb erhalten und erfassen die auftragsbezogenen Daten mit diesem Formular. So kann bei Folgeaufträgen auf die vorliegenden Daten, die gegebenenfalls durch die Arbeitsplatzbesichtigung angepasst wurden, zurückgegriffen werden.
Auftragsannahme
PDF | 198,6 KB
Auftragsannahme
DOCX | 32,9 KB
Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung mit Arbeitsschutzvereinbarung
Für einen erfolgreichen und sicheren Einsatz von Zeitarbeitskräften ist eine enge Koordination zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Einsatzbetrieb unerlässlich. Diese Abstimmung mündet in einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsschutzvereinbarung enthält.
Durch den Vertrag wird sichergestellt, dass beide Parteien ihre jeweiligen Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheit klar verstehen und umsetzen. Alle relevanten Aspekte des Arbeitsschutzes werden dabei auftragsbezogen festgelegt.
Formular für Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetriebe:
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung
PDF | 147,2 KB
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung
DOCX | 34,7 KB
Arbeitsschutzvereinbarung
Mit der Arbeitsschutzvereinbarung als einzelnes Dokument können Sie Ihren eigenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ergänzen.
Arbeitsschutzvereinbarung
PDF | 111,1 KB
Arbeitsschutzvereinbarung
DOCX | 27,6 KB
Einsatzinformation für die Beschäftigten
Vor jedem Einsatz führen Sie im Zeitarbeitsunternehmen ein Gespräch mit den Zeitarbeitsbeschäftigten, in dem der geplante Einsatz genau beschrieben wird. Die Ergebnisse der Einsatzbesprechung werden auf diesem Formular dokumentiert und den Beschäftigten ausgehändigt.
Einsatzinformation für die Beschäftigten
PDF | 130,4 KB
Einsatzinformation für die Beschäftigten
DOCX | 26,7 KB
Selbstcheck für Beschäftigte in der Zeitarbeit
Falls eine Arbeitsplatzbesichtigung nicht machbar ist, füllt das Zeitarbeitsunternehmen den Beschäftigten-Selbstcheck aus. Die Basis dafür sind Informationen, die der Einsatzbetrieb zur Verfügung stellt. Qualifizierte Zeitarbeitskräfte vergleichen die tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort mit den vorgegebenen Anforderungen. Diese Erkenntnisse werden an das Zeitarbeitsunternehmen weitergeleitet. Ggf. können auf Grundlage des Selbstchecks zusätzliche, notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen in Abstimmung mit dem Einsatzbetrieb eingeleitet werden.
Beschäftigten-Selbstcheck
PDF | 215,5 KB
Beschäftigten-Selbstcheck
DOCX | 800,1 KB
Infos, Anleitungen und Praxis-Checks
Mit VBG-Praxis-Kompakt und den branchenspezifischen Fachinformationen zu ausgewählten Praxisthemen stellen wir Ihnen hier die wichtigsten VBG-Publikationen übersichtlich als Download zur Verfügung. Viele weitere Broschüren, Handlungshilfen und Informationsangebote finden Sie in unserem Medien-Center.
Die 5 Arbeitsschutzregeln der Zeitarbeit
PDF | 1,3 MB
PRAXIS-CHECK Zeitarbeit
PDF | 3 MB
Fachinformation – Arbeitsmedizinische Vorsorge in der Zeitarbeit – rechtliche Grundlagen und Auswahl
PDF | 85,3 KB
Allgemeine Arbeitsanweisung für Personalentscheidungsträger in der Zeitarbeit
PDF | 65,3 KB
Allgemeine Arbeitsanweisung für Beschäftigte in der Zeitarbeit
PDF | 71,5 KB
Checkliste – Hautgefährdung
PDF | 162,9 KB
Erhaltene Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung
PDF | 113,9 KB
Ausfallkostenrechner Zeitarbeit
PDF | 1,2 MB
Absturzunfälle vermeiden - Fakten, Fortbildung und eine Video-Reihe
Jedes Jahr ereignen sich in der Zeitarbeit rund 1.500 meldepflichtige Absturzunfälle. Wie Unternehmerinnen und Unternehmer solche Unfälle aktiv vermeiden können und wie Sie in Ihrem Unternehmen vorbeugen können - Tipps und Ideen aus der Praxis helfen Ihnen weiter. Wir geben Ihnen außerdem den Hinweis auf ein sinnvolles Seminar und zeigen Ihnen unsere Video-Reihe "Grips statt Gips"
Werkverträge: Verantwortlichkeiten, Auftragsvergabe und gesetzliche Regelungen
Ob Wartungsarbeiten, Reinigungsdienste oder Logistikaufgaben – die Zusammenarbeit mit Werk- und Dienstvertragsnehmern ist vielfältig. Dabei treffen zwei oder oft auch mehrere Unternehmen mit ihrer jeweiligen Organisation aufeinander und müssen sich detailliert abstimmen, um sichere Abläufe für alle Beschäftigten zu gewährleisten.
Die DGUV Information bietet sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern wertvolle Hilfsmittel und Wege, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und die Anforderungen des Arbeitsschutzrechts zu erfüllen. Die Broschüre deckt dabei wichtige Informationen zu Werkverträgen und Dienstverträgen ab.
DGUV Information 215-830 – Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen
PDF | 2 MB
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Zeitarbeit
Wer ist im Einsatzbetrieb der/die Weisungsbefugte für die Zeitarbeitsbeschäftigtenkräfte?
Im Einsatzbetrieb ist der/die zuständige Verantwortliche – zum Beispiel Meister/Meisterin – weisungsbefugt wie bei der Stammbelegschaft.
Wer veranlasst und bezahlt die arbeitsmedizinische Vorsorge?
Wer die arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst, ist zwischen dem Einsatzbetrieb und dem Zeitarbeitsunternehmen zu vereinbaren und in der Arbeitsschutzvereinbarung zu regeln.
Aufgrund der betrieblichen Kenntnisse des Betriebsarztes/der Betriebsärztin des Einsatzbetriebes sollte dieser/ diese vorrangig die Vorsorge durchführen, die im engen Zusammenhang mit der Tätigkeit im Einsatzbetrieb steht.Wer stellt und bezahlt die persönliche Schutzausrüstung?
Wer persönliche Schutzausrüstung stellt und bezahlt, ist zwischen dem Einsatzbetrieb und dem Zeitarbeitsunternehmen zu vereinbaren und in der Arbeitsschutzvereinbarung zu regeln.
Wer ist für die Unterweisung zuständig?
Die allgemeine und tätigkeitsspezifische Unterweisung wird durch das Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt. Die arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen werden vom Einsatzbetrieb vor Beginn der Tätigkeiten durchgeführt.
Wo sind Zeitarbeitsbeschäftigte gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen versichert?
Die Zeitarbeitsbeschäftigten sind bei der Berufsgenossenschaft des Zeitarbeitsunternehmens – in der Regel die VBG – versichert.
Wer bezahlt Sachschäden, die Zeitarbeitskräfte verursachen?
Zeitarbeitskräfte arbeiten auf Weisung des Einsatzbetriebes, daher haftet der Einsatzbetrieb für Sachschäden der Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitnehmerinnen wie für Sachschäden der eigenen Beschäftigten.
Wie ändern sich die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes /der Betriebsärztin im Einsatzbetrieb bei zusätzlichem Einsatz von Zeitarbeit?
Zeitarbeitskräfte unterliegen der sicherheitstechnischen und der betriebsärztlichen Betreuung im Einsatzbetrieb wie die Stammbelegschaft. Dementsprechend erhöhen sich die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten/Betriebsärztinnen. Gegebenenfalls ergeben sich auch zusätzliche Aufgaben für die betriebsspezifische Betreuung.
Wem sind Unfälle von Zeitarbeitsbeschäftigten zu melden?
Über Unfälle von Zeitarbeitsbeschäftigten im Einsatzbetrieb informiert der Einsatzbetrieb umgehend das Zeitarbeitsunternehmen und meldet Unfälle auch seiner Berufsgenossenschaft. Das Zeitarbeitsunternehmen erstattet die erforderlichen Unfallanzeigen an seinen Unfallversicherungsträger – in der Regel an die VBG.