Bilddaten zum Prämienverfahren

Das Prämienverfahren der VBG – Erweiterung ab 2026

Schön, wenn sich Ihre Präventionsmaßnahmen auszahlen. Nicht nur für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten, sondern auch für Ihr Unternehmen – mit den Prämien der VBG. Auf dieser Seite erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Prämienverfahren.

 

Neu: Ab dem Prämienjahr 2026 sind Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeitbereich prämienberechtigt.


Ab dem 01.01.2026 sind auch Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeitbereich prämienberechtigt.

Neben Unternehmen aus den bisherigen fünf Schwerpunktbranchen können nun auch Unternehmen des sozialen, kulturellen und Freizeitbereichs eine Prämie für Investitionen in besondere Präventionsmaßnahmen erhalten. Die förderfähigen Maßnahmen finden Sie im „Prämienkatalog ab 2026 für Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeitbereich“, den Sie weiter unten auf dieser Seite finden.

Arbeitsunfälle vermeiden, Berufskrankheiten reduzieren – das sind wichtige Ziele von Präventionsmaßnahmen. Denn die Gesundheit Ihrer Beschäftigten ist für Sie eine Verantwortung und zugleich ein unternehmerischer Wert. Wenn Sie sich dafür mehr engagieren als gesetzlich vorgegeben, beteiligt sich die VBG mit bis zu 40 Prozent an Ihren Investitionskosten. Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf dieser Seite.

Eine Prämie der VBG erhalten Sie für die Investition in unfallverhütende und gesundheitserhaltende Präventionsmaßnahmen. Welche konkreten Maßnahmen das sind, erfahren Sie in unseren branchenspezifischen Prämienkatalogen. Informieren Sie sich, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen zutreffen, und stellen Sie Ihren Prämienantrag über unser Portal „meine VBG“.

Lesen Sie die Hinweise zur Antragstellung, um zu erfahren, wie Sie Ihren Antrag online stellen können!

Unser Prämienverfahren in Kürze erklärt

  • Das Prämienverfahren der VBG – grüner Flyer

    PDF | 467,7 KB

Diese Branchen sind prämienberechtigt

In § 38a der Satzung der VBG ist festgelegt, welche Branchen wir mit einer Prämie unterstützen und welche Grundsätze in unserem Prämienverfahren gelten. 

  • Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeitbereich (Gefahrtarifstelle 09)

    Neu ab 01.01.2026

    Zum 1. Januar 2026 wird das Prämienverfahren erweitert. Ab dem Zeitpunkt können auch Unternehmen aus dem sozialen, kulturellen und Freizeitbereich am Prämienverfahren teilnehmen.

    Was bedeutet das konkret?

    Einrichtungen und Unternehmen aus den Bereichen wie z.B. Bühnen und Studios, Tierparks, Freizeitparks, Spielstätten, Seilschwebebahnen und Skilifte können ab dem Prämienjahr 2026 Anträge auf Prämien für präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen stellen.

    Wenn Sie bereits den Legitimierungsprozess für den Service „meine VBG“ abgeschlossen haben und prüfen möchten, ob Sie prämienberechtig sind, können Sie unter „meine VBG“ nachschauen. Wird Ihnen dort die Kachel „Prämie“ angezeigt, haben Sie die Möglichkeit einen Prämienantrag zu stellen. Sie können Ihren Prämienantrag 2026 bis zum 11.02.27 online stellen. Bitte beachten Sie hierbei auch die To Do´s zur Antragstellung weiter unten auf dieser Seite.

    Welche Maßnahmen konkret durch das Prämienverfahren förderfähig sind, finden Sie in dem „Prämienkatalog ab 2026 für Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeitbereich“. Der Prämienkatalog ist ab Dezember 2025 online verfügbar und gilt ab dem Prämienjahr 2026.

    Ihre Vorteile im Überblick:
     

    • Finanzielle Förderung bei Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen
    • Stärkung der Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden
    • Anerkennung Ihres Engagements für nachhaltige Arbeitsqualität
    • Das Verfahren ist einfach, transparent und praxisnah

Hinweise zu Ihrem Prämienantrag

Motiv Prämienverfahren: Glühbirne und Sparglas

Zugangsvoraussetzungen

  • Ihr Unternehmen gehört zu einer prämienberechtigten Branche.
  • Ihr Unternehmen ist seit mindestens 12 Monaten Mitglied bei der VBG.
  • Ihr Unternehmen hat keine Beitragsrückstände bei der VBG.
  • In Ihrem Betrieb bestehen keine Mängel in der Arbeitsschutzorganisation.
  • Sie haben mindestens eine der in den Prämienkatalogen genannten Maßnahmen umgesetzt.
     

Prämienzeitraum und Antragsfrist

Pro Kalenderjahr und Unternehmen können Sie eine Prämie erhalten. Die Summe ergibt sich aus der Umsetzung von einer oder mehreren Präventionsmaßnahmen. Alle Maßnahmen müssen in dem Jahr umgesetzt sein, für das der Prämienantrag gestellt wird. Ihren Prämienantrag – inklusive aller Nachweise Ihrer Investitionen – reichen Sie bis zum 11. Februar des Folgejahres bei der VBG ein. Prämienanträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
 

To Do's zur Antragstellung

  • Registrierung und Legitimierung unter „meine VBG“: Nach der Registrierung und der Anforderung der Legitimierungs-ID erhalten Sie die Zugangsdaten für unseren Online-Service auf dem Postweg. Für den Legitimierungsprozess sollten Sie ausreichend Zeit einplanen. Anschließend steht allen Unternehmen der prämienberechtigten Branchen die Kachel „Prämien“ zur Verfügung. Über diese Kachel kann online der Prämienantrag gestellt werden. Bei Fragen zur Registrierung und Legitimierung wenden Sie sich bitte an den Kundendialog der VBG unter 040 5146-2940.
     
  • Sammeln Sie Ihre Nachweise zur Umsetzung einer oder mehrerer Präventionsmaßnahmen: Da Sie nur einen Antrag pro Jahr stellen können, empfehlen wir das Sammeln von Belegen der umgesetzten Präventionsmaßnahmen bis zum Ende eines Jahres. Das Zwischenspeichern Ihres Antrages ist möglich, sodass eine Bearbeitung jederzeit möglich ist.
     
  • Prämienantrag einreichen: Loggen Sie sich unter meine VBG ein und reichen Sie ihren Antrag unter „Prämien“ bis zum 11.02. ein.
     
  • Was bei der Antragstellung zu beachten ist

    Bei Leasing sind die Leasingraten einer Präventionsmaßnahme im Anschaffungsjahr prämienfähig. In Folgejahren ist keine Prämierung möglich.

    Für die Berechnung der Prämie wird grundsätzlich der Investitionsbetrag berücksichtigt. Deswegen sind Betriebskosten, Personalkosten sowie weitere Nebenkosten nicht prämienfähig.

    Als Investitionsbetrag gilt grundsätzlich der Nettobetrag. Sollte Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein, benötigen wir dafür einen Nachweis, der mit Ihrem Prämienantrag und den Kopien der Belege eingereicht werden kann.

    Weist eine Ihrer Rechnungen Skonti und Rabatte aus, geht die VBG davon aus, dass diese in Anspruch genommen wurden.

    Wurde für die Präventionsmaßnahme bereits eine anderweitige Förderung, Beihilfe oder Subvention bewilligt oder beantragt, ist eine Prämierung im Prämienverfahren nicht mehr möglich.

  • Prämienhöhe

    Die Prämienhöhe der jeweiligen Maßnahmen finden Sie im Prämienkatalog. Der Höchstbetrag der Prämie pro Jahr liegt bei 10.000 €, zuzüglich 1 ‰ der gemeldeten Lohnsumme, insgesamt jedoch höchstens 50.000 €.

Prämienkataloge und wichtige Infos zum Download

  • Prämienkatalog ab 2026 für Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeitbereich

    PDF | 761,9 KB

  • Prämienkatalog Sicherheitsunternehmen

    PDF | 848,6 KB

  • Prämienkatalog Zeitarbeit

    PDF | 1 MB

  • Prämienkatalog Sportunternehmen

    PDF | 7,4 MB

  • Prämienkatalog Glasindustrie, Grobkeramik, Feinkeramik

    PDF | 1,1 MB

  • Prämienkatalog Bahnen und Bahndienstleistungen, Kraftfahrbetriebe

    PDF | 861,9 KB

  • Nachweis der Impfungen Sicherheitsunternehmen SI-01 ab 2020

    PDF | 16,3 KB

  • Softwareanforderungen Zeitarbeit Z-03

    PDF | 98,8 KB

  • Satzungsregelung Prämienverfahren

    PDF | 108,5 KB

  • Vorstandsrichtlinie Prämienverfahren

    PDF | 152,6 KB

FAQs

  • Was sind die Anforderungen und notwendigen Nachweise zu den Prämienmaßnahmen?

    Für jede Präventionsmaßnahme gelten individuelle Anforderungen und notwendige Nachweise. Diese können Sie im Prämienkatalog nachlesen.

    Auftragsbestätigungen oder Kostenvoranschläge werden nicht als Nachweis anerkannt.

  • Wieso wurden speziell diese Prämienmaßnahmen festgelegt?

    Die Präventionsmaßnahmen wurden unter Berücksichtigung des Unfallgeschehens der jeweiligen Branche mit Fachexperten und Fachexpertinnen entwickelt.

  • Wie und wann erhalte ich die Prämie?

    Die eingegangenen Prämienanträge werden in der Regel nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Bearbeitung kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen.

  • Wann wird ein Prämienantrag seitens der VBG abgelehnt?

    Zu einer Ablehnung des Prämienantrages kommt es, wenn

    • eine oder mehrere der Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
    • die erforderlichen Nachweise fehlen.
    • die Anforderungen der beantragten Präventionsmaßnahmen nicht erfüllt sind.
    • bereits eine Prämienzahlung für das Prämienjahr erfolgt ist.
    • der Prämienantrag nicht fristgerecht (bis 11.02. des Folgejahres) bei der VBG eingegangen ist.
  • Kann die VBG Anbieter oder Produkte empfehlen?

    Nein. Als gesetzliche Unfallversicherung wahrt die VBG ihre Unabhängigkeit und darf keine Empfehlungen für konkrete Anbieter oder Produkte aussprechen.

Service

Das Prämienverfahren der VBG

praemie2015@vbg.de 040 5146 -7778

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