
Das Prämienverfahren der VBG
Guter Arbeitsschutz lohnt sich: für Ihre Beschäftigten und Ihr Unternehmen. Mit dem Prämienverfahren unterstützt die VBG Ihr Engagement. Hier erfahren Sie alles zu Förderung und Antragstellung.
Kurz erklärt: das Prämienverfahren der VBG
- Bis zu 40 % der Investitionskosten für besondere Maßnahmen werden prämiert
- Höchstprämie bis zu 50.000 € möglich
- Für prämienberechtigte Branchen
- Ein Antrag je Prämienjahr bis zum 11.02. des Folgejahrs möglich
Prävention, die sich auszahlt: Das Prämienverfahren im Überblick
Arbeitsunfälle vermeiden und Berufskrankheiten reduzieren – mit gezielten Präventionsmaßnahmen schützen Sie die Gesundheit Ihrer Beschäftigten und stärken Ihr Unternehmen nachhaltig. Lassen Sie sich für besondere Präventionsmaßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten belohnen.
Prämiert werden bis zu 40 % der Investitionskosten. Der Höchstbetrag der Prämie pro Jahr liegt bei 10.000 €. Abhängig von der Entgeltsumme sind bis zu 50.000 € Höchstprämie möglich. Die prämierbaren Maßnahmen finden Sie in den branchenspezifischen Prämienkatalogen.
Den Antrag stellen Sie einfach online über das VBG-Portal.
Wer kann am Prämienverfahren teilnehmen?
Folgende Branchen sind prämienberechtigt:
- Sicherungsdienstleistungen
- Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeitbereich
- Zeitarbeit
- Sport
- Glas und Keramik
- ÖPNV / Bahnen
In § 38a der Satzung der VBG ist festgelegt, welche Branchen eine Prämie erhalten können und welche Grundsätze in unserem Prämienverfahren gelten.
Diese Voraussetzungen muss Ihr Unternehmen erfüllen:
- Ihr Unternehmen gehört zu einer prämienberechtigten Branche.
- Ihr Unternehmen ist seit mindestens 12 Monaten Mitglied bei der VBG.
- Ihr Unternehmen hat keine Beitragsrückstände bei der VBG.
- In Ihrem Betrieb bestehen keine Mängel in der Arbeitsschutzorganisation.
- Sie haben mindestens eine Maßnahme aus dem Prämienkatalog umgesetzt.
Die Prämienkataloge zum Downloaden:
Wichtig: Eine Prämie ist nur möglich, wenn Ihre Maßnahme im Prämienkatalog Ihrer Branche aufgeführt ist und die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte informieren Sie sich vorab im Katalog.
Prämienkatalog für Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeitbereich
PDF | 761,9 KB
Prämienkatalog Sicherheitsunternehmen
PDF | 849,9 KB
Prämienkatalog Zeitarbeit
PDF | 1 MB
Anlage zum Prämienkatalog Sicherheitsunternehmen: Nachweis der Impfungen
PDF | 16,3 KB
Anlage zum Prämienkatalog Zeitarbeit: Softwareanforderungen
PDF | 98,8 KB
Prämienkatalog Sportunternehmen
PDF | 1,1 MB
Prämienkatalog Glasindustrie, Grobkeramik, Feinkeramik
PDF | 1,1 MB
Prämienkatalog Bahnen und Bahndienstleistungen, Kraftfahrbetriebe
PDF | 866,8 KB
Antragstellung in 3 Schritten
1. Registrieren und legitimieren bei „meine VBG“:
Registrieren Sie Ihr Unternehmen im Serviceportal „meine VBG“ und fordern Sie dort Ihre persönliche Legitimierungs-ID an. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie anschließend aus Sicherheitsgründen per Post.
- Wichtig: Planen Sie für Registrierung und Legitimierung ausreichend Zeit ein, da der Versand per Post erfolgt. Erst nach erfolgreicher Legitimierung können Sie den Prämienantrag online stellen. Danach steht Ihnen im Portal die Kachel „Prämien“ zur Verfügung.
- Bei Fragen unterstützt Sie der Kundendialog der VBG unter 040-5146-7778.
2. Nachweise sammeln:
Sammeln Sie alle Nachweise und Belege zu Ihren umgesetzten Maßnahmen. Pro Prämienjahr ist nur ein Antrag möglich. Reichen Sie den Antrag daher erst ein, wenn alle Maßnahmen abgeschlossen sind. Sie können Ihren Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten.
3. Antrag online stellen:
Loggen Sie sich in „meine VBG“ ein und reichen Sie Ihren Antrag über die Kachel „Prämien“ bis spätestens 11.02. ein.
Fristen beachten: Das gilt für Ihren Antrag
Pro Kalenderjahr und Unternehmen können Sie eine Prämie erhalten. Die Summe ergibt sich aus der Umsetzung von einer oder mehreren Präventionsmaßnahmen. Alle Maßnahmen müssen in dem Jahr umgesetzt sein, für das der Prämienantrag gestellt wird. Ihren Prämienantrag – inklusive aller Nachweise Ihrer Investitionen – reichen Sie bis zum 11. Februar des Folgejahres bei der VBG ein. Prämienanträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Was bei der Antragstellung zu beachten ist
- Bei Leasing sind die Leasingraten einer Präventionsmaßnahme im Anschaffungsjahr prämienfähig. In Folgejahren ist keine Prämierung möglich.
- Für die Berechnung der Prämie wird grundsätzlich der Investitionsbetrag berücksichtigt. Deswegen sind Betriebskosten, Personalkosten sowie weitere Nebenkosten nicht prämienfähig.
- Als Investitionsbetrag gilt grundsätzlich der Nettobetrag. Sollte Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein, benötigen wir dafür einen Nachweis, der mit Ihrem Prämienantrag und den Kopien der Belege eingereicht werden kann.
- Weist eine Ihrer Rechnungen Skonti und Rabatte aus, geht die VBG davon aus, dass diese in Anspruch genommen wurden.
- Wurde für die Präventionsmaßnahme bereits eine anderweitige Förderung, Beihilfe oder Subvention bewilligt oder beantragt, ist eine Prämierung im Prämienverfahren nicht mehr möglich
Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zu den Präventionsmaßnahmen oder zur Online-Antragstellung? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
FAQs
Was sind die Anforderungen und notwendigen Nachweise zu den Prämienmaßnahmen?
Für jede Präventionsmaßnahme gelten individuelle Anforderungen und notwendige Nachweise. Diese können Sie im Prämienkatalog nachlesen.
Auftragsbestätigungen oder Kostenvoranschläge werden nicht als Nachweis anerkannt.
Wie und wann erhalte ich die Prämie?
Wir bearbeiten Ihre Prämienanträge in der Regel nach Eingang. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis (Bewilligung oder Ablehnung). Gegebenenfalls fordern wir vorab noch benötigte Unterlagen (Nachweise) von Ihnen an.
Die Prämie zahlen wir auf das bei der VBG angegebene Konto aus.
Wann wird ein Prämienantrag seitens der VBG abgelehnt?
Zu einer Ablehnung des Prämienantrages kommt es, wenn
- eine oder mehrere der Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
- die erforderlichen Nachweise fehlen.
- die Anforderungen der beantragten Präventionsmaßnahmen nicht erfüllt sind.
- bereits eine Prämienzahlung für das Prämienjahr erfolgt ist.
- der Prämienantrag nicht fristgerecht (bis 11.02. des Folgejahres) bei der VBG eingegangen ist.
Kann die VBG Anbieter oder Produkte empfehlen?
Nein. Als gesetzliche Unfallversicherung wahrt die VBG ihre Unabhängigkeit und darf keine Empfehlungen für konkrete Anbieter oder Produkte aussprechen.
Weitere Informationen zum Download
Das Prämienverfahren der VBG
PDF | 467,7 KB
Satzungsregelung Prämienverfahren
PDF | 108,5 KB
Vorstandsrichtlinie Prämienverfahren
PDF | 152,6 KB