Glas und Keramik
Die VBG unterstützt die Betriebe der keramischen und Glas-Industrie beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der Branche Glas und Keramik
Die Maschinenevolution findet in der Arbeitswelt bereits seit über 200 Jahren statt. Nicht nur die Produktivität konnte gesteigert werden, sondern vor allem auch das Schutzniveau und damit die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Trotz aller technischer Innovationen und dem Einsatz von neuen Technologien, sind in der Branche Glas und Keramik noch Verfahren im Einsatz, die zu Beginn des letzten Jahrhunderts entwickelt wurden. Immer noch geht das Arbeiten in der Branche mit Lärm, Hitze, Gefahrstoffen und gefahrbringenden Bewegungen einher.
Für die sichere und gesunde Gestaltung von Arbeitsplätzen bietet die VBG Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung, Vorlagen für Betriebsanweisungen und Unterweisungen. Eine gute Präventionskultur ist dabei der Schlüssel für sicheres Arbeiten.
Die Branche und ihre Interessensvertretungen haben mit der VBG eine starke Partnerin für die Prävention und Rehabilitation von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Beratung/Kontakt
Arbeitsschutz umsetzen
Mit ihrem vielfältigen Beratungs- und Informationsangebot unterstützt Sie die VBG bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen.
Gefährdungsbeurteilung – Teil einer guten Präventionskultur
Gefährdungsbeurteilung allgemein
Mehr erfahrenEtablieren Sie eine Kultur der Prävention und fördern Sie die Kompetenz der Arbeitsschutzexperten in Ihrem Hause mit Informationen für eine nachhaltige Gefährdungsbeurteilung.
Speziell für die Flachglas- sowie die fein- und grobkeramische Industrie
Erfahren Sie, wie Sie mit der Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb schaffen.
Die VBG stellt Ihnen dazu praktische Arbeitshilfen und Kataloge mit branchenspezifischen Belastungen und Schutzmaßnahmen zur Verfügung.
Der PRAXIS-CHECK erleichtert kleinen Betrieben bis 10 Beschäftigten den Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung. Im nächsten Schritt steht Ihnen das KPZ-Portal (Kompetenzzentren-Portal) zur Verfügung.
Betriebsanweisungen – Für den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen
Betriebsanweisungen allgemein
Mehr erfahrenBetriebsanweisungen dienen der Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten. Sie als Unternehmerin oder Unternehmer sind verpflichtet, für jede Tätigkeit mit Gefahrstoffen eine Betriebsanweisung zu erstellen. Die Grundlage für die Erstellung hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie sind schriftlich, für die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache zu verfassen.
Speziell für die Branche Glas und Keramik
Die VBG stellt eine Sammlung von Muster-Betriebsanweisungen zur Verfügung.
Diese Muster können als Vorlage genutzt werden, wenn mit Gefahrstoffen gearbeitet wird.
Die Muster können mit betriebs- und arbeitsplatzspezifischen Angaben individuell angepasst werden.
Unterweisungen – Mehr als Belehren und Anweisen
Beschäftigte müssen mindestens 1 Mal im Jahr unterwiesen werden. Werden neue Gefährdungen erkannt, müssen Sie als Verantwortliche oder Verantwortlicher Maßnahmen ableiten, diese umsetzen und anlassbezogene praktische Unterweisung zu den getroffenen Maßnahmen durchführen.
Erfahren Sie mehr über typische Gefährdungen, die in den Unterweisungshilfen für die Glas- und Keramik-Industrie erläutert und dargestellt werden.
Mit den Unterweisungshilfen für die Glas- und Keramik-Industrie erhalten sie ein Muster für branchentypische Maßnahmen sowie sichere Verhaltensweisen.
Die Formulare und Muster lassen sich an unternehmensspezifische Bedürfnisse und Anforderungen anpassen.
Unterweisungshilfe: Glas und Keramikbetriebe
PDF | 555,4 KB
Unterweisungshilfe für die Flachglas verarbeitende Industrie
PDF | 2,7 MB
Unterweisungshilfe Keramik
PDF | 2 MB
Innerbetrieblicher Transport von Flachglas
Dieses Video unterstützt Sie bei der Unterweisung zu Gefährdungen beim innerbetrieblichen Transport von Flachglas.
Links zu wichtigen Informationen der DGUV
- DGUV Regel 113-601 – Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen
- DGUV Regel 109-002 – Arbeitsplatzlüftung: Lufttechnische Maßnahmen
- DGUV Information 213-022 – Beurteilung von Hitzearbeit: Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung
- IFA Report 3/2022 – Quarzexpositionen am Arbeitsplatz: Arbeitsbedingte Exposition gegenüber Quarz (Siliziumdioxid kristallin) in der alveolengängigen Staubfraktion
- DGUV Regel 113-014 – Maschinelle Hohlglasherstellung
- DGUV Information 213-002 – Hitzearbeit: Erkennen - beurteilen - schützen
- DGUV Information 203-092 – Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen
- Alle Infos der DGUV für die Branche Glas und Keramik
- Informationen der DGUV zu gesundheitsgefährlichem mineralischem Staub
- DGUV Information 209-015 Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen
Wissenswertes zum Arbeitsschutz in der Glas und Keramik Branche
Aktuelle Unfallstatistik
GT-Stelle Unternehmen Unter-
nehmen/ Beitrags-
pflichtigeAbhängig Beschäftigte und freiwillig Versicherte Meldepflichtige Arbeitsunfälle aller Versicher-
tenje 1.000 Versicherte je 1 Mio.
Arbeits-
stunden13 Glas-Industrie 1.864 76.503 2.268 29,6 23,1 14 Grobkeramik 477 26.485 931 35,2 28,7 15 Feinkeramik 1.128 35.585 676 19,0 16,1 13-15 Glas und Keramik gesamt 3.469* 138.573 3.875 28,0 22,5 - *ab 2020 geänderte Zählweise: nur Unternehmen mit Lohnnachweis
Anzahl der Beschäftigten 2023
Stieg im Jahr 2022 die Anzahl der Beschäftigten in der Branche Glas und Keramik auf 144.605, fielen sie im Jahr 2023 um über 4 % auf einen Tiefstand von 138.573 Beschäftigten.
Dieser Trend spiegelt sich in allen Teilbranchen wider. Nach einem Zuwachs in der Grob- und Feinkeramik im Jahr 2022 sank die Zahl der Beschäftigten im Jahr 2023 um 8 Prozentpunkte. In der Glas-Industrie ist der Rückgang mit 0,8 Prozent deutlich geringer.
Die Anzahl der beitragspflichtigen Unternehmen sank im Gegensatz zum Vorjahr (5,1 %) nur um insgesamt 1,6 Prozent auf 3.469. Im Einzelnen ist der Rückgang in der Feinkeramik mit 2 Prozentpunkten, in der Glas-Industrie mit 1,2 Prozentpunkte und in der Grobkeramik um 2,1 Prozentpunkten zu beziffern.
Arbeitsunfallgeschehen 2023
Nach einem deutlichen Rückgang der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Jahr 2020 um 9 Prozentpunkte und einem vergleichbaren Zuwachs im Jahr 2021 (+ 8 %) sank die absolute Anzahl im Jahr 2022 auf 4.387 um 2 Prozentpunkte. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro 1.000 Versicherte ist auf einen historischen Tiefstwert gesunken, von 30,3 erstmals auf 28,0. Das entspricht 22,5 Unfälle pro 1 Mio. geleisteter Arbeitsstunden in der gesamten Branche.
Die Unfallquote – Arbeitsunfälle auf 1000 Versicherte – ist in allen Teilbranchen gesunken: Glas-Industrie von 32,8 auf 29,6, Grobkeramik von 37,8 auf 35,2 und im Bereich der Feinkeramik von 19,7 auf 19,0.
Tödliche Arbeitsunfälle 2023
Im Jahr 2023 ereigneten sich in der Branche Glas und Keramik drei tödliche Arbeitsunfälle. Bei Einhaltung der Vorschriften wären diese Unfälle vermeidbar gewesen.
- An einer Siebanlage wurde in einer Höhe von ca. 3,5 Meter ein Sieb mittels Gabelstapler als Hubgerät ausgetauscht. Die Sicherung des Arbeitskorbs gegen Abrutschen war nicht gegeben. Hier kam ein ungeeigneter Arbeitskorb zum Einsatz. Die beiden Mitarbeiter sind mit dem Arbeitskorb abgestürzt. Für einen Mitarbeiter endete der Absturz tödlich.
- Beim Beheben eines Materialstaus am Palettierer wurde der korrekte Zugangsweg umgangen. Der Mitarbeiter ist nicht wie vorgesehen durch die Seitentür in das Maschineninnere gelangt, hier hätte ein Türschalter zum sofortigen Stillstand des Palettierers geführt. Der Mitarbeiter ist über das Rollenband zur Störungsbeseitigung geklettert. Aufgrund der Störung befand sich die Maschine wegen Materialstau im Stillstand. Nach der Beseitigung des Staus nahm die Maschine ihren Arbeitstakt wieder auf und fuhr samt Mitarbeiter gegen die obere Druckplatte, wo der Versicherte erdrückt wurde.
- Im Rahmen der Störungsbeseitigung an einer Palettiermaschine wurde das vorhandene Schutzgitter aufgeschraubt und so der Zugang zum Gefahrbereich ermöglicht. Der Verunglückte wurde im Kopfbereich zwischen dem Gegengewicht der Palettiereinheit und dem Stahlrahmen eingeklemmt aufgefunden. Im Unternehmen beschäftigte Personen leisteten Erste Hilfe, jedoch waren die schweren Verletzungen tödlich.
Einsatz von Zeitarbeitskräften
Zeitarbeit ist eine flexible Form der Beschäftigung und häufig Bestandteil einer bedarfsgerechten Organisation des benötigten Personals. Die VBG bietet Informationen und Praxishilfen für Unternehmen, die Zeitarbeitsbeschäftigte einsetzen.
Hier erfahren Sie mehr über die Zeitarbeit und speziell zu Absturzunfällen in der Zeitarbeit.