
Arbeitsmedizinische Vorsorge in der Branche Glas und Keramik
Die arbeitsmedizinische Vorsorge hilft, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten vorzubeugen sowie Arbeitsunfälle zu verhindern.
In der Branche Glas und Keramik ist eine Kostenerstattung der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge für Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen durch die VBG möglich.
Gesetzliche Verpflichtungen
Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst Maßnahmen zur Vorbeugung von arbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen. Dabei handelt es sich um Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Der Unternehmer ist verpflichtet, diese Vorsorge zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge).
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Unfallverhütungsvorschriften zur Fürsorge für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden verpflichtet. Die arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt durch qualifizierte Betriebsärzte oder Fachärzte für Arbeitsmedizin.
Informationsmaterial zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen: Tipps für die betriebliche Praxis
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Arbeitsmedizinische Vorsorge der Branche Glas und Keramik
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Verfahren für die Branche Glas und Keramik
Kosten für Pflichtvorsorgen
Die Verantwortung für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge liegt beim Arbeitgeber.
Veranlassung für Pflichtvorsorgen
Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, arbeitsmedizinischen Vorsorgen Ihrer Beschäftigten zu organisieren sowie die Vorsorgedaten zu speichern und zu verwalten.
Für die Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen können die Kosten für Mitgliedsunternehmen der Branche Glas und Keramik bei der VBG eingereicht werden. Eine Auflistung der Vorsorgeanlässe haben wir für Sie in einer Tabelle zusammengefasst.
Nachgehende Vorsorge:
Da durch krebserzeugende Stoffe bedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten teilweise erst Jahrzehnte nach der beruflichen Tätigkeit auftreten können, müssen Unternehmen auch nach dem Beschäftigungsende die sogenannte nachgehende Vorsorge anbieten. Das gilt unter anderem bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber:
- silikogenem Staub,
- asbestfaserhaltigem Staub,
- Hochtemperaturwolle (zum Beispiel Aluminiumsilikatwolle),
- weiteren krebserzeugenden Stoffen, wie zum Beispiel Arsen, Nickelverbindungen, Cadmium.
- www.dguv-vorsorge.de
Über dieses Meldeportal der DGUV können Personen zur nachgehenden arbeitsmedizinischen Vorsorge angemeldet werden. Die eingegebenen Daten werden vom Meldeportal anschließend an die angeschlossenen zuständigen Organisationdienste weitergeleitet.
www.meldeportal.dguv-vorsorge.de
Unternehmen, die nach der Gefahrstoffverordnung ein Expositionsverzeichnis für Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen über die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED der DGUV) führen, können die erfassten Daten auch für das Angebot nachgehender Vorsorge bei der GVS und dem ODIN nutzen.

Kostenübernahme für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Kostenübernahme für die arbeitsmedizinische Vorsorge
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