
Bildungseinrichtungen
Branchenspezifische Informationen und Präventionsangebote für Bildungseinrichtungen
Sicherheit und Gesundheit in Bildungseinrichtungen
Bildungseinrichtungen stehen vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Sichere und gesunde Arbeits-, Lehr- und Lernbedingungen tragen zu einem erfolgreichen Bildungsprozess bei. Die VBG bietet Ihnen auf dieser Branchenseite Informationen und Praxishilfen zur Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen in Bildungseinrichtungen. Eine umfassende Übersicht der VBG-Präventionsangebote für Bildungseinrichtungen finden Sie im folgenden Dokument:
Präventionsangebote für Bildungseinrichtungen
PDF | 468,7 KB
Präventionsthemen in Bildungseinrichtungen
Hier erhalten Sie Informationen und Praxishilfen zu übergreifenden Präventionsthemen in Bildungseinrichtungen.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

- Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist das wesentliche Instrument im Arbeitsschutz, um mögliche Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Präventionsmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit an den Arbeits-, Lehr- und Lernplätzen festzulegen.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
mehr erfahrenIhnen ist wichtig, dass die Beschäftigten Ihres Unternehmens gesund und belastungsarm arbeiten? Mit der Gefährdungsbeurteilung können Sie das nachhaltig und effektiv erreichen. Die VBG unterstützt Sie dabei mit praktischen Handlungsanleitungen und persönlicher Beratung.
Unterweisung

- Die Beschäftigten und Teilnehmenden an den Bildungsmaßnahmen können nur dann sicher und gesund arbeiten, lehren und lernen, wenn sie über die Gefährdungen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen in den Bildungseinrichtungen informiert sind.
Unterweisung
mehr erfahrenUnterweisungen fördern die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten und gleichzeitig steigern sie deren Arbeitsleistung und Arbeitsqualität. Win-Win für alle Beteiligten.
Praxishilfen für Bildungsreinrichtungen
Konkrete Praxishilfen wie beispielsweise Checklisten, Unterweisungshilfen, Fragebögen zur Unterweisung und Betriebsanweisungen, die es Ihnen erleichtern, die Anforderungen an Ihre Bildungseinrichtung zur Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umzusetzen, finden Sie in unserem Medien-Center.
Organisation der Ersten Hilfe in Bildungseinrichtungen
Die Organisation der Ersten Hilfe gehört zu den grundlegenden Unternehmerpflichten. Unter Erste Hilfe werden alle Maßnahmen verstanden, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beziehungsweise einer Ärztin oder eines Arztes erforderlich sind. Ersthelferinnen und Ersthelfer sind dabei in jedem Unternehmen unverzichtbar und können bei einem Unfall wertvolle Unterstützung leisten.
Branchenübergreifende Informationen zur Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern erhalten Sie auf der folgenden Seite: Ersthelfer werden
Abhängig von der Anzahl der Versicherten und der Art der Bildungseinrichtung müssen ausreichend Ersthelfende aus- und regelmäßig fortgebildet werden. Bei der Ermittlung der erforderlichen Anzahl von Ersthelferinnen und Ersthelfern ist der gesamte Betrieb der Bildungseinrichtung zu betrachten. Auch bei Tätigkeiten mit besonderen oder speziellen Gefährdungen und bei Aktivitäten außerhalb des Geländes einer Bildungseinrichtung – etwa bei Exkursionen oder Veranstaltungen – muss die Erste Hilfe gewährleistet sein.
Im Folgenden finden Sie branchenspezifische Informationen für unterschiedliche Bildungseinrichtungen.
Ersthelfende in Kindertageseinrichtungen
Je nach Anzahl der anwesenden Beschäftigten, ehrenamtlich Tätigen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen müssen ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen:
- Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten (inklusive ehrenamtlich Tätigen): mindestens eine Ersthelferin beziehungsweise ein Ersthelfer,
- Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten (inklusive ehrenamtlich Tätigen): 10 Prozent der Beschäftigten,
- in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe (bei offenen Konzepten muss diese Regelung sinngemäß angewendet werden): Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit dem jeweiligen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf.
Beschäftigte von Kindertageseinrichtungen sollten an der „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ (Anhang 6 des DGUV Grundsatzes 304-001) teilnehmen.
Die VBG übernimmt die Lehrgangskosten für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, sofern sie bei der VBG versicherte Personengruppen betreffen. Im Übrigen erfolgt die Kostenübernahme gegebenenfalls durch die jeweils zuständige Unfallkasse. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit dem entsprechenden Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf.
Weitere Informationen zur Organisation der Ersten Hilfe in Kindertageseinrichtungen erhalten Sie in der
Ersthelfende in Schulen
Je nach Anzahl der anwesenden Beschäftigten, ehrenamtlich Tätigen sowie Schülerinnen und Schüler in einer Schule müssen ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen:
- Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten (inklusive ehrenamtlich Tätigen): mindestens eine Ersthelferin beziehungsweise ein Ersthelfer,
- Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten (inklusive ehrenamtlich Tätigen): 10 Prozent der Beschäftigten,
- Für die Schülerinnen und Schüler: Beachtung der Vorgaben der Unfallkassen. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit dem jeweiligen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf.
Beschäftigte von Grundschulen sollten an der „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ (Anhang 6 des DGUV Grundsatzes 304-001) teilnehmen. Beschäftigte in weiterführenden und beruflichen Schulen nehmen an der allgemeinen „Erste- Hilfe-Aus- und Fortbildung“ teil.
Hinweis zum Schulsanitätsdienst: Ausgebildete Schülerinnen und Schüler im Schulsanitätsdienst können die Erste Hilfe in der Schule unterstützen. Viele Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand fördern die Einrichtung von Schulsanitätsdiensten. Der Schulsanitätsdienst ersetzt jedoch keinesfalls die Gewährleistung der wirksamen Ersten Hilfe durch aus- und regelmäßig fortgebildete Beschäftigte.
Die VBG übernimmt die Lehrgangskosten für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, sofern sie bei der VBG versicherte Personengruppen betreffen. Im Übrigen erfolgt die Kostenübernahme gegebenenfalls durch die jeweils zuständige Unfallkasse. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit dem entsprechenden Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf.
Weitere Informationen zur Organisation der Ersten Hilfe in Schulen erhalten Sie in der
Ersthelfende in Hochschulen
Je nach Anzahl der anwesenden Beschäftigten müssen ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen:
- Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten: mindestens eine Ersthelferin beziehungsweise ein Ersthelfer,
- Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten: 10 Prozent der Beschäftigten.
Sollte die für Studierende zuständige Unfallkasse besondere Regelungen für Hochschulen treffen, sind diese zu beachten. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit dem entsprechenden Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf.
Die Kosten der Lehrgänge für erforderliche Ersthelferinnen und Ersthelfer werden, soweit sie die bei der VBG versicherten Personengruppen abdecken, von der VBG übernommen.
Weitere Informationen zur Organisation der Ersten Hilfe in Hochschulen erhalten Sie in der DGUV Regel 102-603 Branche Hochschule
Ersthelfende in beruflichen Bildungseinrichtungen
Je nach Anzahl der anwesenden Beschäftigten und versicherten Teilnehmenden an Bildungsmaßnahmen müssen ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen:
- Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten: mindestens eine Ersthelferin beziehungsweise ein Ersthelfer,
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: 10 Prozent der Versicherten.
Wenn in einer Bildungseinrichtung berufliche Aus-, Fort-, Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen durchgeführt werden, sollten alle direkt mit den Bildungsmaßnahmen betrauten Personen als Ersthelfende ausgebildet sein.
Teilnehmende an Bildungsmaßnahmen sollten nur dann zu Ersthelfenden ausgebildet werden, wenn sich die vorgeschriebene Anzahl nicht anders erreichen lasst und sie mindestens zwölf Monate in der Bildungseinrichtung verbringen.
Die Kosten der Lehrgänge für erforderliche Ersthelferinnen und Ersthelfer werden von der VBG übernommen.
Weitere Informationen zur Organisation der Ersten Hilfe in bei der VBG versicherten Bildungseinrichtungen erhalten Sie im folgenden Medium:
VBG-Fachwissen: Bildungseinrichtungen – sicher, gesund und erfolgreich
PDF | 1,2 MB
Ersthelfende in weiteren Bildungseinrichtungen, die Angebote der privaten Bildung durchführen (zum Beispiel Musik- oder Tanzschulen)
Je nach Anzahl der anwesenden Beschäftigten müssen ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen:
- Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten: mindestens eine Ersthelferin beziehungsweise ein Ersthelfer,
- Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten: 10 Prozent der Beschäftigten.
Die Kosten der Lehrgänge für erforderliche Ersthelferinnen und Ersthelfer werden von der VBG übernommen.
Aktuelles aus der Branche

Auf dieser Seite finden Sie Neuigkeiten und wichtige Informationen für die Branche Bildungseinrichtungen.
Präventionspreis VBG_NEXT

Wenn Sie ein erfolgreiches Projekt zur Erhöhung von Sicherheit und Gesundheit in Ihrer Bildungseinrichtung umgesetzt haben, können Sie sich für den VBG-Präventionspreis bewerben.