Branchenseite Bildungseinrichtungen, Azubis werden von ihrem Ausbilder in einer Holzwerkstatt unterwiesen

Bildungseinrichtungen

Branchenspezifische Informationen und Präventionsangebote für Bildungseinrichtungen

Sicherheit und Gesundheit in Bildungseinrichtungen

Bildungseinrichtungen stehen vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Sichere und gesunde Arbeits-, Lehr- und Lernbedingungen tragen zu einem erfolgreichen Bildungsprozess bei. Die VBG bietet Ihnen auf dieser Branchenseite Informationen und Praxishilfen zur Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen in Bildungseinrichtungen. Eine umfassende Übersicht der VBG-Präventionsangebote für Bildungseinrichtungen finden Sie im folgenden Dokument: 

 

  • Präventionsangebote für Bildungseinrichtungen

    PDF | 468,7 KB

Informationen für einzelne Bildungseinrichtungen

  • Unternehmen der 
    beruflichen Bildung

    Informationen und Präventionsangebote der VBG für Unternehmen der beruflichen Bildung.
     

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  • Schulen

    Informationen und Präventionsangebote der VBG für Schulen.
     

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  • Weitere Bildungseinrichtungen

    Informationen und Präventionsangebote der VBG für Kindertagesstätten, Hochschulen, Volkshochschulen und weitere Bildungseinrichtungen.
     

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Präventionsthemen in Bildungseinrichtungen

Hier erhalten Sie Informationen und Praxishilfen zu übergreifenden Präventionsthemen in Bildungseinrichtungen.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

  • Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist das wesentliche Instrument im Arbeitsschutz, um mögliche Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Präventionsmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit an den Arbeits-, Lehr- und Lernplätzen festzulegen.

    Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

    Ihnen ist wichtig, dass die Beschäftigten Ihres Unternehmens gesund und belastungsarm arbeiten? Mit der Gefährdungsbeurteilung können Sie das nachhaltig und effektiv erreichen. Die VBG unterstützt Sie dabei mit praktischen Handlungsanleitungen und persönlicher Beratung.

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    Gefährdungsbeurteilung in Bildungsreinrichtungen

    Fachinformationen für Unternehmen der beruflichen Bildung

    Fachinformationen für Schulen 

    Psychische Belastung

    Diese Inhalte finden Sie auf der Themenseite zur Gefährdungsbeurteilung im Absatz Branchenspezifische Informationen (Punkt 7).

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Unterweisung

  • Die Beschäftigten und Teilnehmenden an den Bildungsmaßnahmen können nur dann sicher und gesund arbeiten, lehren und lernen, wenn sie über die Gefährdungen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen in den Bildungseinrichtungen informiert sind.

    Unterweisung

    Unterweisungen fördern die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten und gleichzeitig steigern sie deren Arbeitsleistung und Arbeitsqualität. Win-Win für alle Beteiligten.

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    Praxishilfen für Bildungsreinrichtungen

    Konkrete Praxishilfen wie beispielsweise Checklisten, Unterweisungshilfen, Fragebögen zur Unterweisung und Betriebsanweisungen, die es Ihnen erleichtern, die Anforderungen an Ihre Bildungseinrichtung zur Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umzusetzen, finden Sie in unserem Medien-Center.

    zum Medien-Center

Organisation der Ersten Hilfe in Bildungseinrichtungen

Die Organisation der Ersten Hilfe gehört zu den grundlegenden Unternehmerpflichten. Unter Erste Hilfe werden alle Maßnahmen verstanden, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beziehungsweise einer Ärztin oder eines Arztes erforderlich sind. Ersthelferinnen und Ersthelfer sind dabei in jedem Unternehmen unverzichtbar und können bei einem Unfall wertvolle Unterstützung leisten.

Branchenübergreifende Informationen zur Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern erhalten Sie auf der folgenden Seite: Ersthelfer werden 

Abhängig von der Anzahl der Versicherten und der Art der Bildungseinrichtung müssen ausreichend Ersthelfende aus- und regelmäßig fortgebildet werden. Bei der Ermittlung der erforderlichen Anzahl von Ersthelferinnen und Ersthelfern ist der gesamte Betrieb der Bildungseinrichtung zu betrachten. Auch bei Tätigkeiten mit besonderen oder speziellen Gefährdungen und bei Aktivitäten außerhalb des Geländes einer Bildungseinrichtung – etwa bei Exkursionen oder Veranstaltungen – muss die Erste Hilfe gewährleistet sein.

Im Folgenden finden Sie branchenspezifische Informationen für unterschiedliche Bildungseinrichtungen.

  • Ersthelfende in Kindertageseinrichtungen

    Je nach Anzahl der anwesenden Beschäftigten, ehrenamtlich Tätigen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen müssen ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen:

    • Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten (inklusive ehrenamtlich Tätigen): mindestens eine Ersthelferin beziehungsweise ein Ersthelfer,
    • Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten (inklusive ehrenamtlich Tätigen): 10 Prozent der Beschäftigten,
    • in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe (bei offenen Konzepten muss diese Regelung sinngemäß angewendet werden): Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit dem jeweiligen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf.

    Beschäftigte von Kindertageseinrichtungen sollten an der „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ (Anhang 6 des DGUV Grundsatzes 304-001) teilnehmen.

    Die VBG übernimmt die Lehrgangskosten für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, sofern sie bei der VBG versicherte Personengruppen betreffen. Im Übrigen erfolgt die Kostenübernahme gegebenenfalls durch die jeweils zuständige Unfallkasse. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit dem entsprechenden Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf.

    Weitere Informationen zur Organisation der Ersten Hilfe in Kindertageseinrichtungen erhalten Sie in der

  • Ersthelfende in Schulen

    Je nach Anzahl der anwesenden Beschäftigten, ehrenamtlich Tätigen sowie Schülerinnen und Schüler in einer Schule müssen ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen:

    • Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten (inklusive ehrenamtlich Tätigen): mindestens eine Ersthelferin beziehungsweise ein Ersthelfer,
    • Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten (inklusive ehrenamtlich Tätigen): 10 Prozent der Beschäftigten,
    • Für die Schülerinnen und Schüler: Beachtung der Vorgaben der Unfallkassen. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit dem jeweiligen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf.

    Beschäftigte von Grundschulen sollten an der „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ (Anhang 6 des DGUV Grundsatzes 304-001) teilnehmen. Beschäftigte in weiterführenden und beruflichen Schulen nehmen an der allgemeinen „Erste- Hilfe-Aus- und Fortbildung“ teil.

    Hinweis zum Schulsanitätsdienst: Ausgebildete Schülerinnen und Schüler im Schulsanitätsdienst können die Erste Hilfe in der Schule unterstützen. Viele Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand fördern die Einrichtung von Schulsanitätsdiensten. Der Schulsanitätsdienst ersetzt jedoch keinesfalls die Gewährleistung der wirksamen Ersten Hilfe durch aus- und regelmäßig fortgebildete Beschäftigte.

    Die VBG übernimmt die Lehrgangskosten für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, sofern sie bei der VBG versicherte Personengruppen betreffen. Im Übrigen erfolgt die Kostenübernahme gegebenenfalls durch die jeweils zuständige Unfallkasse. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit dem entsprechenden Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf.

    Weitere Informationen zur Organisation der Ersten Hilfe in Schulen erhalten Sie in der

  • Ersthelfende in Hochschulen

    Je nach Anzahl der anwesenden Beschäftigten müssen ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen:

    • Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten: mindestens eine Ersthelferin beziehungsweise ein Ersthelfer,
    • Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten: 10 Prozent der Beschäftigten.

    Sollte die für Studierende zuständige Unfallkasse besondere Regelungen für Hochschulen treffen, sind diese zu beachten. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit dem entsprechenden Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf.

    Die Kosten der Lehrgänge für erforderliche Ersthelferinnen und Ersthelfer werden, soweit sie die bei der VBG versicherten Personengruppen abdecken, von der VBG übernommen.

    Weitere Informationen zur Organisation der Ersten Hilfe in Hochschulen erhalten Sie in der DGUV Regel 102-603 Branche Hochschule

  • Ersthelfende in beruflichen Bildungseinrichtungen

    Je nach Anzahl der anwesenden Beschäftigten und versicherten Teilnehmenden an Bildungsmaßnahmen müssen ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen:

    • Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten: mindestens eine Ersthelferin beziehungsweise ein Ersthelfer,
    • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: 10 Prozent der Versicherten.

    Wenn in einer Bildungseinrichtung berufliche Aus-, Fort-, Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen durchgeführt werden, sollten alle direkt mit den Bildungsmaßnahmen betrauten Personen als Ersthelfende ausgebildet sein.

    Teilnehmende an Bildungsmaßnahmen sollten nur dann zu Ersthelfenden ausgebildet werden, wenn sich die vorgeschriebene Anzahl nicht anders erreichen lasst und sie mindestens zwölf Monate in der Bildungseinrichtung verbringen.

    Die Kosten der Lehrgänge für erforderliche Ersthelferinnen und Ersthelfer werden von der VBG übernommen.

    Weitere Informationen zur Organisation der Ersten Hilfe in bei der VBG versicherten Bildungseinrichtungen erhalten Sie im folgenden Medium:
     

    • VBG-Fachwissen: Bildungseinrichtungen – sicher, gesund und erfolgreich

      PDF | 1,2 MB

  • Ersthelfende in weiteren Bildungseinrichtungen, die Angebote der privaten Bildung durchführen (zum Beispiel Musik- oder Tanzschulen)

    Je nach Anzahl der anwesenden Beschäftigten müssen ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen:

    • Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten: mindestens eine Ersthelferin beziehungsweise ein Ersthelfer,
    • Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten: 10 Prozent der Beschäftigten.

    Die Kosten der Lehrgänge für erforderliche Ersthelferinnen und Ersthelfer werden von der VBG übernommen.

  • Frau  vor einem Bildschirm sitzend reibt sich die Augen, Symbolfoto psychische Belastung

    Psychische Belastung in Bildungseinrichtungen

    Die VBG unterstützt Sie bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Ihrer Bildungseinrichtung mit Angeboten, die speziell auf die Analyse der psychischen Belastung und die Ableitung geeigneter Präventionsmaßnahmen abzielen.
     

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  • Abbildungen & Fotos zur Gewaltprävention

    Gewaltprävention 

    Gewalt tritt in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen im Alltag von Bildungseinrichtungen auf. Für die Prävention von Gewalt ist entscheidend, dass sich Bildungseinrichtungen aktiv mit dem Thema auseinandersetzen und sich auf den Grundsatz verständigen, dass Gewalt inakzeptabel ist.

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  • Branchenseite Bildungseinrichtungen, Lehrkraft während eines Seminars

    Lehrkräfte in Bildungseinrichtungen 

    Lehrkräfte sollen sicher und gesund arbeiten können. Gleichzeitig ist es auch ihre Aufgabe, die Teilnehmenden an den Bildungsmaßnahmen zu sicherheitsbewusstem und gesundheitsförderlichem Verhalten zu motivieren.

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  • Geschäftsfrau lüftet während einer Pause einen Besprechungsraum.

    Lüften in Bildungseinrichtungen

    Der Innenraumlufthygiene kommt eine große Bedeutung zu. Ziel ist ein gesundes Raumklima, in dem Beschäftigte und Teilnehmende an Bildungsmaßnahmen konzentriert und gesund lehren und lernen können. 

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  • Cannabispflanze

    Cannabislegalisierung und Suchtprävention in Bildungseinrichtungen

    Das Konsumcannabis-Gesetz (KCanG) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. In Bezug auf die Legalisierung hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) eine klare Position eingenommen: „NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung“ (Positionspapier der DGUV). 

    Die Legalisierung wirft insbesondere in Bildungseinrichtungen zahlreiche Fragen auf. Auf der folgenden Webseite wird auf Herausforderungen im Umgang mit auffälligen Teilnehmenden an Bildungsmaßnahmen und Beschäftigten sowie auf Aspekte der Suchtprävention eingegangen.

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Seminare für Bildungseinrichtungen

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Beurteilung der Arbeitsbedingungen in Bildungseinrichtungen: Von der Theorie zur Praxis
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Aktuelles aus der Branche

Branchenseite Bildungseinrichtungen, Person steht auf einer Leiter mit Sicherheitszertifikat

Auf dieser Seite finden Sie Neuigkeiten und wichtige Informationen für die Branche Bildungseinrichtungen.

Präventionspreis VBG_NEXT

VBG NEXT - Logo. Vormals VBG-Präventionspreis.  Einmal mit, einmal ohne Claim. #RLNCH_XXIII

 

Wenn Sie ein erfolgreiches Projekt zur Erhöhung von Sicherheit und Gesundheit in Ihrer Bildungseinrichtung umgesetzt haben, können Sie sich für den VBG-Präventionspreis bewerben. 

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