Beitrag für ehrenamtlich Tätige

Auch für Ehrenamtliche ist die VBG eine starke Partnerin. 

Beitrag für gesetzlich versicherte Ehrenamtliche

Wenn in Ihrem Unternehmen Ehrenamtliche tätig sind, für die gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, ist Ihr Unternehmen zur Beitragszahlung verpflichtet.

 

Ihre Pflichten als Unternehmer: Jährliche Meldung

Um die Beiträge zu berechnen, benötigen wir von Ihnen jährlich eine Information darüber, wie viele ehrenamtlich Engagierte bei Ihnen tätig sind.

Diese Daten können Sie uns elektronisch über unsere Internetseite übermitteln. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: entweder direkt über unser Kontaktformular unter VBG Kontakt (Anliegen VBG - Mitgliedschaft/Beitrag) oder über Ihr persönliches Online-Portal „meine VBG.“ Dazu benötigen Sie ein legitimiertes „meine VBG“-Konto, damit Sie unseren Online-Service „Entgelte und Kopfbeiträge“ nutzen können.

 

Einrichtung Ihres legitimierten Kontos „meine VBG“

Registrieren Sie sich unter meine VBG Registrierung. Danach können Sie über Ihr „meine VBG“-Konto die Legitimations-ID (Leg-ID) online anfordern, die Ihnen dann per Post an Ihre Unternehmensanschrift zugeschickt wird. Melden Sie sich bitte anschließend bei Ihrem „meine VBG“-Konto an und klicken Sie auf „Legitimieren“. Nach Eingabe Ihrer Unternehmensnummer und Ihrer Legitimierung-ID können Sie die Meldung der Teilnehmenden vornehmen und viele weitere Funktionen nutzen.

Beitrag für freiwillig versicherte Ehrenamtliche

Die VBG bietet für bürgerschaftlich Engagierte, die nicht bereits zu den gesetzlich versicherten Ehrenamtlichen gehören, eine Freiwillige Versicherung an, wenn sie in einem der folgenden Bereiche ehrenamtlich tätig sind:

  • in einer gemeinnützigen Organisation aus unserem Zuständigkeitsbereich (z. B. ein Natur- oder Tierschutzverein oder Sportverein),
  • in einer Kommission oder einem Verbandsgremium für eine Arbeitgeberorganisation/Gewerkschaft oder
  • für eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes

Die Beitragshöhe

Der Beitragssatz für die freiwillig Versicherten im Ehrenamt beträgt 4,95 Euro je versicherter Person für das Jahr 2024. Die VBG erhebt den Beitrag zur Freiwilligen Versicherung rückwirkend nach Ablauf eines Kalenderjahres. Für die Beitragsberechnung werden nur die tatsächlichen Aufwendungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf alle freiwillig Versicherten umgelegt, denn die VBG darf keine Gewinne erwirtschaften.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular unter www.vbg.de/kontakt und wählen dort das Anliegen VBG-Mitgliedschaft / Beitrag.

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