
Jahresbericht 2025
Statistiken und Analysen 2025: Die Bilanz der VBG für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,
„Bürokratieabbau“ und „Zukunftsfähigkeit“ waren die Leitbegriffe, die das politische und wirtschaftliche Handeln im Jahr 2025 maßgeblich geprägt haben. Auch uns bei der VBG lag viel daran, die Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedsunternehmen und den Versicherten noch einfacher, digitaler und effektiver zu gestalten. Dafür haben wir unsere digitalen Services weiter ausgebaut – denn Arbeitsschutz gelingt dann am besten, wenn er sich nahtlos in den betrieblichen Alltag einfügt.
Dazu trug der technologische Wandel bei, der 2025 spürbar an Fahrt aufnahm. Künstliche Intelligenz hat sich von einer vielversprechenden Innovation zu einem festen Bestandteil der Arbeitswelt entwickelt – sowohl in vielen Mitgliedsunternehmen als auch bei uns in der VBG. Parallel hat sich 2025 gezeigt, dass der Wandel unserer Arbeitskultur nachhaltig ist. Hybride Arbeitsmodelle gehören in vielen Branchen zum Alltag. Die damit verbundene Flexibilität bringt auch neue Herausforderungen mit sich – etwa wenn die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben verschwimmen oder die Kommunikation im Team schwieriger wird. Die VBG versteht sich hier als moderne Partnerin, die den Wandel der Arbeitswelt begleitet. Unser Ziel ist es, dass technischer Fortschritt, wirtschaftliche Effizienz und die Gesundheit der Versicherten Hand in Hand gehen.
Dass dieser Ansatz funktioniert, zeigt auch der Jahresbericht 2025. Mit seinen Zahlen, Daten und Fakten gibt er Einblick, wie wir gemeinsam Arbeitswelten sicher und stabil gestalten. Der Bericht verdeutlicht zudem, wie wir die gesetzliche Unfallversicherung modern interpretieren: als Partnerin, die Unternehmen und Versicherte dabei unterstützt, wirtschaftliche und organisatorische Herausforderungen gesund zu meistern.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihr Engagement für eine gesunde Zukunft.
- Volker Enkerts, Vorsitzender des Vorstands
- Gabriele Platscher, alternierende Vorsitzende des Vorstands
- Kay Schumacher, Hauptgeschäftsführer
- Nada Göltzer, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin
Unternehmen und Versicherte
Unternehmen
Versicherte

Die VBG bietet Sicherheit und Gesundheit für über 1,8 Millionen Mitgliedsunternehmen aus rund 100 Branchen mit mehr als 37 Millionen Versicherten. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung ist die VBG nach dem demokratischen Prinzip der Selbstverwaltung organisiert.
Hier entscheiden gewählte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Versicherte ehrenamtlich und gemeinsam über die Geschicke der Berufsgenossenschaft.
Versicherungsverhältnisse
Die Mitgliedsunternehmen und Versicherten der VBG setzen sich aus unterschiedlichen Unternehmens- und Versichertenarten zusammen. Neben Beschäftigten sind bei der VBG auch Selbständige, Unternehmerinnen und Unternehmer, ehrenamtlich Tätige, Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen, Patienten und Rehabilitanden sowie Teilnehmende an Freiwilligendiensten versichert.
Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die verschiedenen Mitgliedsunternehmen und Versicherungsverhältnisse bei der VBG.
| Versichertenart | Anzahl |
|---|---|
| Abhängig Beschäftigte | 10.491.072 (-1,8 %) |
| Freiwillig versicherte Unternehmende | 75.568 (-4,2 %) |
| Pflichtversicherte ehrenamtlich Tätige | 1.870.505 (-1,7 %) |
| Freiwillig versicherte ehrenamtlich Tätige | 386.148 (-0,7 %) |
| Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen | 2.353.540 (-1,4 %) |
| Patienten und Rehabilitanden* | 22.091.209 (+3,0 %) |
| Gesamt | 37.268.042 (+1,1 %) |
* Errechnet sich aus den Behandlungstagen und der statistischen mittleren Verweildauer nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sowie Angaben des DGUV e.V.
Mitgliedsunternehmen
Unternehmensart Mitgliedsunternehmen
Finanzdienstleistungen / Versicherungsunternehmen 34.740 (+6,9 %)
Ingenieurwesen und Architekturunternehmen 84.442 (+0,4 %)
Information, Kommunikation und Medien / Werbung und Gestaltung / Forschung 103.553 (+3,1 %)
Bildungseinrichtung 16.943 (+2,1 %)
Beratung und Auskunft / Interessenvertretung und Religionsgemeinschaft 196.621 (+0,9 %)
Immobilienwirtschaft 151.352 (+4,6 %)
Sicherheitsunternehmen 6.638 (+7,4 %)
Makelndes und vermittelndes Unternehmen / Lotterie- und Wettunternehmen / Spielbank / Tourismus 120.547 (+0,9 %)
Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeit-Bereich 21.283 (+2,0 %)
Hausbesorgung 105.021 (-2,8 %)
Zeitarbeit 6.643 (-2,1 %)
Sportunternehmen 90.122 (+0,5 %)
Glas-Industrie 1.867 (-1,9 %)
Grobkeramik 470 (+0,2 %)
Feinkeramik 1.194 (+5,2 %)
Bahnen und Bahndienstleistungen 846 (+5,0 %)
Kraftfahrbetriebe 345 (-0,3 %)
sonstige Dienstleistungsunternehmen 16.563 (+0,1 %)
Verträge für freiwillig versicherte ehrenamtlich Tätige 11.892 (+0,9 %)
Keiner Tarifstelle zuordenbar* 7
Beitragspflichtige Mitgliedsunternehmen 971.089 (+1,5 %)
Mitgliedsunternehmen am 31.12.2025** 1.809.759 (+2,4 %)
* Diese Unternehmen haben keine Veranlagung aber zahlen Beiträge zu den Kopfumlagen.
** Gezählt werden alle bestehenden Unternehmenseintragungen im Kataster der VBG unabhängig von einer Beitragspflicht.
Abhängig Beschäftigte
Unternehmensart abhängig Beschäftigte
Finanzdienstleistungen / Versicherungsunternehmen 1.187.417 (+0,7 %)
Ingenieurwesen und Architekturunternehmen 805.737 (-0,3 %)
Information, Kommunikation und Medien / Werbung und Gestaltung / Forschung 1.883.696 (-1,6 %)
Bildungseinrichtung 363.839 (-0,3 %)
Beratung und Auskunft / Interessenvertretung und Religionsgemeinschaft 1.855.360 (-3,1 %)
Immobilienwirtschaft 581.257 (+2,6 %)
Sicherheitsunternehmen 356.290 (-0,6 %)
Makelndes und vermittelndes Unternehmen / Lotterie- und Wettunternehmen / Spielbank / Tourismus 632.437 (+0,6 %)
Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeit-Bereich 298.694 (+5,3 %)
Hausbesorgung 265.081 (-4,2 %)
Zeitarbeit 1.294.890 (-8,7 %)
Sportunternehmen 351.561 (+3,7 %)
Glas-Industrie 72.255 (-4,3 %)
Grobkeramik 24.148 (-5,1 %)
Feinkeramik 34.079 (-0,9 %)
Bahnen und Bahndienstleistungen 100.896 (-2,8 %)
Kraftfahrbetriebe 71.238 (+1,2 %)
sonstige Dienstleistungsunternehmen 193.184 (-4,1 %)
Gesamt 10.491.072 (-1,8 %)
Beschäftigungsniveau
Neben der Anzahl der abhängig Beschäftigten liefern insbesondere die geleisteten Arbeitsstunden Hinweise für das Beschäftigungsniveau und die wirtschaftliche Aktivität innerhalb der Mitgliedsunternehmen. Während die Anzahl der abhängig Beschäftigten um 1,8 % gesunken ist, bleiben die geleisteten Arbeitsstunden im Vergleich zum Vorjahr unverändert (0,0 %).
-1,8 %
Digitale Services

Die VBG steht den Mitgliedsunternehmen und den Versicherten unterstützend zur Seite. Zahlreiche digitale Services wie das Kontaktcenter, die Unfallmeldung oder die Unternehmensanmeldung finden sich im Online-Portal "meine VBG".
Einnahmen
Die VBG als wichtiger Teil der sozialen Sicherung finanziert mit dem Beitrag ihrer Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die VBG erwirtschaftet keine Gewinne. Nach dem Ende eines Kalenderjahres werden die Gesamtkosten durch die Beiträge auf alle Mitgliedsunternehmen umgelegt.
Am 2. April 2026 hat der Vorstand der VBG beschlossen: Der Beitragsfuß für pflichtversicherte Beschäftigte und freiwillig Versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer bleibt stabil bei 4,40 Euro. Eine stabile Entwicklung der Entgelte in vielen Branchen der VBG hat dazu geführt, dass der Beitragsfuß in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt werden konnte.
| Beitragsfuß für Pflicht- und freiwillig Versicherte | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| 0,00 €* | 4,60 € | 4,60 € | 4,40 € | 4,40 € |
Der Beitragsfuß errechnet sich aus dem Umlagesoll (Ausgaben des vergangenen Jahres abzüglich der Einnahmen) der VBG. Er ist für alle Unternehmende sowie freiwillig Versicherten gleich hoch und wird vom Vorstand der VBG durch Beschluss festgesetzt. Er sorgt dafür, dass die Summe der erhobenen Beiträge nur den tatsächlichen Kosten entspricht.
* Für das Umlagejahr 2021 wurde ein Beitragsfuß von 0,00 Euro beschlossen. Damit wurde eine Doppelbelastung verhindert, da die Mitgliedsunternehmen seit 2022 ihren Beitrag in Form von Vorschüssen für das laufende Jahr bezahlen.
Was bedeutet der Beitragsfuß 2025 für mein Unternehmen?
Welcher Beitrag ergibt sich für Ihr Unternehmen aus dem Beitragsfuß 2025? Das hängt neben dem Beitragsfuß und der gemeldeten Entgelt- bzw. Versichertensumme vom Gefahrtarif ab. Im Gefahrtarif werden Unternehmen mit ähnlichem Risiko zu Gefahrengemeinschaften zusammengefasst und Tarifstellen zugeordnet. Das sorgt für eine gerechte Verteilung der Beiträge nach Gefährdungsrisiken. Die Gefahrklasse drückt das Gefährdungsrisiko für alle Unternehmen der jeweiligen Tarifstelle aus.
Die nachfolgende Tabelle zeigt konkret, welcher Betrag pro Euro-Entgeltsumme in der jeweiligen Tarifstelle für den Beitrag 2025 zur gesetzlichen Unfallversicherung erhoben wird.
Gefahrtarif-stelle Unternehmensarten Gefahrklasse Betrag pro Euro-Entgeltsumme in % 01 Finanzdienstleistungen, Versicherungsunternehmen 0,47
0,21 %
02 Ingenieurwesen und Architekturunternehmen 0,83
0,37 %
03 Information, Kommunikation und Medien 0,52
0,23 %
04 Bildungseinrichtung 1,12
0,49 %
05 Beratung und Auskunft, Interessenvertretung und Religionsgemeinschaft 0,63
0,28 %
06 Immobilienwirtschaft 1,42
0,62 %
07 Sicherheitsunternehmen 3,79
1,67 %
nur für „Luftsicherheitsunternehmen“ 3,18
1,40 %
08 Makelndes und vermittelndes Unternehmen, Lotterie- und Wettunternehmen, Spielbank, Tourismus 0,81
0,36 %
09 Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeit-Bereich 3,26
1,43 %
10 Hausbesorgung 3,05
1,34 %
11 Zeitarbeit 11.1 Beschäftigte in Dienstleistungsbereichen sowie Stammpersonal 0,70
0,31 %
11.2 Beschäftigte in allen anderen Bereichen 6,24
2,75 %
12 Sportunternehmen 12.1 bezahlte bzw. selbständige Sportler 72,54
31,92 %
12.2 Versicherte, sofern sie nicht bezahlte Sportler sind 2,45
1,08 %
13 Glas-Industrie 2,81
1,24 %
14 Grobkeramik 3,79
1,67 %
15 Feinkeramik 2,04
0,90 %
16 Bahnen und Bahndienstleistungen 3,78
1,66 %
17 Kraftfahrbetriebe 2,84
1,25 %
18 Sonstiges Dienstleistungsunternehmen, sofern es nicht den Tarifstellen 01 bis 17 zuzuordnen ist 1,36
0,60 %
Mehr Informationen über den aktuellen Gefahrtarif 2022 und zu den Themen Mitgliedschaft und Beitrag erhalten Sie hier.

„Wir wissen, vor welchen Herausforderungen die Wirtschaft aktuell steht. Mit einem stabilen Beitragsfuß von 4,40 Euro für Pflicht- und freiwillig Versicherte sorgen wir für die nötige Planungssicherheit, damit Sie den Rücken frei für Ihr Kerngeschäft haben.”
Volker EnkertsVorsitzender des Vorstandes
Der Vorstand der VBG entscheidet nicht nur über den Beitragsfuß der VBG zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Berechnung der Vorschüsse für Pflicht- und freiwillig Versicherte, sondern unter anderem auch über die Sonderumlagen für Lernende und Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (zum Beispiel „Ein-Euro-Jobber“), ehrenamtlich Tätige und Rehabilitanden. Diese Beiträge werden nicht auf der Grundlage von Entgeltsummen berechnet.
Alle Umlagen und Beitragssätze im Überblick
Umlagen Beitragssatz
Pflicht- und freiwillig Versicherte 4,40 € je 1.000 BE¹ (0,0 %)
Ehrenamtsträger pflichtversichert 13,94 € je Ehrenamtsträger (+17,4 %)
Ehrenamtsträger freiwillig versichert 4,95 € je Ehrenamtsträger (0,0 %)
Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen 8,07 € je Beitragsmonat (+3,5 %)
Patienten und Rehabilitanden 0,5120 € je Belegungstag (+9,6 %)
Versicherte nach § 2 Abs. 2 SGB VII im Sportbereich 0,2900 € je Vereinsmitglied (+3,6 %)
Lastenverteilung² nach Entgelten 1,7851 € je 1.000 € Entgeltsumme (-4,6 %)
Lastenverteilung² nach Neurenten 0,3445 € je 1.000 € Beitragseinheiten (+1,2 %)
Mindestbeitrag³ 48 € je Mitgliedsunternehmen (+0,0 %)
¹ Um die Beitragseinheiten (BE) zu berechnen, wird das Entgelt mit der Gefahrklasse multipliziert.
² Unter den Berufsgenossenschaften gibt es einen Solidarausgleich – die Lastenverteilung. Diese teilt sich auf in die Lastenverteilung nach Entgelten und die Lastenverteilung nach Neurenten. Für die Lastenverteilung nach Entgelten 2025 gilt ein Freibetrag von 270.000 Euro Arbeitsentgelt. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sind bei entsprechendem Nachweis von der Zahlung der Anteile zur Lastenverteilung befreit.
³ Die VBG erhebt einen Mindestbeitrag, wenn die individuelle Beitragsberechnung einen Betrag ergibt, der niedriger als der Mindestbeitrag ist.
Ausgaben
Die VBG setzt die Beiträge der Mitgliedsunternehmen gezielt ein, um die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung zu erfüllen. Im Mittelpunkt stehen dabei:
- Prävention – für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Entschädigungsleistungen – für Rehabilitation und Renten
- Verwaltungs- und Verfahrenskosten – für effiziente Abläufe und rechtssichere Entscheidungen
- Vermögensaufwendungen – zur nachhaltigen Absicherung aktueller und zukünftiger Verpflichtungen
| Verteilung der Ausgaben | |
|---|---|
| Prävention | 147.290.427,75 € (+6,3 %) |
| Entschädigungsleistungen | 1.373.295.754,83 € (+8,6 %) |
| Verwaltungs- /Verfahrenskosten | 243.308.613,84 € (+5,0 %) |
| Vermögensaufwendungen | 434.820.353,42 € (-4,1 %) |
| Gesamt | 2.198.715.149,84 € (+5,3 %) |
Einen tieferen Einblick in die Einnahmen und Ausgaben der VBG bietet die Umlagerechnung, die ebenso wie die Bilanz weiter unten zum Download zur Verfügung steht. In der Umlagerechnung sind unter anderem die Vermögensaufwendungen detaillierter aufgeschlüsselt, die dort zudem die Verpflichtungen aus der Lastenverteilung beinhalten.
Zielgerichtetes Wirtschaften
Die Beiträge fließen dorthin, wo sie hingehören. 89 % der Ausgaben gehen in die Prävention, die Entschädigungsleistungen und die Vermögensaufwendungen. Mehr über die Leistungen der VBG erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten zur Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.
Verteilung der Ausgaben
Für einen tieferen Blick in die Finanzkennzahlen der VBG finden Sie die Umlagerechnung und die Bilanz als PDF zum Download.
Umlagerechnung
PDF | 337 KB
Bilanz
PDF | 239,6 KB
Prävention

Die VBG bietet zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zielgenaue Leistungen und Maßnahmen an. Diese Präventionsangebote sind auf die unterschiedlichen Arbeitsumfelder in den jeweiligen Branchen zugeschnitten. Für Arbeitsumfelder mit signifikant hohen Unfallquoten verstärken wir die Präventionsbemühungen durch Themenschwerpunkte und spezielle Aktionen.
Mit unseren umfassenden Informationen und individueller Beratung helfen wir dabei, Arbeitsschutz in den Unternehmen effektiv und nachhaltig zu organisieren. Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur systematischen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, von Erster Hilfe bis zur Förderung der psychischen und physischen Gesundheit – die Unternehmen profitieren von Beratungsangeboten, einer großen Auswahl unterstützender Medien und einem breiten Spektrum an Seminaren.
| Präventionsleistungen 2025 | Anzahl |
|---|---|
| Betriebsbesichtigungen | 16.292 (+32,5 %) |
| Berufskrankheitenermittlungen | 4.542 (+20,0 %) |
| Seminarveranstaltungen | 1.404 (-7,6 %) |
| Teilnehmende an Aus- /Fortbildungen | 23.635 (+5,8 %) |
Im Jahr 2025 lag der Fokus weiterhin auf einer starken Präsenz des Aufsichtsdienstes in Unternehmen. Dies führte zu mehr Beratungen und Besichtigungen in den Betrieben.
Qualifizierung

Die VBG gehört zu den großen Bildungsträgern in Deutschland. An insgesamt sechs Standorten über die ganze Bundesrepublik verteilt, bieten wir passgenaue Seminare für verschiedene Zielgruppen an. Mehr als 23.000 Menschen haben 2025 an rund 1.400 Seminaren der VBG teilgenommen.
Die VBG entwickelt laufend neue Formate rund um die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Von branchenübergreifenden Qualifizierungen wie der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten bis hin zu branchenspezifischen Seminaren zu Themen wie Absturzunfälle - wir sind Ihre Experten.
Wir sind davon überzeugt, dass Qualifizierung der Schlüssel zu einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung ist. Entdecken Sie, wie Sie und Ihr Unternehmen von unseren Seminaren profitieren können, und investieren Sie in eine sicherere und gesündere Zukunft.
Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen
Ein Großteil der Mitgliedsunternehmen der VBG sind Klein- und Kleinstunternehmen. Rund 88 % der Beitragspflichtigen hatten 2025 weniger als 51 Beschäftigte. Mit passgenauen Angeboten lotsen wir kleine Unternehmen und Startups auf zwei Portalen durch die vielfältigen Anforderungen des Arbeitsschutzes – einfach und effizient.
Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für das oberste Ziel im Arbeitsschutz, nämlich die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Daher verpflichten das Arbeitsschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften Unternehmerinnen und Unternehmer dazu, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Nutzen Sie diese Potenziale der Gefährdungsbeurteilung! Wir unterstützen Sie dabei mit dem digitalen Tool GEDOKU – jetzt auch mit KI-Unterstützung.

„Arbeitsschutz muss praktikabel sein und ohne großen Papierkrieg funktionieren. Mit intelligenten Tools wie GEDOKU unterstützen wir unsere Mitgliedsunternehmen dabei, Gefährdungen schnell zu erkennen und ihre Beschäftigten wirksam zu schützen.”
Kay SchumacherHauptgeschäftsführer
Prämienverfahren

Mit verschiedenen finanziellen Anreizsystemen motivieren wir die Mitgliedsunternehmen, in Prävention zu investieren. Dazu zählt auch das Prämienverfahren. Wenn sich Mitgliedsunternehmen einer prämienberechtigten Branche mehr für Prävention engagieren als gesetzlich vorgegeben ist, beteiligt sich die VBG an bis zu 40 % der Investitionen.
Prämienzahlungen für 2025
€
Rehabilitation und Entschädigung

Ob Berufskrankheit, Arbeits- oder Wegeunfall – im Versicherungsfall stehen wir den Betroffenen mit umfassenden Leistungen zur Seite und unterstützen sie aktiv bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation.
Die VBG hilft mit umfangreichen Versicherungsleistungen von der notfallmedizinischen Erstversorgung über individuelle Reha-Programme und Teilhabe-Leistungen bis zu finanzieller Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen:
Ausgaben für Rehabilitation und Renten
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ausgaben für Rehabilitation und Renten im Jahr 2025. Die Ausgaben für Heilbehandlung und Rehabilitation sind insbesondere infolge mehrerer Gebührenerhöhungen gestiegen. Zudem zeigen sich im Jahr 2025 aufgrund der im Vorjahr erfolgten IT-Systemumstellung Nachholeffekte. Bei den gestiegenen Ausgaben für Renten wirkten sich die Rentenanpassungen der Jahre 2024 (+ 4,57 %) und 2025 (+ 3,74 %) aus. Zudem nahmen die Antragszahlen zur Auszahlung einer Abfindung im Vergleich zum Vorjahr zu.
| Entschädigungsleistungen 2025 | Betrag in Mio. Euro |
|---|---|
| Rehabilitation | 746,7 (+9,0 %) |
| Renten | 626,6 (+8,0 %) |
| Insgesamt | 1.373,3 (+8,6 %) |
Verteilung der Ausgaben für Rehabilitation
Die nachfolgende Grafik zeigt die Verteilung der Leistungen für die Heilbehandlung und Rehabilitation auf verschiedene Leistungsarten. Die Ausgaben für die ambulante und stationäre Heilbehandlung und Rehabilitation enthalten auch die Ausgaben für Zahnersatz. In der Summe der ergänzenden Leistungen zur Heilbehandlung sind auch Leistungen der sozialen Teilhabe und Pflege sowie die Sozialversicherungsbeiträge beim Bezug von Verletztengeld sowie Transport- und Reisekosten bei Heilbehandlung und Pflege enthalten.
Unfallgeschehen

Über das gesamte Jahr betrachtet sind 2025 die Unfallmeldungen im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 % auf 298.857 gesunken.
Neben den Unfallmeldungen wird die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle erhoben. Das sind Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen verursachen.
Wie Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können, ist bei den meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfällen ein Rückgang von 3,7 % zu verzeichnen. Die sinkenden meldepflichtigen Unfallzahlen lassen sich insbesondere auf einen Rückgang der gemeldeten abhängig Beschäftigten in der Zeitarbeit zurückführen. Zudem spiegelt sich hier die allgemeine rückläufige Entwicklung über alle Unfallversicherungsträger hinweg wider.
Meldepflichte Arbeits- und Wegeunfälle nach Versichertenart
| Versichertenart | meldepflichtige Arbeitsunfälle | meldepflichtige Wegeunfälle | meldepflichtige Unfälle gesamt |
|---|---|---|---|
| Beschäftigte und freiwillig versicherte Unternehmende | 69.586 (-4,4 %) | 25.554 (-1,4 %) | 95.140 (-3,6 %) |
| Lernende und Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen | 1.189 (-13,1 %) | 974 (-7,2 %) | 2.163 (-10,5 %) |
| Rehabilitanden | 27.394 (-4,6 %) | 1.252 (+6,6 %) | 28.646 (-4,2 %) |
| Sonstige Versicherte | 2.164 (+0,4 %) | 412 (+5,9 %) | 2.576 (+1,3 %) |
| Gesamt | 100.333 (-4,4 %) | 28.192 (-1,2 %) | 128.525 (-3,7 %) |
Unfallquote sinkt
Im Jahr 2025 betrug die Unfallquote für die Versichertengruppe der Beschäftigten und freiwillig versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer 10,98 meldepflichtige Arbeitsunfälle auf 1.000 Vollarbeitende. 2024 lag diese Quote noch bei 11,54, ein Rückgang um 4,9 %.
Tödliche Arbeits- und Wegeunfälle nach Versichertenart
Ein Unfall wird als tödlicher Unfall definiert, wenn der Tod als Unfallfolge innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist. Sowohl die tödlichen Arbeitsunfälle als auch die tödlichen Wegeunfälle bewegen sich auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr.
| Versichertenart | tödliche Arbeitsunfälle | tödliche Wegeunfälle | tödliche Unfälle gesamt |
|---|---|---|---|
| Beschäftigte und freiwillig versicherte Unternehmende | 15 | 30 | 45 |
| Lernende und Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen | 0 | 1 | 1 |
| Rehabilitanden | 20 | 4 | 24 |
| Sonstige Versicherte | 1 | 1 | 2 |
| Gesamt | 36 | 36 | 72 |
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch besondere Belastungen am Arbeitsplatz entstehen können. Nicht jede Erkrankung, die im Job auftritt, gilt automatisch als Berufskrankheit. Damit eine Krankheit anerkannt werden kann, muss diese in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein. Das sind Krankheiten, die durch Belastungen entstehen, denen die betroffenen Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade ausgesetzt sind, als die übrige Bevölkerung.
| Kategorie | Anzahl | Veränderung |
|---|---|---|
| Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit | 3.639 | +7,8 % |
| anerkannte Berufskrankheiten | 820 | +27,5 % |
| erstmalige Reha-Maßnahmen (nach §3 BKV) | 657 | +55,3 % |
Im Jahr 2025 stiegen die gemeldeten Verdachtsfälle, die anerkannten Berufskrankheiten sowie die erstmalig gewährten Maßnahmen nach §3 BKV. Die Zunahme der BK-Anzeigen gegenüber dem Vorjahr ist zum Teil begründet durch die neuen BK-Ziffern:
- BK 2117 – Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter
- BK 2118 – Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern nach mindestens 13-jähriger Expositionsdauer
- BK 4117 – Chronisch obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch Quarzstaubexposition
Bei der BK 2301 (Lärmschwerhörigkeit) und der BK 5103 (Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung) kam es zu mehr Anzeigen. Diese BK-Ziffern haben tendenziell eine höhere Anerkennungsquote. Zudem zeigen sich bei der Anerkennung von Berufskrankheiten sowie der erstmaligen Gewährung einer Maßnahme nach §3 BKV im Jahr 2025 auch Nachholeffekte aufgrund der im Vorjahr erfolgten IT-Systemumstellung in der VBG.
Ursachen der anerkannten Berufskrankheiten
Lärm und Hautkrankheiten
68 % der anerkannten Berufskrankheiten gingen im Jahr 2025 auf Lärm und Hautkrankheiten zurück. Ursachen sind oft langfristige Belastungen wie der Kontakt der Haut mit Feuchtigkeit oder reizenden Stoffen – oder im Falle von Gehörschäden eine dauerhafte Lärmexposition am Arbeitsplatz.
Mehr über Berufskrankheiten und präventive Maßnahmen erfahren Sie hier.
Renten

Ist die Erwerbsfähigkeit der Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit wegen der Schwere der gesundheitlichen Auswirkung und der Dauer wesentlich gemindert, leisten wir als Entschädigung eine Verletztenrente.
Tritt infolge des Versicherungsfalls der Tod ein, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Neue Renten
Im Jahr 2025 hat die Anzahl der erstmals entschädigten Arbeits- und Wegeunfälle zugenommen.
| Neue Renten durch... | 2024 | 2025 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Arbeitsunfälle | 1.414 | 1.494 | +5,7 % |
| Wegeunfälle | 500 | 607 | +21,4 % |
| Berufskrankheiten | 134 | 209 | +56,0 % |
| Gesamt | 2.048 | 2.310 | +12,8 % |
Auch bei den Berufskrankheiten ist die Entwicklung entsprechend dem allgemeinen Berufskrankheiten-Geschehen gestiegen.
Gesamter Rentenbestand
Der gesamte Rentenbestand ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.
| Rentenbestand | Anzahl | Veränderung |
|---|---|---|
| Verletztenrenten | 55.405 | -0,5 % |
| Hinterbliebenenrenten | 5.756 | -3,2 % |
| Gesamt | 61.161 | -0,8 % |
Selbstverwaltung

Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung ist die VBG nach dem demokratischen Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Hier entscheiden gewählte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ehrenamtlich und gemeinsam über die Geschicke der Berufsgenossenschaft. Finden Sie heraus, wer Sie in den Selbstverwaltungsgremien der VBG vertritt.




