
Aufgaben und Satzung der VBG
Als gesetzliche Unfallversicherung kümmern wir uns um Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation. Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Satzung.
Was wir leisten
Als gesetzliche Unfallversicherung haben wir laut Sozialgesetzbuch in erster Linie den Auftrag, Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Erleiden Versicherte jedoch einen Arbeitsunfall oder sind von einer Berufskrankheit betroffen, ist schnelles und kompetentes Handeln gefragt.
Satzung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Schadensfall sorgen wir für eine umfassende Rehabilitation unserer Versicherten und bieten medizinische, berufliche und soziale Hilfen an. Darüber hinaus gleichen wir die Folgen von Unfällen und Krankheiten durch finanzielle Leistungen aus. Im Rahmen der Prävention unterstützen wir Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes in ihren Betrieben.
Unsere Satzung bildet die rechtliche Grundlage für unser Handeln. Sie regelt unter anderem die Organisation der VBG, Aufgaben und Zuständigkeiten sowie Beiträge und Leistungen.
Bei Vertragsabschlüssen finden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen generell Anwendung. Die Vereinbarung von ergänzenden Vertragsbedingungen ist möglich.
Neben unseren AGB sind – gemäß § 9 Abs. 1 VOL/A – die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) grundsätzlich Vertragsgegenstand.
Satzung 2012 i.d.F. des 16. Nachtrags
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AGB der VBG
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Zusätzliche Vertragsbedingungen der VBG
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