
Berufskrankheiten
Bei Berufskrankheiten handelt es sich um Erkrankungen, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung festgelegt sind. Hier erfahren Sie mehr.
Was sind Berufskrankheiten?
Berufskrankheiten sind spezielle Erkrankungen, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Diese Krankheiten sind in einer Verordnung der Bundesregierung festgelegt (Berufskrankheiten-Verordnung). Dort sind nur solche Krankheiten aufgeführt, die nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht werden und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.
Zivilisations- und Allgemeinkrankheiten, welche mehr oder weniger bei allen Berufsgruppen und Teilen der Bevölkerung in gleicher Weise auftreten, sind indes nicht als Berufskrankheiten anerkannt.
Was ist zu tun, wenn eine Berufskrankheit zu entstehen droht?
Ist nach Eingang einer Meldung über das mögliche Vorliegen einer Berufskrankheit erkennbar, dass an einem bestimmten Arbeitsplatz eine individuelle und konkrete Gefahrenlage zum Entstehen, Wiederaufleben oder ein Verschlimmern einer Berufskrankheit besteht, werden konkrete individuelle Maßnahmen geprüft, die geeignet sind, die Gefahr für die versicherte Person zu reduzieren. Ziel ist der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Zu den Maßnahmen gehören neben allen Möglichkeiten, die das Ausmaß der Einwirkung am Arbeitsplatz reduzieren, auch Beratungen zum besseren Verständnis der Krankheit, sowie den Umgang mit der Gefährdung und mögliche Schutzmaßnahmen. Die versicherten Personen haben die individuellen präventiven Maßnahmen wahrzunehmen.
Berufskrankheiten melden
Wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, ist schnelles Handeln schon bei Verdacht auf eine Berufskrankheit entscheidend und es muss unverzüglich eine Meldung erfolgen. So gehen Sie vor:
Als Unternehmerin / Unternehmer
Wenn Sie Anzeichen dafür bemerken, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von einer Berufskrankheit betroffen sein könnte, ist eine sofortige Meldung an die VBG erforderlich.
Als Ärztin / Arzt
Bei einem begründeten Verdacht, dass sich bei einer Patientin oder einem Patient eine Berufskrankheit entwickeln könnte oder bereits vorliegt, ist eine umgehende Meldung an die VBG notwendig.
Als versicherte Person
Wenn Sie selbst den Verdacht haben, an einer Berufskrankheit zu leiden, können Sie sich jederzeit direkt an die VBG wenden. Nutzen Sie dafür gerne unseren Online-Service, die Kontakt-Funktionoder rufen Sie uns an. Ihre zuständige Bezirksverwaltung finden Sie in der Kontaktbox auf der rechten Seite.