
Jahresbericht 2024
Vorwort

Das Jahr 2024 stand für viele Unternehmen und Beschäftigte im Zeichen des Umbruchs. Während die unmittelbaren Auswirkungen vergangener Krisen - von der Pandemie bis hin zur Energiekrise - in den Hintergrund traten, wurden zunehmend politische Unsicherheiten im Inland sowie globale Spannungen spürbar. Der erhoffte Wirtschaftsaufschwung blieb weiterhin aus. Gleichzeitig beeinflussen und prägen die Megatrends Digitalisierung, Dekarbonisierung, Demografie und Deglobalisierung die Wirtschaft in Deutschland.
Viele Branchen stehen daher vor der Aufgabe, ihre Arbeitswelten zukunftsfest zu gestalten - sei es durch neue Technologien oder nachhaltige Arbeitsweisen. Eine wichtige Säule spielt dabei die Gesundheit der Beschäftigten. Der Krankenstand blieb in Deutschland mit 5,4 Prozent auch 2024 auf einem sehr hohen Niveau.
Für die VBG kam es darauf an, als verlässlicher Partner an der Seite der Mitgliedsunternehmen und der Versicherten zu stehen. Mit maßgeschneiderten Präventionsangeboten, praxisnahen Beratungen und dem Ausbau unserer digitalen Services haben wir dazu beigetragen, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz auch in herausfordernden Zeiten zu gewährleisten.
Liebe Leserinnen und Leser,
der Jahresbericht 2024 bietet Ihnen einen umfassenden Einblick in die spannenden Themen und Angebote der VBG. Er zeigt zudem, wie gemeinsame Lösungen gelingen können. Unser Dank gilt allen Unternehmen, die sich aktiv für die Prävention engagieren, und allen Beschäftigten, die ihren Beitrag zu einem gesunden Arbeitsumfeld leisten. Nur im Schulterschluss können wir die Zukunft der Arbeit gestalten, sicher gesund und zukunftsfähig.
Mit den besten Wünschen für ein sicheres Arbeiten,
- Volker Enkerts, Vorsitzender des Vorstands
- Gabriele Platscher, alternierende Vorsitzende des Vorstands
- Kay Schumacher, Hauptgeschäftsführer
- Nada Göltzer, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin
Unternehmen & Versicherte
Unternehmen
Versicherte

Die VBG bietet Sicherheit und Gesundheit für über 1,7 Millionen Mitgliedsunternehmen aus rund 100 Branchen mit mehr als 36 Millionen Versicherten. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung ist die VBG nach dem demokratischen Prinzip der Selbstverwaltung organisiert.
Hier entscheiden gewählte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Versicherte ehrenamtlich und gemeinsam über die Geschicke der Berufsgenossenschaft.
Versicherungsverhältnisse
Die Mitgliedsunternehmen und Versicherten der VBG setzen sich aus unterschiedlichen Unternehmens- und Versichertenarten zusammen. Neben Beschäftigten sind bei der VBG auch Selbständige, Unternehmerinnen und Unternehmer, ehrenamtlich Tätige, Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen, Patienten und Rehabilitanden sowie Teilnehmende an Freiwilligendiensten versichert.
Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die verschiedenen Mitgliedsunternehmen und Versicherungsverhältnisse bei der VBG.
Versichertenart | Anzahl |
---|---|
Abhängig Beschäftigte | 10.678.189 (+0,3 %) |
Freiwillig versicherte Unternehmende | 78.922 (+2,2 %) |
Pflichtversicherte ehrenamtlich Tätige | 1.902.082 (+6,1 %) |
Freiwillig versicherte ehrenamtlich Tätige | 388.976 (+3,3 %) |
Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen | 2.386.775 (+0,8 %) |
Patienten und Rehabilitanden* | 21.440.839 (+3,5 %) |
Gesamt | 36.875.783 (+2,5 %) |
*Errechnet sich aus den Behandlungstagen und der statistischen mittleren Verweildauer nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sowie Angaben des DGUV e.V.
Mitgliedsunternehmen
Unternehmensart Mitgliedsunternehmen
Finanzdienstleistungen / Versicherungsunternehmen 32.484 (+6,9 %)
Ingenieurwesen und Architekturunternehmen 84.117 (+2,0 %)
Information, Kommunikation und Medien / Werbung und Gestaltung / Forschung 100.435 (+3,9 %)
Bildungseinrichtung 16.593 (+4,8 %)
Beratung und Auskunft / Interessenvertretung und Religionsgemeinschaft 194.891 (+2,0 %)
Immobilienwirtschaft 144.654 (+5,4 %)
Sicherheitsunternehmen 6.182 (+11,2 %)
Makelndes und vermittelndes Unternehmen / Lotterie- und Wettunternehmen / Spielbank / Tourismus 119.420 (+2,1 %)
Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeit-Bereich 20.860 (+4,0 %)
Hausbesorgung 108.033 (-1,8 %)
Zeitarbeit 6.786 (+0,3 %)
Sportunternehmen 89.636 (+0,7 %)
Glas-Industrie 1.903 (+2,1 %)
Grobkeramik 469 (-1,7 %)
Feinkeramik 1.135 (+0,6 %)
Bahnen und Bahndienstleistungen 806 (+5,6 %)
Kraftfahrbetriebe 346 (-0,6 %)
sonstige Dienstleistungsunternehmen 16.546 (+1,1 %)
Verträge für freiwillig versicherte ehrenamtlich Tätige 11.782 (+1,8 %)
Keiner Tarifstelle zuordenbar* 20
Beitragspflichtige Mitgliedsunternehmen 957.098 (+2,4 %)
Mitgliedsunternehmen am 31.12.2024** 1.766.942 (+2,7 %)
* Diese Unternehmen haben keine Veranlagung aber zahlen Beiträge zu den Kopfumlagen.
** Gezählt werden alle bestehenden Unternehmenseintragungen im Kataster der VBG unabhängig von einer Beitragspflicht.
Abhängig Beschäftigte
Unternehmensart abhängig Beschäftigte
Finanzdienstleistungen / Versicherungsunternehmen 1.179.207 (+2,2 %)
Ingenieurwesen und Architekturunternehmen 808.344 (+0,2 %)
Information, Kommunikation und Medien / Werbung und Gestaltung / Forschung 1.915.008 (-0,1 %)
Bildungseinrichtung 364.959 (+1,9 %)
Beratung und Auskunft / Interessenvertretung und Religionsgemeinschaft 1.914.868 (+4,3 %)
Immobilienwirtschaft 566.368 (+2,1 %)
Sicherheitsunternehmen 358.356 (+9,8 %)
Makelndes und vermittelndes Unternehmen / Lotterie- und Wettunternehmen / Spielbank / Tourismus 628.869 (+1,9 %)
Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeit-Bereich 283.560 (+2,9 %)
Hausbesorgung 276.817 (+0,4 %)
Zeitarbeit 1.418.890 (-10,0 %)
Sportunternehmen 338.975 (+4,1 %)
Glas-Industrie 75.481 (-1,0 %)
Grobkeramik 25.454 (-3,7 %)
Feinkeramik 34.391 (-2,5 %)
Bahnen und Bahndienstleistungen 103.769 (+8,2 %)
Kraftfahrbetriebe 70.369 (+7,1 %)
sonstige Dienstleistungsunternehmen 201.465 (-3,8 %)
Gesamt 10.678.189 (+0,3 %)
Beschäftigungsniveau
Neben der Anzahl der abhängig Beschäftigten liefern insbesondere die geleisteten Arbeitsstunden Hinweise für das Beschäftigungsniveau und die wirtschaftliche Aktivität innerhalb der Mitgliedsunternehmen. Parallel zum leichten Anstieg der Anzahl von abhängig Beschäftigten um 0,3 Prozent sind auch die geleisteten Arbeitsstunden um 0,2 Prozent gestiegen.
+0,2 %
Digitale Services

Die VBG steht den Mitgliedsunternehmen und den Versicherten unterstützend zur Seite. Zahlreiche digitale Services wie das Kontaktcenter, die Unfallmeldung oder die Unternehmensanmeldung finden sich im Online-Portal "meine VBG".
Einnahmen
Die VBG als wichtiger Teil der sozialen Sicherung finanziert mit dem Beitrag ihrer Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die VBG erwirtschaftet keine Gewinne. Nach dem Ende eines Kalenderjahres werden die Gesamtkosten durch die Beiträge auf alle Mitgliedsunternehmen umgelegt.
Am 3. April 2025 hat der Vorstand der VBG beschlossen: Der Beitragsfuß für pflichtversicherte Beschäftigte und freiwillig Versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer sinkt von 4,60 Euro im Vorjahr auf 4,40 Euro. Grund dafür sind steigende Entgelte in vielen Branchen der VBG sowie sinkende Unfallzahlen, insbesondere die geringere Anzahl schwerer Unfälle.
Beitragsfuß für Pflicht- und freiwillig Versicherte | ||||
---|---|---|---|---|
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
4,60 € | 0,00 €* | 4,60 € | 4,60 € | 4,40 € |
Der Beitragsfuß errechnet sich aus dem Umlagesoll (Ausgaben des vergangenen Jahres abzüglich der Einnahmen) der VBG. Er ist für alle Unternehmende sowie freiwillig Versicherten gleich hoch und wird vom Vorstand der VBG durch Beschluss festgesetzt. Er sorgt dafür, dass die Summe der erhobenen Beiträge nur den tatsächlichen Kosten entspricht.
* Für das Umlagejahr 2021 wurde ein Beitragsfuß von 0,00 Euro beschlossen. Damit wurde eine Doppelbelastung verhindert, da die Mitgliedsunternehmen seit 2022 ihren Beitrag in Form von Vorschüssen für das laufende Jahr bezahlen.
Was bedeutet der Beitragsfuß 2024 für mein Unternehmen?
Welcher Beitrag ergibt sich für Ihr Unternehmen aus dem Beitragsfuß 2024? Das hängt neben dem Beitragsfuß und der gemeldeten Entgelt- bzw. Versichertensumme vom Gefahrtarif ab. Im Gefahrtarif werden Unternehmen mit ähnlichem Risiko zu Gefahrengemeinschaften zusammengefasst und Tarifstellen zugeordnet. Das sorgt für eine gerechte Verteilung der Beiträge nach Gefährdungsrisiken. Die Gefahrklasse drückt das Gefährdungsrisiko für alle Unternehmen der jeweiligen Tarifstelle aus.
Die nachfolgende Tabelle zeigt konkret, welcher Betrag pro Euro-Entgeltsumme in der jeweiligen Tarifstelle für den Beitrag 2024 zur gesetzlichen Unfallversicherung erhoben wird.
Gefahrtarif-stelle Unternehmensarten Gefahrklasse Betrag pro Euro-Entgeltsumme in % 01 Finanzdienstleistungen, Versicherungsunternehmen 0,47
0,21 %
02 Ingenieurwesen und Architekturunternehmen 0,83
0,37 %
03 Information, Kommunikation und Medien 0,52
0,23 %
04 Bildungseinrichtung 1,12
0,49 %
05 Beratung und Auskunft, Interessenvertretung und Religionsgemeinschaft 0,63
0,28 %
06 Immobilienwirtschaft 1,42
0,62 %
07 Sicherheitsunternehmen 3,79
1,67 %
nur für „Luftsicherheitsunternehmen“ 2,68
1,18 %
08 Makelndes und vermittelndes Unternehmen, Lotterie- und Wettunternehmen, Spielbank, Tourismus 0,81
0,36 %
09 Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeit-Bereich 3,26
1,43 %
10 Hausbesorgung 3,05
1,34 %
11 Zeitarbeit 11.1 - Beschäftigte in Dienstleistungsbereichen sowie Stammpersonal
0,70
0,31 %
11.2 - Beschäftigte in allen anderen Bereichen
6,24
2,75 %
12 Sportunternehmen 12.1 - bezahlte bzw. selbständige Sportler*innen
70,65
31,09 %
12.2 - Versicherte, sofern sie nicht bezahlte Sportler*innen sind
2,45
1,08 %
13 Glas-Industrie 2,81
1,24 %
14 Grobkeramik 3,79
1,67 %
15 Feinkeramik 2,04
0,90 %
16 Bahnen und Bahndienstleistungen 3,78
1,66 %
17 Kraftfahrbetriebe 2,84
1,25 %
18 Sonstiges Dienstleistungsunternehmen, sofern es nicht den Tarifstellen 01 bis 17 zuzuordnen ist 1,36
0,60 %
Mehr Informationen über den aktuellen Gefahrtarif 2022 und zu den Themen Mitgliedschaft und Beitrag erhalten Sie hier.
„Die VBG zeigt, dass auch in herausfordernden Zeiten nicht alle Kosten steigen müssen. Der Beitragsfuß für Pflicht- und freiwillig Versicherte sinkt um rund 4,3 Prozent auf 4,40 Euro.”
Volker EnkertsVorsitzender des Vorstandes
Der Vorstand der VBG entscheidet nicht nur über den Beitragsfuß der VBG zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Berechnung der Vorschüsse für Pflicht- und freiwillig Versicherte, sondern unter anderem auch über die Sonderumlagen für Lernende und Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (zum Beispiel „Ein-Euro-Jobber“), ehrenamtlich Tätige und Rehabilitanden. Diese Beiträge werden nicht auf der Grundlage von Entgeltsummen berechnet.
Alle Umlagen und Beitragssätze im Überblick
Umlagen Beitragssatz
Pflicht- und freiwillig Versicherte 4,40 € je 1.000 BE¹ (-4,3 %)
Ehrenamtsträger pflichtversichert 11,87 € je Ehrenamtsträger (+11,2 %)
Ehrenamtsträger freiwillig versichert 4,95 € je Ehrenamtsträger (+5,3 %)
Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen 7,80 € je Beitragsmonat (+0,1 %)
Patienten und Rehabilitanden 0,4673 € je Belegungstag (-16,9 %)
Versicherte nach § 2 Abs. 2 SGB VII im Sportbereich 0,2800 € je Vereinsmitglied (+3,7 %)
Lastenverteilung² nach Entgelten 1,8713 € je 1.000 € Entgeltsumme (-0,4 %)
Lastenverteilung² nach Neurenten 0,3403 € je 1.000 € Beitragseinheiten (-1,1 %)
Mindestbeitrag³ 48 € je Mitgliedsunternehmen (+0,0%)
¹ Um die Beitragseinheiten (BE) zu berechnen, wird das Entgelt mit der Gefahrklasse multipliziert.
² Unter den Berufsgenossenschaften gibt es einen Solidarausgleich - die Lastenverteilung. Diese teilt sich auf in die Lastenverteilung nach Entgelten und die Lastenverteilung nach Neurenten. Für die Lastenverteilung nach Entgelten 2024 gilt ein Freibetrag von 255.000 Euro Arbeitsentgelt. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sind bei entsprechendem Nachweis von der Zahlung der Anteile zur Lastenverteilung befreit.
³ Die VBG erhebt einen Mindestbeitrag, wenn die individuelle Beitragsberechnung einen Betrag ergibt, der niedriger als der Mindestbeitrag ist.
Ausgaben
Die VBG setzt die Beiträge der Mitgliedsunternehmen gezielt ein, um die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung zu erfüllen. Im Mittelpunkt stehen dabei:
- Prävention - für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Entschädigungsleistungen - für Rehabilitation und Renten
- Verwaltungs- und Verfahrenskosten- für effiziente Abläufe und rechtssichere Entscheidungen
- Vermögensaufwendungen - zur nachhaltigen Absicherung aktueller und zukünftiger Verpflichtungen
Verteilung der Ausgaben | |
---|---|
Prävention | 138.588.983,09 € (+9,6 %) |
Entschädigungsleistungen | 1.264.984.359,87 € (+0,8 %) |
Verwaltungs- /Verfahrenskosten | 231.676.771,38 € (+6,4 %) |
Vermögensaufwendungen | 453.177.475,14 € (-20,2 %) |
Gesamt | 2.088.427.589,48 € (-3,6 %) |
Einen tieferen Einblick in die Einnahmen und Ausgaben der VBG bietet die Umlagerechnung, die ebenso wie die Bilanz weiter unten zum Download zur Verfügung steht. In der Umlagerechnung sind unter anderem die Vermögensaufwendungen detaillierter aufgeschlüsselt, die dort zudem die Verpflichtungen aus der Lastenverteilung beinhalten.
Zielgerichtetes Wirtschaften
Die Beiträge fließen dorthin, wo sie hingehören. 89 Prozent der Ausgaben gehen in die Prävention, die Entschädigungsleistungen und die Vermögensaufwendungen. Mehr über die Leistungen der VBG erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten zur Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.
Verteilung der Ausgaben
Für einen tieferen Blick in die Finanzkennzahlen der VBG finden Sie die Umlagerechnung und die Bilanz als PDF zum Download.
Umlagerechnung
PDF | 186,3 KB
Bilanz
PDF | 308,7 KB
Prävention

Die VBG bietet zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zielgenaue Leistungen und Maßnahmen an. Diese Präventionsangebote sind auf die unterschiedlichen Arbeitsumfelder in den jeweiligen Branchen zugeschnitten. Für Arbeitsumfelder mit signifikant hohen Unfallquoten verstärken wir die Präventionsbemühungen durch Themenschwerpunkte und spezielle Aktionen.
Mit unseren umfassenden Informationen und individueller Beratung helfen wir dabei, Arbeitsschutz in den Unternehmen effektiv und nachhaltig zu organisieren. Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur systematischen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, von Erster Hilfe bis zur Förderung der psychischen und physischen Gesundheit – die Unternehmen profitieren von Beratungsangeboten, einer großen Auswahl unterstützender Medien und einem breiten Spektrum an Seminaren.
Präventionsleistungen 2024 | Anzahl |
---|---|
Betriebsbesichtigungen | 12.292 (+29,5 %) |
Berufskrankheitenermittlungen | 3.785 (-22,4 %) |
Seminarveranstaltungen | 1.518 (+2,9 %) |
Teilnehmende an Aus- /Fortbildungen | 22.340 (-2,1 %) |
Im Jahr 2024 haben wir darauf hingewirkt, die Präsenz des Aufsichtsdienstes in Unternehmen zu erhöhen. Dies führte zu mehr Beratungen und Besichtigungen in den Betrieben. Der Rückgang bei den Berufskrankheitenermittlungen ist auf das rückläufige Berufskrankheiten-Geschehen zurückzuführen. Zudem hat sich die Zählweise geändert. Mehrere Berufskrankheitenermittlungen werden bei der Datenerhebung nun als eine Ermittlung zusammengefasst, wenn sich diese auf ein und denselben Verdacht auf eine Berufskrankheit beziehen.
Qualifizierung

Die VBG gehört zu den großen Bildungsträgern in Deutschland. An insgesamt sechs Standorten über die ganze Bundesrepublik verteilt, bieten wir passgenaue Seminare für verschiedene Zielgruppen an. Mehr als 22.000 Menschen haben 2024 an rund 1.500 Seminaren der VBG teilgenommen.
Die VBG entwickelt laufend neue Formate rund um die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Von branchenübergreifenden Qualifizierungen wie der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten bis hin zu branchenspezifischen Seminaren zu Themen wie Absturzunfälle - wir sind Ihre Experten.
Wir sind davon überzeugt, dass Qualifizierung der Schlüssel zu einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung ist. Entdecken Sie, wie Sie und Ihr Unternehmen von unseren Seminaren profitieren können, und investieren Sie in eine sicherere und gesündere Zukunft.
Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen
Ein Großteil der Mitgliedsunternehmen der VBG sind Klein- und Kleinstunternehmen. Rund 87 Prozent der Beitragspflichtigen hatten 2024 weniger als 51 Beschäftigte. Mit passgenauen Angeboten lotsen wir kleine Unternehmen und Startups auf zwei Portalen durch die vielfältigen Anforderungen des Arbeitsschutzes - einfach und effizient.
Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für das oberste Ziel im Arbeitsschutz, nämlich die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Daher verpflichten das Arbeitsschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften Unternehmerinnen und Unternehmer dazu, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Nutzen Sie diese Potenziale der Gefährdungsbeurteilung! Wir unterstützen Sie dabei.
„Der Weg zu mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz kann nicht nur aus Pflichten und Vorschriften bestehen. Arbeitsschutz lohnt sich; dieses Verständnis wollen wir nach außen tragen und durch finanzielle Anreize wie unser Prämienverfahren stärken.”
Nada Göltzerstv. Hauptgeschäftsführerin
Prämienverfahren

Mit verschiedenen finanziellen Anreizsystemen motivieren wir die Mitgliedsunternehmen, in Prävention zu investieren. Dazu zählt auch das Prämienverfahren. Wenn sich Mitgliedsunternehmen einer prämienberechtigten Branche mehr für Prävention engagieren als gesetzlich vorgegeben ist, beteiligt sich die VBG an bis zu 40 Prozent der Investitionen.
Prämienzahlungen für 2024
€
Rehabilitation & Entschädigung

Ob Berufskrankheit, Arbeits- oder Wegeunfall – im Versicherungsfall stehen wir den Betroffenen mit umfassenden Leistungen zur Seite und unterstützen sie aktiv bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation.
Die VBG hilft mit umfangreichen Versicherungsleistungen von der notfallmedizinischen Erstversorgung über individuelle Reha-Programme und Teilhabe-Leistungen bis zu finanzieller Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen:
Ausgaben für Rehabilitation und Renten
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ausgaben für Rehabilitation und Renten im Jahr 204. Die Ausgaben für Heilbehandlung und Rehabilitation sind insbesondere infolge mehrerer Gebührenerhöhungen gestiegen. Bei den gestiegenen Ausgaben für Renten wirkten sich die Rentenanpassungen der Jahre 2023 und 2024 aus (2023: in Westdeutschland +4,39 Prozent, in Ostdeutschland +5,86 Prozent; 2024: +4,57 Prozent in West- und Ostdeutschland).
Entschädigungsleistungen 2024 | Betrag in Mio. Euro |
---|---|
Rehabilitation | 684,8 (+0,7 %) |
Renten | 580,1 (+0,9 %) |
Insgesamt | 1.265,0 (+0,8 %) |
Verteilung der Ausgaben für Rehabilitation
Die nachfolgende Grafik zeigt die Verteilung der Leistungen für die Rehabilitation auf verschiedene Leistungsarten. Die Ausgaben für die medizinische Rehabilitation enthalten die Aufwendungen für die ambulante und stationäre Heilbehandlung und Rehabilitation sowie für Zahnersatz. In der Summe der ergänzenden Leistungen zur Heilbehandlung sowie der sozialen Rehabilitation und Pflege sind auch die Sozialversicherungsbeiträge beim Bezug von Verletztengeld sowie Transport- und Reisekosten enthalten.
Unfallgeschehen

Über das gesamte Jahr betrachtet sind 2024 die registrierten Unfälle im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Prozent auf 414.053 Unfälle gestiegen.
Neben den registrierten Unfällen wird die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle erhoben. Das sind Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen verursachen.
Wie Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können, ist bei den meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle ein Rückgang von 6,7 Prozent zu verzeichnen. Da es bei allen anderen Berufsgenossenschaften ebenfalls rückläufige Unfallzahlen gibt, spiegelt sich hier die allgemeine Entwicklung wider. Zudem lassen sich die sinkenden meldepflichtigen Unfallzahlen auf einen Rückgang der gemeldeten abhängig Beschäftigten in der Zeitarbeit zurückführen.
Die Anzahl der meldepflichtigen und registrierten Unfälle lässt sich nur bedingt mit den Vorjahreszahlen vergleichen, da es 2024 im Zuge einer IT-Systemumstellung zu Abweichungen bei der Datenerfassung gekommen ist.
Meldepflichte Arbeits- und Wegeunfälle nach Versichertenart
Versichertenart | meldepflichtige Arbeitsunfälle | meldepflichtige Wegeunfälle | meldepflichtige Unfälle gesamt |
---|---|---|---|
Beschäftigte und freiwillig versicherte Unternehmende | 72.755 (-7,3 %) | 25.914 (-9,5 %) | 98.669 (-7,9 %) |
Lernende und Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen | 1.368 (-19,3 %) | 1.050 (-20,2 %) | 2.418 (-19,7 %) |
Rehabilitanden | 28.720 (-3,2 %) | 1.175 (+3,6 %) | 29.895 (-2,9 %) |
Sonstige Versicherte | 2.155 (+17,4 %) | 389 (+23,5 %) | 2.544 (+18,3 %) |
Gesamt | 104.998 (-6,0 %) | 28.528 (+9,2 %) | 133.526 (-6,7 %) |
Unfallquote sinkt
Im Jahr 2024 betrug die Unfallquote für die Versichertengruppe der Beschäftigten und freiwillig versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer 11,54 meldepflichtige Arbeitsunfälle auf 1.000 Vollarbeitende. 2023 lag diese Quote noch bei 12,04, ein Rückgang um 4,2 Prozent
Tödliche Arbeits- und Wegeunfälle nach Versichertenart
Ein Unfall wird als tödlicher Unfall definiert, wenn der Tod als Unfallfolge innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist. Die erfreuliche Nachricht: Sowohl die tödlichen Arbeitsunfälle als auch die tödlichen Wegeunfälle sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Insgesamt sind die tödlichen Unfälle von 88 im Jahr 2023 auf 73 im Jahr 2024 - und damit um rund 17 Prozent - zurückgegangen.
Versichertenart | tödliche Arbeitsunfälle | tödliche Wegeunfälle | tödliche Unfälle gesamt |
---|---|---|---|
Beschäftigte und freiwillig versicherte Unternehmende | 28 | 20 | 48 |
Lernende und Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen | 0 | 0 | 0 |
Rehabilitanden | 23 | 0 | 23 |
Sonstige Versicherte | 2 | 0 | 2 |
Gesamt | 53 | 20 | 73 |
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch besondere Belastungen am Arbeitsplatz entstehen können. Nicht jede Erkrankung, die im Job auftritt, gilt automatisch als Berufskrankheit. Damit eine Krankheit anerkannt werden kann, muss diese in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein. Das sind Krankheiten, die durch Belastungen entstehen, denen die betroffenen Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade ausgesetzt sind, als die übrige Bevölkerung.
Kategorie | Anzahl | Veränderung |
---|---|---|
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit | 3.376 | -4,5 % |
anerkannte Berufskrankheiten | 643 | -38,8 % |
erstmalige Reha-Maßnahmen (nach §3 BKV) | 423 | -23,2 % |
Im Jahr 2024 gingen die gemeldeten Verdachtsfälle, die anerkannten Berufskrankheiten und die erstmaligen Reha-Maßnahmen zurück. Einen deutlichen Einfluss auf die Veränderungen zum Vorjahr hat der weitere Rückgang von Infektionskrankheiten, insbesondere SARS-CoV-2-Erkrankungen. Die Zahlen sind jedoch nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar, da sich die Zählweise geändert hat: So werden Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit, die im Jahr ihrer Meldung an andere Unfallversicherungsträger abgegeben werden, nicht mehr erfasst. Bei der Erfassung der anerkannten Berufskrankheiten wurde die Zählweise an die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse angepasst.
Ursachen der anerkannten Berufskrankheiten
Lärm und Hautkrankheiten
71 Prozent der anerkannten Berufskrankheiten gingen im Jahr 2024 auf Lärm und Hautkrankheiten zurück. Ursachen sind oft langfristige Belastungen wie der Kontakt der Haut mit Feuchtigkeit oder reizenden Stoffen - oder im Falle von Gehörschäden eine dauerhafte Lärmexposition am Arbeitsplatz.
Mehr über Berufskrankheiten und präventive Maßnahmen erfahren Sie hier.
Renten

Ist die Erwerbsfähigkeit der Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit wegen der Schwere der gesundheitlichen Auswirkung und der Dauer wesentlich gemindert, leisten wir als Entschädigung eine Verletztenrente.
Tritt infolge des Versicherungsfalls der Tod ein, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Neue Renten
Im Jahr 2024 hat die Anzahl der erstmals entschädigten Versicherungsfälle deutlich abgenommen. Der Rückgang der neuen Arbeitsunfallrenten ist unter anderem durch sinkende Unfallzahlen in der Zeitarbeit bedingt. In den Jahren 2022 und 2023 wurden außerdem vermehrt neue Renten für Rehabilitanden nach Corona-Infektionen festgestellt. Dieser Effekt liegt 2024 nicht mehr vor. Durch die Pandemie hat sich zudem die Zahl der Wegeunfälle aufgrund der verstärkten Nutzung von Home-Office reduziert. Nach einem vorübergehenden Anstieg im Jahr 2023 hat sich dieser Trend 2024 fortgesetzt.
Neue Renten durch... | Anzahl | Veränderung |
---|---|---|
Arbeitsunfälle | 1.414 | -18,9 % |
Wegeunfälle | 500 | -30,7 % |
Berufskrankheiten | 134 | -42,5 % |
Gesamt | 2.048 | -24,1 % |
Auch bei den Berufskrankheiten ist die Entwicklung entsprechend dem allgemeinen Berufskrankheiten-Geschehen rückläufig. Insbesondere die Fälle mit Atemwegserkrankungen hervorgerufen durch Asbest gehen sowohl bei den Verdachtsanzeigen als auch den erstmals entschädigten Versicherungsfällen zurück. Darüber hinaus gab es in 2023 eine ungewöhnliche Häufung von neuen Renten bei Hautkrebs, die für einen Anstieg im Vergleich zu 2022 verantwortlich war und 2024 wieder gesunken ist.
Gesamter Rentenbestand
Der gesamte Rentenbestand ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Die Ursache liegt in dem oben dargestellten Rückgang neuer Renten, deren Anzahl geringer ist, als der Wegfall bestehender Renten.
Rentenbestand | Anzahl | Veränderung |
---|---|---|
Verletztenrenten | 55.705 | -1,0 % |
Hinterbliebenenrenten | 5.947 | -3,5 % |
Gesamt | 61.652 | -1,3 % |
Selbstverwaltung

Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung ist die VBG nach dem demokratischen Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Hier entscheiden gewählte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ehrenamtlich und gemeinsam über die Geschicke der Berufsgenossenschaft. Finden Sie heraus, wer Sie in den Selbstverwaltungsgremien der VBG vertritt.