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Die Vertreterversammlung der VBG hat am 30.06.2016 den ab 01.01.2017 geltenden Gefahrtarif der VBG beschlossen. Das Bundesversicherungsamt hat den neuen Gefahrtarif genehmigt.
Der Gefahrtarif 2017 enthält die Gefahrklassen für die Berechnung der Beiträge ab 2017.
Die Geltungsdauer des Gefahrtarifs 2011 endet mit Ablauf des Jahres 2016. Der neue Gefahrtarif ab 01.01.2017 ist nicht von vornherein zeitlich begrenzt. Er endet nach der gesetzlichen Geltungsdauer von höchstens sechs Jahren spätestens am 31.12.2022.
Die Veranlagung der Unternehmen nach dem neuen Gefahrtarif erfolgt durch den Veranlagungsbescheid im November 2016. Zur Beitragsberechnung wird der neue Gefahrtarif für die Unternehmen und freiwillig Versicherten erstmals ab dem Beitragsjahr 2017 im Jahr 2018 angewendet.
Welche grundlegenden Änderungen bringt der neue Gefahrtarif mit sich?