Gefahrtarif 2022

Genehmigung des neuen Tarifs zur Berechnung der Beiträge ab dem 01.01.2022 durch das BAS

21.07.2021Lesezeit 2 min

Am 21.07.2021 hat die Vertreterversammlung der VBG den Gefahrtarif 2022, gültig zur Berechnung der Beiträge ab 01.01.2022, beschlossen.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat diesen mit Bescheid vom 03.09.2021 (Az.: 415-69310.50-1443/2021) gemäß § 158 Abs. 1 SGB VII genehmigt.

Hamburg, den 10.09.2021

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