
Informationen zum Beitragszuschlag
Was Sie jetzt wissen müssen.
Durch die Zahlung der Beiträge sind Unternehmer von der Haftung gegenüber ihren Beschäftigten befreit.
In bestimmten Fällen erhebt die VBG aber Zuschläge. Das Verfahren ist in der Satzung festgelegt. Wir berücksichtigen nur Arbeitsunfälle, die Kosten von mehr als 10.000 Euro verursacht haben oder tödlich waren. Weicht die Belastung eines Unternehmens wesentlich von der durchschnittlichen Belastung aller anderen Unternehmen seiner Gefahrtarifstelle ab, wird ein Zuschlag von 2,5 oder 5 Prozent des Beitrages erhoben.
Unfalllisten zur Prüfung
Bei der Festlegung der Belastung werden nur Unfälle zugrunde gelegt, die in den Verantwortungsbereich des Unternehmens fallen. So werden Wegeunfälle oder Arbeitsunfälle, die durch höhere Gewalt oder durch alleiniges Verschulden nicht zum Unternehmen gehörender Personen verursacht worden sind, nicht berücksichtigt.
Um frühzeitig zu klären, ob die uns gemeldeten Unfälle zu berücksichtigen sind, stellen wir den Unternehmen vor Erstellung des Bescheides eine Unfallliste zur Verfügung. So können Fragen schon vorab geklärt werden.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs:
Warum erhalten Sie eine Unfallliste zur Prüfung?
In Ihrem Unternehmen haben sich Arbeitsunfälle ereignet, die wir bei der Berechnung eines Beitragszuschlags berücksichtigen. Mit der Unfallliste geben wir Ihnen die Möglichkeit, die aufgeführten Versicherungsfälle vorab zu prüfen.
Bedeutet die Unfallliste automatisch einen Beitragszuschlag?
Nein. Die Übermittlung der Unfallliste bedeutet nicht, dass ein Beitragszuschlag erhoben wird. Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Beitragszuschlag belastet werden, wenn ihre Unfallbelastung im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Tarifstelle deutlich höher ist.
Warum sollen Sie die Unfallliste prüfen?
Nicht jeder Unfall spielt für den Beitragszuschlag eine Rolle. Sie kennen die Umstände der Unfälle oft am besten. Mit Ihrer Unterstützung können wir mögliche Besonderheiten vor einem Bescheid über einen Beitragszuschlag berücksichtigen und spätere Rückfragen vermeiden.
Was ist ein Beitragszuschlag?
Der Beitragszuschlag ist Teil der gesetzlichen Regelungen zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Unternehmen, die im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Tarifstelle eine höhere Unfallbelastung haben, werden unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Beitragszuschlag belastet. Rechtsgrundlage sind § 162 SGB VII sowie § 29 der Satzung der VBG.
Welche Unfälle werden bei der Berechnung berücksichtigt?
Wir berücksichtigen meldepflichtige Arbeitsunfälle, neue Unfallrenten sowie tödliche Arbeitsunfälle innerhalb des jeweiligen Beitragsjahres.
Welche Unfälle werden nicht berücksichtigt?
Wegeunfälle, Unfälle aufgrund höherer Gewalt und Unfälle, die ausschließlich durch das Verschulden einer dritten Person verursacht wurden, bleiben unberücksichtigt.
Was ist ein Wegeunfall?
Ein Wegeunfall liegt vor, wenn sich der Unfall auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignet hat. Dienst- oder Geschäftswege während der Arbeitszeit zählen nicht dazu.
Wann liegt höhere Gewalt vor?
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein außergewöhnliches Ereignis durch elementare Naturkräfte verursacht wird und nach menschlichem Ermessen nicht vorhersehbar war, beispielsweise eine Naturkatastrophe. Sie müssen den Eintritt der höheren Gewalt nachweisen.
Wie kann das alleinige Verschulden einer dritten Person nachgewiesen werden?
Für den Nachweis des alleinigen Verschuldens einer dritten Person können Sie beispielsweise folgende Unterlagen einreichen: Belege über Regressforderungen, die ohne Anrechnung eines Mitverschuldens der verunfallten Person beglichen wurden, eine Kopie von Anklageschriften, Urteilen oder Strafbefehlen gegen eine dritte Person, sofern diese keine Hinweise auf ein Mitverschulden der verletzten Person enthalten, oder Schuldanerkenntnisse des Unfallverursachenden.
Wie werden die Unfallbelastungspunkte berechnet?
Gemäß der Satzung der VBG werden Unternehmen im Beitragsjahr wie folgt belastet:
- Für jeden meldepflichtigen Arbeitsunfall mit Kosten über 10.000,00 Euro: 1 Punkt
- Für jede neu festgestellte Arbeitsunfallrente mit Kosten über 10.000,00 Euro: 50 Punkte
- Für jeden tödlichen Arbeitsunfall: 100 Punkte
Ein Unfall kann mehrere Punktwerte haben. Wenn der Eintritt des Arbeitsunfalls und die Feststellung der Unfallrente in verschiedenen Beitragsjahren erfolgen, kann ein Unfall in zwei verschiedenen Beitragsjahren bepunktet werden.
Wie wird der Beitragszuschlag ermittelt?
Wir setzen die Belastungspunkte Ihres Unternehmens ins Verhältnis zu Ihrem Beitrag. Daraus ergibt sich die Einzelbelastung Ihres Unternehmens. Diese vergleichen wir mit der Durchschnittsbelastung anderer Unternehmen derselben Gefahrtarifstelle. Wir erheben einen Beitragszuschlag nur, wenn die Einzelbelastung Ihres Unternehmens deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Unternehmen liegt.
Wie hoch ist der Beitragszuschlag?
Der Beitragszuschlag beträgt:
- 2,5 % des Beitrags, wenn die Belastung mehr als 100 % über dem Durchschnitt liegt
- 5 %, wenn die Belastung mehr als 200 % über dem Durchschnitt liegt.