Ihre Entgeltmeldung
Die Entgeltmeldung ist die Basis für die Beitragsberechnung. Die Meldung der Entgelte erfolgt grundsätzlich digital.
Um Ihre jährlichen Beiträge an die VBG zu berechnen, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen:
- Anzahl Ihrer Beschäftigten
- Höhe der gezahlten Entgelte
- Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden
Um diese Angaben zu erfassen, nutzen Sie bitte den Lohnnachweis Digital. Falls Sie nicht über ein geeignetes Entgeltabrechnungsprogramm verfügen, steht Ihnen als Alternative das SV-Meldeportal zur Verfügung.
Keine Mitarbeitenden?
Falls in Ihrem Unternehmen niemand angestellt ist, auch keine Aushilfen oder geringfügig Beschäftigten, brauchen Sie keinen Lohnnachweis Digital abzugeben. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall über unser Kontaktformular Zusätzlich steht Ihnen unser Faltblatt „Fragebogen zum Ende der Beschäftigung“ unten zum Download zur Verfügung.
Hilfestellungen für Ihre Entgeltmeldung
Unsere ausführlichen Erläuterungen zur Entgeltmeldung und der Arbeitsentgeltkatalog der DGUV helfen Ihnen bei der korrekten Zuordnung der Entgelte. Dort ist beschrieben, welche Entgeltarten beitrags- und somit meldepflichtig sind. Beachten Sie auch unsere Hinweise für Unternehmen mit mehreren veranlagten Unternehmensteilen. Die Downloads dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Eine Hilfe für die Zuordnung von Entgelten bei Zeitarbeitsunternehmen finden Sie hier
Höchstbetrag für Entgelt und Durchschnittssatz für Arbeitsstunden
Für jede versicherte Person gilt ein Höchstbetrag von 120.000 Euro pro Jahr für nachzuweisende Entgelte. Bei der Angabe der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden können Sie sich an der Mittleren Jahresarbeitszeit (ehemals Vollarbeiterrichtwert) von 1.500 Stunden für das Jahr 2025 orientieren.
Besonderheiten für Qualifizierungsmaßnahmen und Ehrenamtliche
Für Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen und ehrenamtlich Tätige gibt es gesonderte Regelungen zur Beitragsberechnung. Eine Meldung im Lohnnachweis Digital ist für sie nicht vorgesehen. Die Beiträge werden nach der Zahl der Versicherten berechnet. Mehr Informationen finden Sie in den Artikeln „Beitrag für ehrenamtlich Tätige“ und „Beitrag für Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen“.
Leitfaden zur Entgeltmeldung an die VBG
Stammdatenabruf über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine elektronische Ausfüllhilfe im UV-Meldeverfahren
Vor der Abgabe des Lohnnachweis Digital führen Sie bitte mit dem Stammdatenabruf über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine elektronische Ausfüllhilfe einen automatisierten Abgleich der Unternehmensdaten durch. So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Unternehmensnummer und korrekt veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden.
Der Stammdatenabruf ist die Basis für die Erstellung des Lohnnachweis Digital. Er muss aktiv durch Sie bzw. durch die lohnabrechnende Stelle (z.B. Steuerberatungsunternehmen) angestoßen werden. Mit Ihren im Entgeltabrechnungsprogramm hinterlegten Zugangsdaten (Betriebsnummer der VBG, Unternehmensnummer, PIN) wird der Stammdatenabruf an die Stammdatendatei der DGUV abgesandt.
Durch den Stammdatenabruf pro Beitragsjahr registrieren Sie sich im Stammdatendienst. Die VBG erwartet dadurch Ihren Lohnnachweis Digital für das abgefragte Beitragsjahr.
Nutzen Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Abrechnungskreise, ist für jeden ein Stammdatenabruf und ein Lohnnachweis Digital erforderlich.
Nach Erhalt der Stammdatenantwort binnen 48 Stunden übertragen Sie die rückgemeldeten Daten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm, überprüfen die Zuordnung aller Beschäftigten zur Gefahrtarifstelle und passen diese gegebenenfalls an.
Hinweis für die Nutzerinnen und Nutzer von Entgeltabrechnungsprogrammen:
Je frühzeitiger die Stammdaten abgerufen werden, desto einfacher die Meldung des Lohnnachweises Digital im Folgejahr. Der Stammdatenabruf sollte zu Beginn des Meldejahres vorgenommen werden. Grundsätzlich stehen Ihre Daten ab dem 01.11. für das Folgejahr zum Abruf bereit.
Hinweis für die Nutzerinnen und Nutzer von Ausfüllhilfen
Falls Sie kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, verwenden Sie für die Abgabe der Meldung bitte eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe. Der Stammdatenabruf und die entsprechende Übermittlung der Entgelte über sv.net war nur noch bis zum 30.06.2024 möglich. Stattdessen können Sie das SV-Meldeportal nutzen. Unten finden Sie dazu weitere Informationen.
Ohne Personal kein Stammdatenabruf!
Wird kein Personal beschäftigt – auch keine Aushilfen oder geringfügig Beschäftigte –, entfällt die Meldung des Lohnnachweises Digital. Ist dies bei Ihnen der Fall, führen Sie bitte keinen Stammdatenabruf durch. Haben Sie dies bereits getan, stornieren Sie den Abruf bitte, sonst erwarten wir zu diesem Stammdatenabruf einen Lohnnachweis Digital. Bitte informieren Sie uns, gern telefonisch oder über unser Kontaktformular, wenn Sie erstmals kein Personal beschäftigen.
So reichen Sie den Lohnnachweis Digital ein
Nach Ihrem Stammdatenabgleich übermitteln Sie Ihren Lohnnachweis Digital.
Der Lohnnachweis Digital beinhaltet folgende Angaben:
- Unternehmensnummer
- Betriebsnummer der VBG (15250094)
Bezogen auf die Gefahrtarifstelle benötigen wir die folgenden Angaben:
- Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
- Geleistete Arbeitsstunden
- Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
So korrigieren Sie den Lohnnachweis Digital
Wie die Meldung von Entgelten, ist auch die Korrektur von gemeldeten Entgelten grundsätzlich nur noch über das Meldeverfahren Lohnnachweis Digital möglich. Vor der Abgabe des korrigierten digitalen Lohnnachweises müssen Sie die bisherige Meldung in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder in Ihrer elektronischen Ausfüllhilfe stornieren.
Korrektur per Rückrechnung über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm
In Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm nehmen Sie die Korrekturen per Rückrechnung vor und übermitteln die Entgeltmeldung elektronisch. Eine Rückrechnung umfasst jede rückwirkende Änderung von:
- beitrags- und melderechtlich relevanten Daten
- Nachzahlungen
- Rückforderungen von Arbeitsentgelt
Dabei beachten Sie bitte, dass Sie die Rückrechnungen den korrekten meldenden/abrechnenden Stellen inkl. laufender Nummer zuordnen.
Grundsätzlich sind diese Rückrechnungen maschinell aus dem Entgeltabrechnungsprogramm mindestens bis zum April des Vorjahres möglich. Die Rückrechnungen werden den Abrechnungszeiträumen zugeordnet, für die sie erfasst wurden.
Meldung über das SV-Meldeportal, wenn keine Rückrechnung über Ihr Entgeltabrechnungsprogram mehr möglich ist
Können Sie für einen bestimmten Zeitraum eine Rückrechnung maschinell nicht vornehmen, weil das Programm für die Entgeltabrechnung dieses nicht oder nur zeitlich begrenzt ermöglicht, muss ggf. über eine elektronische Ausfüllhilfe eine neue Entgeltmeldung durchgeführt werden. Dafür können Sie das neue SV-Meldeportal verwenden.
Korrekturmeldung über das SV-Meldeportal
Hilfestellung zur Korrekturmeldung und weitere Informationen zur Nutzung des SV-Meldeportals finden Sie weiter unten auf dieser Seite.Stornierung eines Lohnnachweises Digital
Wenn für eine meldende/abrechnenden Stelle ein Lohnnachweis Digital eingereicht wurde, obwohl im Unternehmen bzw. in dieser meldenden/abrechnenden Stelle im Meldejahr keine Personen gegen Entgelt beschäftigt waren, ist der Lohnnachweis zu stornieren. Ebenfalls storniert werden muss der Stammdatenabruf. Erst dann erwarten wir von dieser meldenden/abrechnenden Stelle keinen Lohnnachweis mehr für das Meldejahr.
Änderung des Beitragsbescheides
Sofern Sie Entgelte korrigieren, erfolgt eine Berücksichtigung in der Regel nur noch einmal jährlich, spätestens mit der nächsten Umlage. Auf Antrag erfolgt die Korrektur auch schon früher.
Zusätzliche UV-Jahresmeldung im DEÜV-Verfahren
Zusätzlich zum Lohnnachweis Digital müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Meldeverfahren zur Sozialversicherung (DEÜV-Verfahren) eine gesonderte Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer abgeben.
Gekennzeichnet ist die UV-Jahresmeldung mit dem Abgabegrund 92. Diese Meldung ist ausschließlich für den Prüfdienst der Rentenversicherung bestimmt. Eine Beitragsberechnung zur Unfallversicherung erfolgt auf dieser Grundlage nicht.
Mehr Informationen dazu auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Häufige Fragen zum Lohnnachweis Digital
Auf die meistgestellten Fragen haben wir Ihnen hier die Antworten zusammengestellt.
Hilfe zur Verwendung des SV-Meldeportals
Über das SV-Meldeportal können Sie alle notwendigen Meldungen an die gesetzliche Unfallversicherung und andere Sozialversicherungsträger übermitteln. Für die Meldung an die gesetzliche Unfallversicherung ist der „UV-Lohnnachweis“ zu verwenden.
Nur mit dem „UV-Lohnnachweis“ erhält der Unfallversicherungsträger die Angaben, die für die Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich sind.
Die DGUV, der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung, hat eine „Kurzanleitung SV Meldeportal“ erstellt. Darin wird Schritt für Schritt erklärt, wie Sie den Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft übermitteln. Darüber hinaus erfahren Sie, wie die ebenfalls erforderliche UV-Meldung an die Deutsche Rentenversicherung (sogenannte „92er-Meldung“) übermittelt werden kann.
Unter https://sv-meldeportal.de/ finden Sie weitere Informationen sowie den Zugang zum SV-Meldeportal.
Weitere Informationen
Downloads
Erläuterungen zur Entgeltmeldung
PDF | 126,5 KB
Berechnung des Kurzarbeitergelds in der Unfallversicherung
PDF | 246,5 KB
Fragebogen zum Ende der Beschäftigung
PDF | 165,4 KB
Erläuterungen zum Entgeltmeldeverfahren für Teilnehmende an Freiwilligendiensten
PDF | 190,5 KB