Beitrag für Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen

Für die versicherten Lernenden, Personen mit einem Ein-Euro-Job und andere Teilnehmende von Weiterbildungen ist ein Beitrag zu zahlen.

Die Beitragspflicht liegt beim Sachkostenträger des Qualifizierungsprogramms. Das ist das Unternehmen, das die Räumlichkeiten, das Personal sowie die Lehrmittel bereitstellt und die Maßnahme in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung durchführt.

Jährliche Beitragsberechnung

Für die versicherten Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnahmen werden die Beiträge nach der Zahl der Versicherten berechnet. Die Unternehmen müssen der VBG jährlich die Anzahl der versicherten Teilnehmenden pro Kalendermonat mitteilen. Zum Beispiel: Wenn im Januar und Februar 2023 eine Person mit einem Ein-Euro-Job in Ihrem Unternehmen gearbeitet hat, dann sind von Ihnen für diese beiden Monate jeweils ein Maßnahme-Monat zu melden – das heißt insgesamt zwei Maßnahme-Monate.

Meldung der Teilnehmenden

Diese Daten können Sie uns elektronisch über unsere Internetseite übermitteln. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: entweder direkt über unser Kontaktformular unter VBG Kontakt (Anliegen VBG - Mitgliedschaft/Beitrag) oder über Ihr persönliches Online-Portal „meine VBG.“ Dazu benötigen Sie ein legitimiertes „meine VBG“-Konto, damit Sie unseren Online-Service „Entgelte und Kopfbeiträge“ nutzen können.

Einrichtung Ihres legitimierten Kontos „meine VBG“

Registrieren Sie sich unter meine VBG Registrierung. Danach können Sie über Ihr „meine VBG“-Konto die Legitimations-ID (Leg-ID) online anfordern, die Ihnen dann per Post an Ihre Unternehmensanschrift zugeschickt wird. Melden Sie sich bitte anschließend bei Ihrem „meine VBG“-Konto an und klicken Sie auf „Legitimieren“. Nach Eingabe Ihrer Unternehmensnummer und Ihrer Legitimierung-ID können Sie die Meldung der Teilnehmenden vornehmen und viele weitere Funktionen nutzen.

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