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Online-Service
Melden Sie Ihr Unternehmen, Ihre freiberufliche Tätigkeit oder auch Ihren Verein schnell und einfach online an. Selbstverständlich gilt dies auch für eine Wohnungseigentümergemeinschaft - bitte wählen Sie unter Rechtsform einfach "WEG" aus. Als Eigentümerin/Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ist meistens die Rechtsform "Einzelunternehmen" zutreffend.
Privathaushalte als Arbeitgeber
Für Beschäftigte in Privathaushalten ist der Gemeindeunfallversicherungsverband oder die regionale Unfallkasse zuständig. Unter www.minijob-zentrale.de erhalten Sie weitere Informationen.