Wer ist versichert?

Erfahren Sie alles Wichtige darüber, wer unter welchen Bedingungen einen Anspruch auf eine Unfallversicherung bei der VBG hat.

Gut zu wissen, wer versichert ist

Die VBG bietet Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, Selbstständige, ehrenamtlich Tätige und andere Gruppen als Pflicht- oder freiwillige Versicherung an.   

Beschäftigte

  • Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung für abhängig Beschäftigte ist ein elementarer Bestandteil der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland. Erfahren Sie hier mehr. 
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Selbstständige und Unternehmende

  • Selbstständige oder Unternehmende sind bei der VBG zwar nicht pflichtversichert. Die VBG bietet Ihnen jedoch die Freiwillige Unternehmerversicherung an. 
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Eh­ren­amt­lich Tä­ti­ge 

  • Ehrenamtliches Engagement ist wichtig für die Gesellschaft. Wichtig ist es auch, unfallversichert zu sein. Die VBG bietet Ehrenamtlichen sowohl gesetzlichen als auch freiwilligen Unfallversicherungsschutz.
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Teil­neh­mende an Qualifizierungsmaßnahmen

  • Sie sind in einer Qualifizierungsmaßnahme oder einem Ein-Euro-Job aktiv? Erfahren Sie, wie wir Sie als Teilnehmer einer Qualifizierungsmaßnahme absichern. 
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Pa­ti­en­ten und Re­ha­bi­li­tan­den

  • Auch während Ihrer Behandlung oder Rehabilitation sichert die VBG Sie ab. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
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Teil­neh­mende an Freiwilligendiensten

  • Bestimmte Freiwilligendienstleistende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Lesen Sie hier mehr.
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