
Freiwillige Unternehmerversicherung
Sichern Sie sich als Selbstständige oder Unternehmende
gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab.
Als Selbstständige oder Unternehmende sind Sie nicht automatisch gesetzlich gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Mit der Freiwilligen Unternehmerversicherung der VBG schützen Sie sich umfassend vor den finanziellen und gesundheitlichen Folgen eines Versicherungsfalls.
Warum ist diese Versicherung wichtig?
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können gravierende finanzielle und gesundheitliche Folgen haben. Ohne gesetzlichen Unfallversicherungsschutz kann dies Ihre berufliche und persönliche Existenz erheblich beeinträchtigen.
Die Freiwillige Unternehmerversicherung unterstützt Sie dabei,
- Ihre medizinische Versorgung sicherzustellen,
- Ihre Rückkehr ins Berufsleben zu fördern und
- finanzielle Risiken abzusichern.
So erhalten Sie die notwendige Unterstützung, um schnell wieder auf die Beine zu kommen.
Für wen ist die Freiwillige Unternehmerversicherung geeignet?
Die Versicherung richtet sich insbesondere an:
- Selbstständige und Unternehmende, die ein eigenes Unternehmen führen
- Personen in Leitungsfunktionen, die in Kapital- oder rechtsfähigen Personengesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbstständig tätig werden
- Mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner/-innen, sofern sie nicht bereits aufgrund eines Arbeitsvertrages pflichtversichert sind
Wer in Leistungsfunktionen bereits kraft Gesetzt versichert ist und wer sich freiwillig versichern kann, sehen Sie hier:
Kraft Gesetzes versicherte Personen in Leitungsfunktionen
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Informationen zur Freiwilligen Unternehmerversicherung für Selbstständige
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Informationen zum Unfallversicherungsschutz für Geschäftsführende mit Gesellschaftsanteilen an einer GmbH
PDF | 96,3 KB
Ihre Vorteile auf einen Blick
Umfassender Schutz
- Absicherung bei Arbeitsunfällen
- Schutz bei Wegeunfällen
- Absicherung bei Berufskrankheiten
Flexible Versicherungssumme
- Sie bestimmen die Grundlage für Ihre Geldleistungen selbst
- Die Gesamtsumme der Leistungen ist nicht begrenzt wie bei vielen privaten Unfallversicherungen
Umfangreiche Leistungen
- Medizinische Versorgung
- Berufliche und soziale Rehabilitation
- Finanzielle Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhaften Folgen
Leistungsstarker gesetzlicher Versicherungsschutz
- Leistungen gehen in vielen Fällen über die anderer Sozialversicherungsträger hinaus
Leistungen der Freiwilligen Unternehmerversicherung im Überblick
Mit der Freiwilligen Unternehmerversicherung sind Sie im Versicherungsfall umfassend abgesichert.
Medizinische Rehabilitation
- Ärztliche Behandlung
- Therapien
- Medizinische Hilfsmittel
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung
- Maßnahmen zur Sicherung Ihrer beruflichen Tätigkeit
Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Unterstützung zur Wiederherstellung Ihrer Selbstständigkeit im Alltag
Geldleistungen
Die Höhe der Geldleistungen richtet sich nach der von Ihnen gewählten Versicherungssumme.
Beispiele für Geldleistungen:
Verletztengeld
Wenn infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, leistet die VBG im Anschluss an das Verletztengeld eine Verletztenrente.
Leistungen für Hinterbliebene
Unfälle lassen sich leider nicht immer verhindern. Um im schlimmsten Fall kommt dabei jemand ums Leben. Als Ehegattin/Ehegatte bzw. Waise einer verstorbenen Versicherten oder eines verstorbenen Versicherten, stehen Ihnen finanzielle Leistungen der VBG zu.
Beispiel zur Höhe der Geldleistungen freiwillig Versicherter
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Versicherungssumme und Beitrag
Die Versicherungssumme bildet die Grundlage für die Berechnung Ihrer Beiträge und Geldleistungen.
Für das Jahr 2026 gilt:
- Mindestversicherungssumme: 28.476,00 Euro
- Höchstversicherungssumme: 120.000,00 Euro
Die Versicherungssumme:
- ist unabhängig von Ihrem tatsächlichen Einkommen frei wählbar
- bestimmt die Höhe Ihrer Geldleistungen
- kann jederzeit angepasst werden
Änderungen werden ab dem Ende des Monats wirksam, in dem Ihr Antrag bei der VBG eingeht.
Wenn Sie die Mindestversicherungssumme wählen, erfolgt automatisch eine jährliche Anpassung an die Bezugsgröße der Sozialversicherung.
Weitere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie hier:
Beitrag zur Freiwilligen Unternehmerversicherung
Antrag und Versicherungsbeginn
Die Versicherung beginnt an dem von Ihnen gewählten Termin, frühestens jedoch am Tag nach Eingang Ihres Antrags bei der VBG.
Ein rückwirkender Versicherungsbeginn ist nicht möglich.Änderung und Onlineservice
Über den Onlineservice können Sie Ihre Versicherung jederzeit verwalten.
Sie können dort:- Ihre Versicherungssumme ändern
- Änderungen zu Ihrem Unternehmen mitteilen
- Ihre Versicherung beenden
Beendigung der Versicherung
Die Freiwillige Unternehmerversicherung endet:
- nach Ihrer Kündigung zum Monatsende
- bei Einstellung Ihres Unternehmens
- im Todesfall
- bei Nichtzahlung der Beiträge zwei Monate nach Fälligkeit