Versicherung für Patienten und Rehabilitanden
So sichern wir Sie während Ihrer Behandlung oder Rehabilitation ab.
Kriterien für den Versicherungsschutz
Sie sind bei der VBG unfallversichert, wenn Sie zu Lasten
- einer gesetzlichen Krankenversicherung oder
- eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung
behandelt werden.
Der Versicherungsschutz gilt für Sie, wenn Sie:
- in einer stationären oder teilstationären Behandlung sind oder
- stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten
Downloads
Merkblatt Unfallversicherungsschutz in Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
PDF | 482,4 KB
Broschüre für medizinisches Personal
PDF | 151,6 KB
Broschüre Erläuterungen zur Unfallanzeige bei Patientenunfällen
PDF | 82,2 KB
Fragebogen zu Patientenunfällen
PDF | 321,1 KB