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Versicherung für Patienten und Rehabilitanden

So sichern wir Sie während Ihrer Behandlung oder Rehabilitation ab. 

Kriterien für den Versicherungsschutz

Sie sind bei der VBG unfallversichert, wenn Sie zu Lasten

  • einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung
    behandelt werden,
  • in einer stationären oder teilstationären Behandlung sind oder
  • stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten.

 

Umfang des Versicherungsschutzes 

Versichert sind alle Betätigungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung beziehungsweise Rehabilitation stehen. Das gilt zum Beispiel für: 

  • die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen,
  • die allgemeine Bewegung der Patienten im Klinikbereich, sofern sich diese aus ärztlicher Sicht nicht verbietet und nicht während der Nachtruhe erfolgt,
  • die Wege zum Krankenhaus beziehungsweise zur Vorsorge oder Rehabilitationseinrichtung und zurück.

Nicht versichert sind dagegen zum Beispiel: 

  • Tätigkeiten im privaten Bereich (zum Beispiel der Besuch kultureller Veranstaltungen, das Essen selbst, Spielen),
  • Unfälle, deren Ursachen im Patienten selbst liegen (zum Beispiel Sturz wegen einer Kreislaufschwäche),
  • Körperschäden infolge fehlerhafter ärztlicher/therapeutischer Behandlung (zum Beispiel Bluterguss beim Spritzen, Rippenbruch bei der Massage).

Downloads

  • Broschüre für medizinisches Personal

    PDF | 136,1 KB

  • Broschüre Erläuterungen zur Unfallanzeige bei Patientenunfällen

    PDF | 82,2 KB

  • Fragebogen zu Patientenunfällen

    PDF | 166,1 KB

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