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Versicherung für Patienten und Rehabilitanden
So sichern wir Sie während Ihrer Behandlung oder Rehabilitation ab.
Kriterien für den Versicherungsschutz
Sie sind bei der VBG unfallversichert, wenn Sie zu Lasten
- einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung
behandelt werden, - in einer stationären oder teilstationären Behandlung sind oder
- stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert sind alle Betätigungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung beziehungsweise Rehabilitation stehen. Das gilt zum Beispiel für:
- die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen,
- die allgemeine Bewegung der Patienten im Klinikbereich, sofern sich diese aus ärztlicher Sicht nicht verbietet und nicht während der Nachtruhe erfolgt,
- die Wege zum Krankenhaus beziehungsweise zur Vorsorge oder Rehabilitationseinrichtung und zurück.
Nicht versichert sind dagegen zum Beispiel:
- Tätigkeiten im privaten Bereich (zum Beispiel der Besuch kultureller Veranstaltungen, das Essen selbst, Spielen),
- Unfälle, deren Ursachen im Patienten selbst liegen (zum Beispiel Sturz wegen einer Kreislaufschwäche),
- Körperschäden infolge fehlerhafter ärztlicher/therapeutischer Behandlung (zum Beispiel Bluterguss beim Spritzen, Rippenbruch bei der Massage).
Downloads
Broschüre für medizinisches Personal
PDF | 136,1 KB
Broschüre Erläuterungen zur Unfallanzeige bei Patientenunfällen
PDF | 82,2 KB
Fragebogen zu Patientenunfällen
PDF | 166,1 KB