Versicherung für Patienten und Rehabilitanden

So sichern wir Sie während Ihrer Behandlung oder Rehabilitation ab. 

Kriterien für den Versicherungsschutz

Sie sind bei der VBG unfallversichert, wenn Sie zu Lasten

  • einer gesetzlichen Krankenversicherung oder
  • eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung
    behandelt werden.

Der Versicherungsschutz gilt für Sie, wenn Sie:

  • in einer stationären oder teilstationären Behandlung sind oder
  • stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten

Downloads

  • Merkblatt Unfallversicherungsschutz in Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

    PDF | 482,4 KB

  • Broschüre für medizinisches Personal

    PDF | 151,6 KB

  • Broschüre Erläuterungen zur Unfallanzeige bei Patientenunfällen

    PDF | 82,2 KB

  • Fragebogen zu Patientenunfällen

    PDF | 321,1 KB

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