Versicherung für Teilnehmende an Freiwilligendiensten

Wer ist versichert?

Engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich in Freiwilligendiensten betätigen, können unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.

Einsatzbereiche

Die Bandbreite der Freiwilligendienste ist groß und reicht vom sozialen und kulturellen bis hin zum ökologischen Bereich. Egal, in welchem Sektor Sie sich engagieren, Ihr Einsatz ist wertvoll.

Bestimmte Freiwilligendienstleistende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung:

  • Bestimmte Freiwilligendienstleistende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

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Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehende Freiwilligendienstleistende

FreiwilligendienstVersicherungsschutz kraft 
Gesetztes?
Zuständiger
 Unfallversicherungsträger
Bundesfreiwilligendienst (BFD)JaUnfallversicherungsträger, dem 
die anerkannte Einsatzstelle angehört
Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)Ja

Die Zuständigkeit richtet sich 

a) nach dem Träger oder

b) nach der Einsatzstelle, wenn eine Versicherung
(§ 11 Abs. 2 JFDG) geschlossen wurde.

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)Ja 

Die Zuständigkeit richtet sich 

a) nach dem träger oder

b) nach der Einsatzstelle, wenn eine Versicherung
(§ 11 Abs. 2 JFDG) geschlossen wurde.

Internationaler 
Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
Ja Unfallversicherungsträger, dem der Träger 
des Freiwilligendienstes angehört
Anderer Dienst im Ausland (ADiA)wenn die Voraussetzungen
der Entsendung erfüllt werden
Unfallversicherungsträger, dem der Träger 
des Freiwilligendienstes angehört
Europäischer Freiwilligendienst (EFD)wenn die Voraussetzungen
der Entsendung erfüllt werden
Unfallversicherungsträger, dem der Träger 
des Freiwilligendienstes angehört
Freiwilligendienst aller Generationen (FDaG)JaUnfallversicherungsträger, dem der Träger 
des Freiwilligendienstes angehört
"weltwärts" - Entwicklungspolitischer 
Freiwilligendienst
JaUnfallversicherung Bund und Bahn
EntwicklungsdienstJa Unfallversicherung Bund und Bahn
"Kulturweit" - Internationaler
Freiwilligendienst im Ausland
JaUnfallversicherungsträger, dem der
Träger des Freiwilligendienstes angehört.

Download

  • Broschüre zum Entgeltmeldeverfahren

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