Versicherung für Teilnehmende an Freiwilligendiensten
Wer ist versichert?
Engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich in Freiwilligendiensten betätigen, können unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
Einsatzbereiche
Die Bandbreite der Freiwilligendienste ist groß und reicht vom sozialen und kulturellen bis hin zum ökologischen Bereich. Egal, in welchem Sektor Sie sich engagieren, Ihr Einsatz ist wertvoll.
Bestimmte Freiwilligendienstleistende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung:
Bestimmte Freiwilligendienstleistende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
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Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehende Freiwilligendienstleistende
Freiwilligendienst | Versicherungsschutz kraft Gesetztes? | Zuständiger Unfallversicherungsträger |
---|---|---|
Bundesfreiwilligendienst (BFD) | Ja | Unfallversicherungsträger, dem die anerkannte Einsatzstelle angehört |
Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) | Ja | Die Zuständigkeit richtet sich a) nach dem Träger oder b) nach der Einsatzstelle, wenn eine Versicherung |
Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) | Ja | Die Zuständigkeit richtet sich a) nach dem träger oder b) nach der Einsatzstelle, wenn eine Versicherung |
Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) | Ja | Unfallversicherungsträger, dem der Träger des Freiwilligendienstes angehört |
Anderer Dienst im Ausland (ADiA) | wenn die Voraussetzungen der Entsendung erfüllt werden | Unfallversicherungsträger, dem der Träger des Freiwilligendienstes angehört |
Europäischer Freiwilligendienst (EFD) | wenn die Voraussetzungen der Entsendung erfüllt werden | Unfallversicherungsträger, dem der Träger des Freiwilligendienstes angehört |
Freiwilligendienst aller Generationen (FDaG) | Ja | Unfallversicherungsträger, dem der Träger des Freiwilligendienstes angehört |
"weltwärts" - Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst | Ja | Unfallversicherung Bund und Bahn |
Entwicklungsdienst | Ja | Unfallversicherung Bund und Bahn |
"Kulturweit" - Internationaler Freiwilligendienst im Ausland | Ja | Unfallversicherungsträger, dem der Träger des Freiwilligendienstes angehört. |
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Broschüre zum Entgeltmeldeverfahren
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