
Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Lernende, Ein-Euro-Jobber und andere Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
Versicherungsschutz für Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen
Rund um den Versicherungsschutz für Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen haben wir einige wichtige und hilfreiche Informationen für Sie.
Kriterien für den Versicherungsschutz
Lernende, Ein-Euro-Jobber und andere Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind bei der VBG versichert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie selbst oder Ihre Maßnahme wird über die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder ein Jobcenter gefördert.
- Sie bilden sich außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses beruflich aus, fort oder weiter.
- Die Maßnahme beinhaltet keinen schulrechtlichen Abschluss und deren Besuch erfüllt nicht die Schulpflicht.
- Der Träger der Maßnahme oder die Bildungseinrichtung ist ein Mitgliedsunternehmen der VBG.
Was genau ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme?
Zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zählen grundsätzlich alle auf der Grundlage des SGB III und SGB II bewilligten Fördermaßnahmen. Gemeint sind alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die dem Zweck dienen, die Eingliederung in Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit zu verbessern. Der Erhalt eines Vermittlungsgutscheins oder von Geldleistungen wie einem Gründungszuschuss erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Versicherungsschutz für Praktika
Falls Ihre berufliche Bildungsmaßnahme ein Praktikum vorsieht, sind Sie auch während dieses Praktikums versichert.
Download
Merkblatt Bildungs- und Maßnahmeträger
PDF | 361,9 KB
Broschüre für Praktikanten und Ferienjobber
PDF | 133 KB