Übergangsgeld: Ihre finanzielle Absicherung bei beruflicher Reintegration
Sobald Sie infolge eines Versicherungsfalls Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, kommt das Übergangsgeld ins Spiel.
Wie wird das Übergangsgeld berechnet?
Als Berechnungsgrundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes werden 80 Prozent Ihres Regelentgeltes herangezogen. Davon werden Ihnen 68 Prozent als Übergangsgeld gezahlt.
Spezielle Bedingungen für erhöhte Leistungen
75 Prozent der Berechnungsgrundlage erhalten Versicherte,
- die mindestens ein Kind habe, oder
- deren Ehe- oder lebenspartner oder -partnerin, mit dem oder der sie in häuslicher Gemeinschaft leben, eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil er oder sie
- die versicherte Person pflegt oder
- selbst der Pflege bedarf
- und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.