Pflegegeld – Die VBG hilft durch schwere Zeiten
Mit dem Pflegegeld oder der Übernahme von Kosten für Haus- und Heimpflege sind wir an Ihrer Seite, wenn Sie Hilfe am nötigsten brauchen.
Pflegegeld als wichtige Hilfe
Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe durch andere bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege erbracht.
Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten. Die notwendige Betreuung und Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens soll damit so weit wie möglich sichergestellt werden.
Pflegebedürftigen Menschen wird so ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Gesundheitsschaden des Versicherten und dem dadurch bedingten Umfang der notwendigen Hilfe.