
KI-Einsatz und Transparenz
Redaktioneller Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der VBG
Die VBG als gesetzliche Unfallversicherung betreibt verschiedene Newskanäle wie z. B. das Kundenmagazin Certo, Social-Media-Kanäle oder die VBG-Website. An der Erstellung der Inhalte arbeiten die Mitarbeitenden der VBG-Öffentlichkeitsarbeit, der Prävention, dem Personal und deren Dienstleister. Wir setzen auch KI-Tools bei der Erstellung von Content für die VBG-Newskanäle ein.
Unsere Mission bei der Produktion von Inhalten
Das Ziel aller Beteiligten ist, verständlich, authentisch und wahrheitsgerecht über die Themen und den Auftrag der VBG zu berichten. Mit gutem und ansprechendem Inhalt möchten wir dazu beitragen, das Arbeitsleben sicher und gesund zu gestalten. Damit dies bei unserer redaktionellen Arbeit bestmöglich gelingt, liegt uns die stetige Weiterentwicklung und Optimierung unserer redaktionellen Prozesse und Abläufe sowie unserer Inhalte am Herzen. In diesem Zusammenhang ist es uns wichtig, transparent zu sein. Wir möchten aufzeigen, wie unsere redaktionellen Inhalte entstehen und sich dabei insbesondere der Einsatz von KI-basierten Technologien gestaltet.
KI als unterstützendes Tool
Die VBG setzt KI-basierte Technologien verantwortungsvoll zur Erstellung und Bearbeitung von Inhalten in den VBG-Newskanälen ein. Dabei wird KI bei uns als unterstützendes Tool genutzt, denn sie erleichtert in manchen Bereichen unsere Arbeit und trägt zu mehr Effizienz und Qualität bei der Erstellung von Inhalten bei. Wir haben dadurch in unseren Jobs beispielsweise mehr Zeit für die Erstellung von ansprechend aufbereiteten Inhalten sowie für die Recherche von Trends aus der Arbeitswelt, auf die wir als gesetzliche Unfallversicherung reagieren wollen. Der Einsatz der genutzten KI-Tool unterliegt den VBG-Regeln sowie den regulatorischen Anforderungen (insbesondere den Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO). Damit stellen wir sicher, dass der veröffentlichte Content in den VBG-Newskanälen fachlich korrekt sowie transparent gekennzeichnet ist.
Fehler passieren
Grundsätzlich gilt für die Inhalte auf unseren Newskanälen, dass diese immer fachlich von einem Menschen geprüft, freigegeben und veröffentlicht werden. Dass hierbei menschliche Fehler passieren, schließen wir nicht aus. In diesen Fällen reagieren wir schnell, machen transparent, was schiefgelaufen ist, und korrigieren den Fehler. Das hat allerdings nichts mit KI zu tun, an diesem Umgang mit Fehlern hat sich auch durch die Nutzung von KI nichts für uns geändert.
Rechtsgrundlage unserer KI-Regeln
Die vorliegenden Regeln setzen die Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung um, die seit dem 2. August 2026 unmittelbar gelten. Ergänzend orientieren wir uns am freiwilligen „Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten“ der EU-Kommission (Stand 10.06.2026) sowie – wie bisher – an den selbstverpflichtenden Leitlinien für den KI-Einsatz in der behördlichen Praxis der Arbeits- und Sozialverwaltung der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wir sind davon überzeugt, dass KI nicht die redaktionellen Inhalte für unsere Newskanäle erstellen und freigeben kann. Die Prüfung und Freigabe von Inhalten auf unseren Newskanälen erfolgt immer durch einen Menschen, diese Verantwortung geben wir nicht an eine KI ab. Wir nutzen KI-Tools ausschließlich unterstützend bei der Produktion von redaktionellen Inhalten.
1. KI wird nur unter menschlicher Aufsicht eingesetzt:
Die VBG setzt KI ein, um redaktionelle Inhalte zu generieren. Alle generierten Ergebnisse werden von einem Menschen geprüft. Das bezieht sich auf die fachliche Korrektheit, die Plausibilität und die Prüfung der Quellen. Grundsätzlich werden mithilfe von KI-Tools generierte Texte, Grafiken und Bilder per Fakten-Check überprüft. Die letzte Entscheidung über den Einsatz von KI-basierten Produkten trifft ein Mensch. Wir achten die menschliche Autonomie und den Vorrang menschlicher Entscheidungen. Für jeden KI-unterstützten Textbeitrag wird festgehalten, wer die fachliche Prüfung und redaktionelle Freigabe vorgenommen hat; damit können wir jederzeit nachweisen, dass die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 KI-VO bei der VBG liegt.
2. Wann wir KI-generierte Texte kennzeichnen:
KI-generierte oder KI-veränderte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, müssen grundsätzlich als solche gekennzeichnet werden. Diese Pflicht entfällt jedoch, wenn der Text – wie bei uns Standard – einer menschlichen Überprüfung und redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person (hier: die VBG) die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Da dies auf unsere Inhalte durchgängig zutrifft (siehe Punkt 1), sind rein textliche Beiträge in der Regel von der Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 Satz 5 Ki-VO befreit. Wird ein KI-generierter Text ausnahmsweise ohne inhaltliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht (z. B. eine automatisiert erstellte Zusammenfassung), kennzeichnen wir dies eindeutig.
3. Wann wir KI-generierte Bild-, Audio- und Videoinhalte kennzeichnen (Deepfakes):
Für KI-erzeugte oder KI-manipulierte Bild-, Ton/Audio- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen könnten („Deepfakes“), gilt die Kennzeichnungspflicht unabhängig von einer redaktionellen Prüfung – die Text-Ausnahme unter Punkt 2 greift hier nicht. Offensichtlich künstlerische, satirische oder erkennbar fiktive Illustrationen sind hiervon nicht erfasst; hier reicht ein angemessener, die Werkwirkung nicht störender Hinweis.
4. Wie wir kennzeichnen:
Wir markieren betroffene Inhalte vor ihrer Erstveröffentlichung deutlich wahrnehmbar und in einfacher Sprache (z. B. den Begriff „KI“ statt Fachjargon). Die Kennzeichnung erfolgt direkt im bzw. am Inhalt selbst – gut sichtbar, ausreichend lange sowie so platziert, dass Nutzerinnen und Nutzer sie bereits bei der ersten Interaktion wahrnehmen. Bei Toninhalten, wird regelmäßig eine Ansage zu Beginn des Audioinhalts gefordert. Zusätzlich stellen wir sicher, dass die Kennzeichnung auch beim Teilen oder Herunterladen erhalten bleibt. Wir orientieren uns dabei an den von der EU-Kommission veröffentlichten Symbolen („AI“, „AI generated“, „AI modified“) oder an gleichwertig verständlichen eigenen Symbolen. Im Sinne der Barrierefreiheit hinterlegen wir sie, wo technisch möglich, mit Alt-Texten oder ARIA-Labels für assistive Technologien und ergänzen bei Audioinhalten eine kurze Ansage zu Beginn.
5. Verantwortung von Auftraggebenden und Agenturen/Dienstleistenden:
Diese Grundsätze gelten nicht nur für VBG-Beschäftigte, die Content für die Newskanäle erstellen, wir verpflichten auch unsere Dienstleister, die mit uns an der Erstellung von Content arbeiten, unsere Regeln einschließlich der Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten aus Art. 50 KI-VO anzuerkennen und sich daran zu halten.
6. Überprüfung unserer Regeln:
Unsere KI-Regeln prüfen wir in regelmäßigen Abständen und nehmen notwendige Anpassungen vor.