Nach dem Arbeitsschutzgesetz der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", bisher: BGV A1 und anderen Vorschriften sind Sie als Person, die ein Unternehmen leitet, zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) verpflichtet. Der vorliegende Basiskatalog „Bildschirm- und Büroarbeit“ hilft Ihnen dabei, die Anforderungen aus den Gesetzen und Vorschriften zu erfüllen. Inhalte der Arbeitshilfen müssen Sie auf die spezifische Situation der betrachteten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten im Betrieb anpassen.
Entscheiden Sie, ob bei Arbeitsbereichen, Tätigkeiten oder Leistungen mit gleichen Arbeitsbedingungen bei der Bildschirm- und Büroarbeit nur eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen ausreichend ist.
Wie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden sollte und welche Arbeitshilfen zur Gefährdungsbeurteilung Sie von der VBG außerdem nutzen können, wird auf der Seite www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung erläutert.