Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Die Art und Weise wie gearbeitet wird, wie Führung und Kommunikation erfolgen und wie Prävention gedacht wird, muss sich veränderten gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können psychische Belastungen präventiv ermittelt und Arbeit idealerweise menschengerecht, gesund und effizient gestaltet werden.
Psychische Belastung wirkt kontinuierlich auf jeden Beschäftigten ein. Für Ihr Unternehmen ist es daher wichtig, die vorliegende Belastung zu ermitteln und zu beurteilen, ob es sich um ein Risiko handelt dem Sie entgegenwirken müssen. Denn durch rechtzeitiges und damit präventives Handeln lässt sich die Arbeit gesundheitsförderlich gestalten.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen können und stellen Ihnen Verfahren vor, die bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sinnvoll und effektiv sind.
Psychische Belastungen sind ein ganz normaler Bestandteil unserer Arbeitswelt. Der ausschlaggebende Punkt ist, ob Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Belastungen beherrschen und bewältigen können. Dann erleben sie diese als Herausforderungen, an denen sie wachsen. Kippt die Balance zwischen Belastung und Bewältigung, können sich Probleme entwickeln, die das Selbstvertrauen, die Motivation und die physische sowie psychische Gesundheit beeinträchtigen. Und genau das gilt es zu vermeiden.
Ihr Themeneinstieg per Video
Die folgende von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) herausgegebene kurze Videoanimation erleichtert Ihnen auf anschauliche Art und Weise den Einstieg in das Thema "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" und beantwortet Ihnen Fragen, wie:
Was ist psychische Belastung?
Was heißt Gefährdungsbeurteilung?
Wie geht man vor?
Und was hat das Unternehmen davon?
Leitfaden „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“
Dier Leitfaden soll Ihnen als Unternehmensleitung helfen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychische Belastung Ihrer Beschäftigten zu ermitteln und zu bewerten. Er zeigt Ihnen Wege auf, wie geeignete Gestaltungsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden können.
Leitfaden VBG-Fachwissen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
PDF | 1 MB
Beratung vor Ort in Ihrem Unternehmen
Die VBG bietet Ihnen interdisziplinäre Beratung zu diesem Themenfeld durch Arbeitspsychologen, Arbeitsmediziner, Aufsichtspersonen und Präventionsberater an.
Wir sind in Ihrer jeweiligen Bezirksverwaltung für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen, gute Lösungen zu finden.
Häufige Fragen
Was sind "Psychische Belastung" und "Psychische Beanspruchung"?
Psychische Belastung wird verstanden als die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken. Sie sind neutral.
Die individuelle und unmittelbare Auswirkung psychischer Belastung auf den Beschäftigten, zum Beispiel auf seine Aufmerksamkeit und Wahrnehmung, Denk- und Gedächtnisleistungen, Gefühle und Empfindungen, in Abhängigkeit von seinen individuellen Voraussetzungen und seinem Zustand wird als Psychische Beanspruchung verstanden. Langfristige Auswirkungen dauerhafter psychischer Beanspruchung sind Beanspruchungsfolgen. Sie können positiv oder negativ wirken.
(Begriffsabgrenzung nach DIN EN ISO 10075-1)
Was versteht man unter der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
Bei der Gefährdungsbeurteilung sollen die Belastungsfaktoren der Arbeitsbedingungen in definierten Gestaltungsbereichen ermittelt werden. Psychische Erkrankungen oder private Belastungen spielen dabei keine Rolle.
„Psychisch“ meint alle kognitiven, informationsverarbeitenden und emotionalen Vorgänge im Menschen. Immer wenn Menschen denken, fühlen und handeln sind sie also psychisch belastet. Auch während der Arbeit ist man permanent psychisch belastet.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, jene Belastungen herauszufiltern, die bei der überwiegenden Anzahl von Personen, unabhängig von ihren Voraussetzungen, zu negativen Beanspruchungsfolgen und Gefährdungen der Gesundheit führen.
Belastungen und Beanspruchungen des Menschen sollen sich in der Waage halten durch entsprechende Arbeitsgestaltung.
Belastungen sind schon immer ein existierender und auch notwendiger Bestandteil von Arbeit gewesen, und die psychische Belastung bildet hier keine Ausnahme. Die sinnvolle Gestaltung der Belastung ist der entscheidende Punkt. Ziel ist nicht eine belastungsfreie Tätigkeitsgestaltung, sondern eine Optimierung der Belastungssituation, hin zu einer förderlichen Gesamtkonstellation. Wenn Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Belastungen erleben, die sie beherrschen und bewältigen können, dann erleben sie diese idealerweise als Herausforderung. Sie können an ihren Aufgaben wachsen, können so Selbstvertrauen, Engagement und Motivation langfristig aufbauen und erhalten.
Es eröffnet sich die Chance, das Unternehmen zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterzuentwickeln. Das Vorgehen erfordert jedoch eine gründliche Auseinandersetzung mit der betrieblichen Situation und eine realistische Ressourcenplanung.
Was sind die „Gestaltungsbereiche“, die in der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung eine Rolle spielen?
Sechs Gestaltungebereiche sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu analysieren:
- Arbeitsinhalt beziehungsweise Arbeitsaufgabe (zum Beispiel inhaltlich überfordernde Tätigkeiten, wenig Handlungsspielraum)
- Arbeitsorganisation (zum Beispiel zu hohe Arbeitsintensität, Störungen/Unterbrechungen, schlechte Kommunikation)
- Arbeitszeit (zum Beispiel zu hohe Dauer, zu geringe Erholungszeiten, schlecht gestaltete Schichtarbeit)
- Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz (zum Beispiel mangelnde Unterstützung durch Kollegen und Kolleginnen oder durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten, Konflikte)
- Arbeitsmittel (zum Beispiel ungeeignete oder fehlende Arbeitsmittel oder PSA)
- Arbeitsumgebung (zum Beispiel Lärm, ungünstige klimatische oder ergonomische Bedingungen)
Die den Gestaltungsbereichen zugeordneten Belastungsfaktoren können in negativen Ausprägungen langfristig Fehlbeanspruchungsfolgen bis hin zu gesundheitlichen Schäden hervorrufen. In positiver Ausprägung hingegen können sie als Ressource zur Bewältigung von Anforderungen dienen.
Welche anerkannten Verfahren sind nutzbar um psychische Belastungen zu messen?
Der Gesetzgeber macht keine Vorschriften über das „Wie“. Gefordert ist nur, dass Sie eine Beurteilung vornehmen, in der alle Gestaltungsbereiche der psychischen Belastung berück-sichtigt werden.
Eine Übersicht über mögliche Verfahren bietet zum Beispiel das Handbuch „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Weitere Hilfestellungen für die Praxis gibt die GDA-Empfehlung „Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung“, 4. Auflage.
Darüber hinaus können Sie sich durch Ihre zuständige VBG-Bezirksverwaltung individuell und vor Ort beraten lassen.
Die VBG bietet Ihnen zwei Erhebungsmethoden an, die gut für viele der bei der VBG versicherten Unternehmen nutzbar sind:
- eine standardisierte Mitarbeiterbefragung, die Sie selbst mit dem Online-Tool der VBG generieren können
- ein evaluiertes Workshopverfahren KIT (Kurzanalyse im Team).
Es steht Ihnen außerdem eine umfassende Schulung zu dem Themenkomplex mit dem VBG-Seminar „Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung“ (BPB M) zur Verfügung, in denen diese beiden Verfahren vorgestellt werden.
Grundsätzliches zur Gefährdungsbeurteilung
Informieren Sie sich darüber, wie Sie systematisch und effektiv alle im Unternehmen auftretenden Gefährdungen ermitteln und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen können.