040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr
Mitglied der VBG ist jedes Unternehmen, für das die VBG fachlich zuständig ist.
Die Bandbreite reicht jedoch noch weiter, so gehören neben vielen anderen folgende Unternehmen zur VBG:
Weitere Branchen, für die die VBG zuständig ist, sowie deren Zuordnung zum Gefahrtarif der VBG, finden Sie im Stichwortverzeichnis zum Gefahrtarif 2017.
Für einzelne Unternehmensarten haben die VBG und andere Berufsgenossenschaften gemeinsame Auslegungsrichtlinien zur Zuständigkeit vereinbart.
Die VBG ist für Religionsgemeinschaften grundsätzlich die zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträgerin. Damit Sie schnell erkennen können, ob die VBG oder eine andere Unfallversicherungsträgerin für unselbstständige Einrichtungen von Religionsgemeinschaften zuständig ist, hat die VBG zusammen mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein Merkblatt erarbeitet.