Unfallversicherung für Ehrenamtliche

Ehrenamtliches Engagement ist wertvoll. Doch was passiert bei einem Unfall? Die VBG bietet Ehrenamtlichen sowohl gesetzlichen als auch freiwilligen Unfallversicherungsschutz.

Unfallversicherung für Ehrenamtliche: Gesetzlicher Schutz

Ehrenamtliche Tätigkeit – sicher und geschützt mit der VBG

Ihr ehrenamtliches Engagement verdient optimalen Schutz. Die VBG bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass Sie im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung bestens abgesichert sind.

 

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz – Wer ist bereits abgesichert?

Viele ehrenamtlich Tätige genießen bereits gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Sie müssen nicht individuell angemeldet werden.

 

Freiwillige Versicherung – Zusätzlicher Schutz für besondere Fälle

Nicht alle ehrenamtlichen Tätigkeiten sind gesetzlich abgesichert. Für diese Fälle bietet die VBG eine freiwillige Versicherung an. Ob Sie sich in einem Sportverein engagieren oder in einer anderen gemeinnützigen Organisation tätig sind – wir haben den passenden Schutz für Sie. Die Anmeldung kann entweder durch die Dachorganisation oder den Verband erfolgen, oder Sie versichern sich selbst.

 

Weitere Informationen und Ressourcen

Möchten Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten der Absicherung erfahren? Dann werfen Sie einen Blick in die Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement". Dort finden Sie alle Details, die Sie für eine fundierte Entscheidung benötigen.

 

Ihr Engagement, unsere Mission

Sie setzen sich für andere ein, und wir setzen uns für Ihre Sicherheit ein. Mit den Versicherungsoptionen der VBG können Sie Ihr ehrenamtliches Engagement sorgenfrei und sicher ausüben. Ein fairer Deal, finden Sie nicht auch?

Wichtige Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung für Ehrenamtliche

  • Unfallversicherung für Ehrenamtliche in öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

    Was ist versichert?

    Ob Sie ehrenamtlich in einem Kirchenchor singen, im Kirchenvorstand tätig sind oder bei Gemeindefesten helfen – Ihr Engagement ist versichert. Dies gilt auch für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeiten sowie Wege zu und von Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.

     

    Ehrenamtliche Tätigkeit für Einrichtungen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften

    Neben der Kirchengemeinde selbst sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten für Einrichtungen einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft abgedeckt, wie beispielsweise für den Verband Christlicher Pfadfinder und Pfadfinderinnen, den Deutschen Evangelischen Frauenbund, ein katholisches Studentenwerk oder die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland.

    Für Alten- und Pflegeheime sowie Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zuständig, während die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau für kirchliche Friedhöfe zuständig ist.

    Ehrenamt in privatrechtlichen Organisationen

    Auch wenn Sie für eine privatrechtliche Organisation im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft tätig sind, sind Sie versichert. Zum Beispiel, wenn Ihr Verein bei der Durchführung des Weltkirchentages hilft.

     

    Weltanschauungsgemeinschaften – gleicher Schutz, gleiche Regeln

    Die oben genannten Grundsätze gelten ebenso für öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften.

     

    Versicherungsschutz für Fälle sexuellen Missbrauchs

    Informationen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften

     

     

  • Unfallversicherung für Ehrenamtliche im Bildungswesen

    Welche Einrichtungen und Tätigkeiten sind abgedeckt?

    Ob Sie in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen oder beruflichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen ehrenamtlich tätig sind – Ihr Einsatz ist versichert.

     

    Versicherte Tätigkeiten im Detail

    Zu den abgedeckten ehrenamtlichen Tätigkeiten gehören beispielsweise die Teilnahme von gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter an Sitzungen des Elternbeirats, die Mithilfe von Eltern bei der Organisation von Veranstaltungen der Schule oder Renovierung von Klassenräumen. Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit und sowie die Wege zu und von Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind versichert.

     

    Zuständigkeiten – Wer ist Ihr Ansprechpartner?

    Für Bildungseinrichtungen in privater Trägerschaft ist grundsätzlich die VBG Ihr Ansprechpartner und für Kindertageseinrichtungen die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Für öffentliche Einrichtungen ist eine Unfallkasse regional zuständig. 

  • Ehrenamt in Verkehrsunternehmen

    Welche Unternehmen und Tätigkeiten sind versichert?

    Die VBG ist zuständig für bestimmte Verkehrsunternehmen. Dazu gehören zum Beispiel Museums-/Eisen-/Straßenbahnvereine, eine Vielzahl von Bürgerbusvereinen, (Luft-) Seil-, Schwebebahnbetriebe sowie Skiliftbetriebe. Ihr ehrenamtlicher Einsatz ist bei uns gesetzlich versichert, sofern diese Unternehmen Personen oder Güter befördern.

     

    Versicherte Tätigkeiten im Detail

    Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ist versichert, solange sie im direkten Zusammenhang mit den Aufgaben des jeweiligen Verkehrsunternehmens steht. Dazu können beispielsweise Instandhaltungsarbeiten von Wagons und Schienen gehören, die für den aktiven Betrieb der Museumsbahn erforderlich sind, Fahrkartenverkauf oder fahren eines Bürgerbusses.  Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Mitglied eines Vereins sind oder nicht. Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeiten sowie die Wege zu und von Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind abgedeckt.

     

    Zuständigkeiten – Ihr direkter Draht zu uns

    Für den Versicherungsschutz Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in den genannten Verkehrsunternehmen ist in der Regel die VBG Ihr kompetenter Ansprechpartner. 

  • Ehrenamt in öffentlich-rechtlichen Institutionen

    Wer ist abgesichert?

    Wenn Sie sich ehrenamtlich in Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts engagieren, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Dazu zählen auch deren Verbände und Arbeitsgemeinschaften.

     

    Welche Tätigkeiten sind versichert?

    Nicht nur die Tätigkeit selbst, sondern auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese ehrenamtlichen Aufgaben ist versichert. Selbstverständlich schließt der Schutz auch die Wege von und zur Tätigkeit oder Ausbildungsveranstaltung ein.

     

    In Prüfungsausschüssen und Gremien

    Sie sind Mitglied in einem Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer oder Innung? Oder wirken in einem Gremium eines Sozialversicherungsträgers wie einer Krankenkasse oder Rentenversicherung mit? In diesen Fällen sind Sie durch uns abgesichert.

     

    Ihr Ansprechpartner: die VBG

    Für alle Fragen und Anliegen rund um den Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt ist die VBG Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir sind für Sie da, um Ihnen den Rücken freizuhalten, während Sie sich für das Gemeinwohl einsetzen.

Unfallversicherung für Ehrenamtliche: Freiwilliger Schutz

Ihre Entscheidung für ehrenamtliches Engagement verdient viel Anerkennung. Ihre Entscheidung für die freiwillige Versicherung auch.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

Für eine bestimmte Gruppe von ehrenamtlich Engagierten besteht bereits ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (z. B. Ministranten einer Kirche oder Mitglieder in Prüfungsausschüssen von Handwerkskammern und Innungen). 

 

Freiwillige Versicherungsoptionen

Für ehrenamtlich Tätige, die nicht bereits gesetzlich unfallversichert sind, bietet die VBG eine freiwillige Versicherung an. Diese kann entweder durch die Organisation selbst oder deren Verband beantragt werden, aber auch durch die ehrenamtlich Tätigen selbst.  Freiwillig versichern können sich Personen, wenn sie

  • als gewählter oder beauftragter Ehrenamtsträger in einer gemeinnützigen Organisation aus unserem Zuständigkeitsbereich (z. B. ein Natur- oder Tierschutzverein oder Sportverein),
  • in einer Kommission oder einem Verbandsgremium für eine Arbeitgeberorganisation/Gewerkschaft oder
  • für eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes

ehrenamtlich tätig sind.

Sind Sie in mehreren Vereinen im Vorstand ehrenamtlich tätig, z.B. im Tierschutz und im Sportverein, benötigen für jede Tätigkeit eine freiwillige Versicherung. Haben Sie in einem Verein mehrere Ämter inne, reicht eine Versicherung aus.

 

Rahmenverträge mit Verbänden

Um den einzelnen Ehrenamtsträgern und Vereinen die Anmeldung zu vereinfachen, bietet die VBG Verbänden an, Rahmenverträge mit der VBG zu schließen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Nutzen Sie dafür unsere Kontaktbox auf der rechten Seite

 

Informationsquellen

Weitere Informationen zum gesamten Spektrum des Unfallversicherungsschutzes für ehrenamtlich Engagierte finden Sie in der Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement".

Wichtige Informationen zur freiwilligen Unfallversicherung für Ehrenamtliche

  • Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche in Sportvereinen

    Zielgruppe und Voraussetzungen

    Versichern können sich alle, die gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in einem gemeinnützigen Sportverein sind (der Begriff der Gemeinnützigkeit orientiert sich grundsätzlich am Steuerrecht). Sie müssen also ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden oder im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen. Diese müssen nicht in der Satzung verankert sein. Es handelt sich um leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen eines definierten Projekts ausgeübt werden. Dies können z. B. Schieds-, Kampf- und Linienrichter, Projektbeauftragte oder Leiter von Festausschüssen sein.

     

    Beitragskosten

    Der jährliche Beitrag für die Freiwillige Versicherung beträgt aktuell 4,95 Euro pro Versicherungsverhältnis (Stand 2024). Bei Engagement in mehreren Organisationen ist für jede eine separate Beitrittserklärung (mit jeweiliger Beitragsverpflichtung) erforderlich.

     

    Online-Anmeldung und Vereinbarungen mit Landessportbünden

    Die Anmeldung zur freiwilligen Unfallversicherung kann online erfolgen, sowohl durch Einzelpersonen als auch durch den Sportverein für seine ehrenamtlichen Mitglieder. Einige Landessportbünde haben spezielle Vereinbarungen mit der VBG, die das Meldeverfahren und den Beitragseinzug betreffen.

     

    Unfallmeldung

    Im Falle eines Unfalls sollte die Unfallmeldung den Namen des Vereins, der verletzten Person und deren Funktion im Verein enthalten. Zudem sollte die Zugehörigkeit zu einem Landessportbund bestätigt werden und, falls zutreffend, dass der Verein über den Landessportbund von der freiwilligen Versicherung für seine Ehrenamtlichen Gebrauch gemacht hat.

  • Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche in gemeinnützigen Organisationen

    Zielgruppen und Anwendungsbereiche

    Von der freiwilligen Versicherung für Ehrenamtsträger profitieren Vorstände, Inhaber anderer Wahlämter und Beauftragte u. a. in folgenden gemeinnützigen Organisationen:

    • Kleingartenvereine,
    • Karnevalsvereine,
    • Natur- und Tierschutzvereine,
    • Schulfördervereine,
    • nicht öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

    Übrigens: Der Begriff der Gemeinnützigkeit orientiert sich grundsätzlich am Steuerrecht.

     

    Tätigkeitsbereiche

    Die freiwillige Versicherung kommt für Personen in Frage, die durch Satzung vorgesehene offizielle Ämter wie Vereinsvorstand oder Kassenwart innehaben. Darüber hinaus können auch Personen freiwillig versichert werden, die spezielle Aufgaben im Auftrag des Vorstands ausführen, wie etwa Projektbeauftragte oder Leiter von Festausschüssen. Diese Tätigkeiten müssen nicht in der Satzung der Organisation festgelegt sein. Es sind leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen eines definierten Projekts ausgeübt werden.

     

    Versicherungsumfang

    Die Versicherung deckt alle Tätigkeiten ab, die im direkten Zusammenhang mit dem Ehrenamt stehen (z. B. auch die Erfüllung von Repräsentationspflichten eines Vereinsvorstandes), einschließlich der Wege von und zur Tätigkeit.

     

    Beitragskosten

    Der jährliche Beitrag für die freiwillige Versicherung beträgt aktuell 4,95 Euro pro Versicherungsverhältnis (Stand 2024). Bei Engagement in mehreren Organisationen ist für jede eine separate Beitrittserklärung (mit jeweiliger Beitragsverpflichtung) erforderlich.

     

    Anmeldeprozess

    Die Anmeldung zur Versicherung kann sowohl von Einzelpersonen als auch von der Organisation selbst vorgenommen werden. Bei einer Anmeldung durch die Organisation entfällt die Notwendigkeit einer Einzelanmeldung, es sei denn, eine Person ist in mehreren Organisationen tätig und möchte für jede einzelne eine Versicherung abschließen.

     

    Gemeinnützigkeit und Steuerrecht

    Die Gemeinnützigkeit der Organisation wird grundsätzlich nach steuerrechtlichen Kriterien beurteilt.

    • Infloflyer Ehrenamt – Gemeinnützige Organisationen

      PDF | 459,4 KB

    • Infoflyer Ehrenamt – Religionsgemeinschaften

      PDF | 443,1 KB

  • Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche in Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften 

    Wer kann sich versichern?

    Versichern können sich Personen, die in Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen oder Gewerkschaften ehrenamtlich tätig sind.

     

    Was ist abgedeckt?

    Die Versicherung deckt nicht nur die eigentliche ehrenamtliche Tätigkeit ab, sondern auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und die Wege von und zur Tätigkeit oder Ausbildungsveranstaltung.

     

    Beitragshöhe

    Der jährliche Beitrag für die freiwillige Versicherung beträgt aktuell 4,95 Euro pro Versicherungsverhältnis (Stand 2024).Bei mehrfachem ehrenamtlichem Engagement in verschiedenen Organisationen ist für jede Tätigkeit eine separate Beitrittserklärung (mit jeweiliger Beitragsverpflichtung) erforderlich.

     

    Anmeldeprozess

    Die Anmeldung kann sowohl von Einzelpersonen als auch von der jeweiligen Organisation vorgenommen werden. Bei einer Organisationseinreichung entfällt die Notwendigkeit einer Einzelanmeldung, es sei denn, eine Person ist in mehreren Organisationen tätig und möchte für jede einzelne eine Versicherung abschließen.

     

    • Broschüre Unfallversicherung für bürgerschaftlich Engagierte in Arbeitgebervereinigungen

      PDF | 446,4 KB

    • Broschüre Unfallversicherung für bürgerschaftlich Engagierte in Gewerkschaften

      PDF | 545,7 KB

  • Ehrenamtliche Tätigkeit für Parteien 

    Welche Tätigkeiten sind abgedeckt?

    Sie engagieren sich in Parteigremien, Ausschüssen, Kommissionen oder Arbeitskreisen oder vertreten die politischen Positionen Ihrer Partei in Reden oder Diskussionen? Dann ist diese Versicherung das Richtige für Sie. Auch gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind versicherbar, wenn sie außerhalb ihres offiziellen Mandats für die Partei aktiv sind, etwa im Wahlkampf oder auf dem Parteitag. Die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeiten sowie Wege von und zur Tätigkeit bzw. Ausbildungsveranstaltung sind ebenfalls versichert.

     

    Beitragshöhe

    Der jährliche Beitrag für die freiwillige Versicherung beträgt aktuell 4,95 Euro pro Versicherungsverhältnis (Stand 2024). Bei ehrenamtlichen Aktivitäten in mehreren Organisationen ist für jede Tätigkeit eine separate Beitrittserklärung (mit jeweiliger Beitragsverpflichtung) abzugeben.

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