Arbeitsschutzorganisation in Schulen in freier Trägerschaft
Strukturen zur Sicherheit und Gesundheit in Schulen
Einen Überblick zu den erforderlichen Maßnahmen zur Organisation von Sicherheit und Gesundheit in Schulen in freier Trägerschaft bietet die VBG Praxis Kompakt Erfolgreich, sicher und gesund. Sie richtet sich an den Schulträger als Unternehmer der Schule und an die für ihn vertretungsberechtigt handelnden Personen sowie alle anderen mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Schule Beauftragten. Das Medium liefert nützliche Informationen und Hilfestellungen zur Organisation dieser Aufgaben in Schulen in freier Trägerschaft.
Ausführlichere Praxisinformationen sind weiterhin in der DGUV Regel 102-601 „Branche Schule“ enthalten. Sie umfasst die wichtigsten Maßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele sowie ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in Ihrer Schule für Ihre Beschäftigten, Schülerinnen und Schüler sowie ehrenamtlich Tätigen zu erreichen.
Download
Broschüre: Erfolgreich, sicher und gesund
PDF | 1,5 MB
Arbeitsschutzorganisation
Im Folgenden sind ausgewählte Aspekte der Arbeitsschutzorganisation in Schulen in freier Trägerschaft beschrieben sowie weiterführende Informationen und Links genannt.
Die oberste Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit liegt beim Schulträger als Unternehmer der Schule beziehungsweise bei dessen vertretungsberechtigt handelnden Personen.
Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren können auch an weitere Personen übertragen werden. Dazu kann die Organisationshilfe: Pflichtenübertragung genutzt werden. (Download unten)
Der Schulträger sowie die weiteren verantwortlichen Personen werden bei der Einrichtung und dem Betrieb sicherer und gesunder Arbeits-, Lehr- und Lernplätze in der Schule von den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt. Weitere Informationen zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung erhalten Sie hier: Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer und die Leitungskräfte bei der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit in der Schule. Weitere Informationen zu und für Sicherheitsbeauftragte finden Sie auf der VBG-Themenseite Sicherheitsbeauftragte.
In Schulen mit mehr als 20 Beschäftigten muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Dieser tagt mindestens vierteljährlich. Eine Möglichkeit, eine Sitzung des ASA zu gestalten, ist in der DGUV Information 206-007 "So geht´s mit Ideen-Treffen" beschrieben.
Downloads
Organisationshilfe Pflichtenübertragung
PDF | 2 MB
Broschüre: Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen
PDF | 2,3 MB
Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
Ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, Schülerinnen und Schüler sowie der ehrenamtlich Tätigen an Arbeits-, Lehr- und Lernplätzen zu gewährleiste ist die Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungen in der Schule können sich unter anderem aus der Organisation des Schulbetriebes, den angebotenen Fächern und Aktivitäten sowie der baulichen Einrichtung ergeben. Sie müssen systematisch erfasst und betrachtet werden, um bei Bedarf erforderliche Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen ableiten und umsetzen zu können. Nur so kann sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten vorgelebt und an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden.
Die Beschäftigten, Schülerinnen und Schüler sowie ehrenamtlich Tätigen sind über die ermittelten Gefährdungen und die abgeleiteten Schutzmaßnahmen regelmäßig zu unterweisen. Zur Dokumentation der Unterweisung können Unterweisungshilfen genutzt werden.
Erste Hilfe
Die erforderlichen Maßnahmen zur Ersten Hilfe in der Schule müssen organisiert werden. Dazu gehören unter anderem die Festlegung von Alarmierungswegen, die Aus- und Fortbildung von Ersthelfenden sowie die Bereitstellung von ausreichendem und geeignetem Erste-Hilfe-Material.