Erste Hilfe und Brandschutz
Erste Hilfe und Brandschutz im Unternehmen
Erste Hilfe
Vorsorge für Notfälle ist das beste Mittel, um zum Beispiel bei einem schweren Sturzunfall den Beschäftigten wirkungsvoll zu helfen oder bei akuten Kreislaufproblemen richtig zu reagieren. Vorsorge für Notfälle ermöglicht, Beschäftigte und Sachwerte zu schützen, bei Störungen besonnen zu reagieren und möglichst schnell wieder zur normalen Arbeit zurückzukehren – ohne Folgeschäden. Vorsorge für Notfälle heißt insbesondere auch, die Erste Hilfe im Betrieb zu organisieren.
Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer
Anzahl
Bei Anwesenheit von 2 bis 20 Beschäftigten mindestens eine ersthelfende Person.
Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigen werden mehrere Ersthelfende benötigt:
- Verwaltungs- und Handelsbetriebe 5 % der Beschäftigten
- Sonstige Betriebe 10 % der Beschäftigten
Kosten
Werden als fester Satz von der VBG übernommen.
Die zugelassenen Ausbildungsträger rechnen direkt mit der VBG ab.
Weitere Kosten – zum Beispiel Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten – trägt das Unternehmen selbst.
Aufgaben
- Erste Hilfe leisten und situationsgerecht helfen
- sowie bei der Organisation der Ersten Hilfe mitwirken
Ausbildung
Grundausbildung ("Erste-Hilfe-Lehrgang")
Sie umfasst 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Lehrgänge finden in der Regel beim Ausbildungsträger statt oder bei genügend großer Teilnehmerzahl ggf. auch im Betrieb.
Erste-Hilfe-Fortbildung ("Erste-Hilfe-Training")
Die Fortbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten und erfolgt in Zeitabständen von zwei Jahren.
Wer bildet Ersthelfer aus?
Grundsätzlich werden Ersthelfende von einer zu gelassenen Stelle aus- und fortgebildet. Ausbildungsträger sind unter bg-qseh.de zu finden.
Tipp: Die Ersthelfer-Ausbildung ist auch für den Führerschein als Nachweis anerkannt!
Was gehört zu einer wirksamen Ersten Hilfe im Betrieb?
Meldeeinrichtungen
Sicherstellen, dass unverzüglich Hilfe herbeigerufen werden kann, besonders wichtig bei Alleinarbeit.
Erste-Hilfe-Material
Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge – zum Beispiel ein kleiner „Verbandkasten C“ nach DIN 13157 bei 1 - 50 Versicherten in einem Verwaltungsbetrieb - zur Verfügung stellen.
Aufbewahrungsort muss jederzeit schnell erreichbar, leicht zugänglich und deutlich gekennzeichnet sein.
Festlegen, wer in welchen Abständen das Erste-Hilfe-Material regelmäßig prüft und nachfüllt.
Unterweisung
Unterweisen unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse. Nutzen Sie die Plakate "Notfall-Rufnummern - Verhalten bei einem Unfall" und "Erste Hilfe".
Notfall-Rufnummern – Verhalten bei Unfällen
PDF | 1,9 MB
Erste Hilfe – Plakat – DIN A3
PDF | 1,3 MB
Dokumentation
Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb schriftlich festhalten und fünf Jahre lang aufbewahren.
Auch Ereignisse, wie zum Beispiel kleine Schnittwunden oder Insektenstiche dokumentieren, für den Fall von Spätfolgen.
Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln.
Tipp: Nutzen Sie den Meldeblock: DGUV Information 204-021 "Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen".
Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen (Meldeblock) - DGUV Information 204-021
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Brandschutz
Treffen Sie alle Maßnahmen zur Brandschutzorganisation, zur Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden und zur Evakuierung der Beschäftigten und gegebenenfalls zur Evakuierung der Kunden. Beurteilen Sie die Brandgefährdung in Ihrem Unternehmen und leiten Sie Maßnahmen ab. Berücksichtigen Sie dabei besonders die Belange von Beschäftigten mit Behinderung oder auch bei vorübergehend eingeschränkter Mobilität.
Woran müssen Sie denken?
Auswahl und Ausbildung von Brandschutzhelfenden
nach Brandgefährdung, Personenanzahl, besonderen Personengruppen und räumlichen Gegebenheiten.
Feuerlöscheinrichtungen
sind nach der Art und der Größe des Betriebes bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten – zum Beispiel Feuerlöscher. Sie benötigen für einen Bürobereich bis zu 100 m² mit normaler Brandgefährdung zum Beispiel Feuerlöscher mit insgesamt 9 Löscheinheiten (LE).
Beachten Sie dabei die einfache Handhabung und die regelmäßige Prüfung (mindestens alle 2 Jahre).
Fluchtwege
müssen ausreichend vorhanden sein und sind freizuhalten. Ein schnelles und sicheres Verlassen des Gebäudes ist sicherzustellen.
Notausgänge
dürfen nicht verschlossen sein und müssen jederzeit ohne fremde Hilfsmittel leicht und nach außen zu öffnen sein.
Sicherheitskennzeichnung
Gekennzeichnet werden müssen:
- Fluchtwege und Notausgänge
- Feuerlöscheinrichtungen
- Meldeeinrichtungen
Bei unzureichender Sicherheitsbeleuchtung sind lang nachleuchtende Kennzeichen zu verwenden.
Unterweisen der Beschäftigten
- Zum Verhalten im Brandfall anhand des Alarmplans
- Zur Handhabung der Feuerlöscher
- Verhalten zum vorbeugenden Brandschutz – zum Beispiel Rauchverbote, Lagerung von Papier und brennbaren Flüssigkeiten, Aufstellen und Benutzen von elektrischen Geräten
- Auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne sind Räumungsübungen durchzuführen.
Wichtig! Benutzen Sie im Brand- und Gefahrfall keine Aufzüge.
Alarmplan – Verhalten im Brandfall – Aushang
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Sie befinden sich mit Ihren Räumlichkeiten in einem Mietverhältnis?
Klären Sie mit Ihrem Vermieter die Zuständigkeiten und Verantwortung für den Brandschutz im Gebäude (beispielsweise Kennzeichnung und Prüfung von Löscheinrichtungen, Fluchtwegen und Notausgängen).
Gibt es eine Rauchmelderpflicht für Betriebe?
Es gibt keine grundsätzliche Pflicht für die Installation von Rauchmeldern im gewerblichen Bereich. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anhang unter Ziffer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" müssen Arbeitsstätten je nach
- Abmessung und Nutzung,
- der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,
- der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen
mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.
Weitere Informationen auf vbg.de
Erste Hilfe, Brandschutz und Notfallorganisation