
Mobiles Arbeiten
Während das „Homeoffice“ rechtlich nicht klar definiert ist, unterscheiden sich „Telearbeit“ oder „mobiles Arbeiten“ ganz genau.
Der mobile Arbeitsplatz
Mobiles Arbeiten ist heute für viele Menschen fester Bestandteil ihres Arbeitsumfeldes. Dank moderner mobiler Geräte ist es möglich, an nahezu jedem Ort zu arbeiten und sich weltweit zu vernetzen. Zwar ist die Büroarbeit unterwegs nur die zweitbeste Lösung – konzentriertes Arbeiten am gut ausgestatteten Büroarbeitsplatz ist zumeist effizienter und ergonomischer. Jedoch sind Mobilität und Flexibilität der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft ohne die Nutzung mobiler Arbeitsmittel oftmals nicht mehr zu realisieren.
Beim mobilen Arbeiten wird eine Bildschirmtätigkeit an einem Ort außerhalb der Betriebsstätte ausgeübt, zum Beispiel beim Kunden, im Restaurant, im Zug oder im Hotel. Grundsätzlich unterliegt mobile Arbeit den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes. Spezielle Regelungen wie bei Telearbeit gibt es derzeit nicht.
Telearbeit
Bei einem Telearbeitsplatz handelt es sich um einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im privaten oder häuslichen Umfeld des Beschäftigten, für dessen Einrichtung der Arbeitgeber verantwortlich ist und eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festlegt. Der Telearbeitsplatz unterliegt den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und ist idealerweise vergleichbar gestaltet und eingerichtet wie ein Bildschirmarbeitsplatz im Betrieb.
VBG-Fachwissen "Telearbeit – Gesundheit, Gestaltung, Recht"
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Homeoffice
Homeoffice ist eine besondere Form des mobilen Arbeitens. Sie ermöglicht es Beschäftigten, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich für den Arbeitgeber tätig zu sein.
Es ist daher wichtig, sich gemeinsam über die Bedingungen im Homeoffice zu verständigen und Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten ein hohes Maß an Handlungssicherheit bieten.
Dabei gilt es, zentrale Gestaltungsregeln zu beachten:
- Identifizieren Sie geeignete Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Voraussetzungen
- Gestalten Sie Arbeitszeit und Erreichbarkeit
- Unterstützen Sie bei Ergonomie und Ausstattung
- Stärken Sie ein gutes Miteinander
- Entwickeln Sie Unternehmenskultur und Führung weiter
- Erarbeiten Sie passgenaue betriebliche Lösungen
Ausgewählte Fragen und Antworten zum mobilen Arbeiten
Wer stattet das Homeoffice aus?
Für das mobile Arbeiten gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind also nicht dazu verpflichtet, einen kompletten Arbeitsplatz in Haus oder Wohnung der Beschäftigten einzurichten. Trotzdem müssen sie sich mit der Ausstattung im Homeoffice befassen – entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz. Denn das übergeordnete Ziel darin ist es, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die ein gesundes Arbeiten ohne Gefährdung für Körper und Psyche ermöglichen. Das bewährte Instrument hierfür ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Wo erhalte ich Hilfe zur Beschaffung geeigneter Arbeitsmittel für das Arbeiten unterwegs?
Tipps und Hinweise zur Beschaffung von Notebooks, dem Einsatz von Smartphone und Tablets sowie dem passenden Zubehör finden Sie in der VBG-Info „Mobil arbeiten mit Notebook & Co.“
Wichtig: Analysieren Sie genau, welche Arbeitsaufgaben verrichten werden. Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung müssen auch unterwegs passen, um sicher, gesund und effizient arbeiten zu können
VBG-Info "Mobil arbeiten mit Notebook & Co."
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Wie schafft man eine gesunde Arbeitsumgebung?
Tipps finden Sie im Video: Zu Hause arbeiten- How to Homeoffice
Wie führen Unternehmerinnen und Unternehmer trotz räumlicher und zeitlicher Distanz?
„Für Unternehmen gilt es, die Vorteile der Erreichbarkeit auszuschöpfen und gleichzeitig die belastenden Faktoren für die Betroffenen zu minimieren.“ (VBG-Arbeitspsychologin Susanne Roscher)
Die Lösung liegt hier in guter Kommunikation und in verlässlichen Strukturen, um die psychische Gesundheit der Beschäftigten auch auf Distanz zu stärken – und selbst gesund zu bleiben. Im Homeoffice arbeiten Beschäftigte nicht nur an einem anderen Ort, häufig verschieben sich auch ihre Arbeitszeiten. Die Zusammenarbeit findet in virtuellen Teams so statt, als ob es beim Zusammenwirken zwischen mehreren Personen keine Distanz geben würde.Hier erhalten Sie fünf konkrete Tipps für die Regelung von Erreichbarkeit im Homeoffice.
Ist Arbeit im Homeoffice versichert?
Der Gesetzgeber hat den Unfallversicherungsschutz im Homeoffice erweitert. Versichert sind nun alle Wege im Haushalt, die dem betrieblichen Interesse dienen. Aber Achtung: Wege, die darauf abzielen, eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen, sind nicht versichert. Wissenswertes dazu finden Sie auf dem Poster “Auf (fast) allen Wegen“ zum Download.