
Gefährdungsbeurteilung
Unternehmen sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung aller Gefahren am Arbeitsplatz zu erstellen. Eine Gefährdungsbeurteilung erfasst und bewertet Risiken und leitet entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen ab.
Mit unseren praktischen Anleitungen und der persönlichen Beratung erreichen Sie nachhaltig und effektiv, dass Ihre Mitarbeiter gesund und belastungsarm arbeiten.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für das oberste Ziel im Arbeitsschutz: die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Daher verpflichten das Arbeitsschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften Unternehmerinnen und Unternehmer dazu, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für ihre Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Durch ein strukturiertes Vorgehen und Bewerten der betrieblichen Prozesse stoßen Unternehmen positive Entwicklungen an. Eine Gefährdungsbeurteilung fördert die Präventionskultur und einen nachhaltigen Verbesserungsprozess im Unternehmen. Dank Gefährdungsbeurteilung
- optimieren Unternehmen betriebliche Abläufe,
- erhöhen Unternehmen die Zufriedenheit der Beschäftigten und
- können Fehlzeiten reduziert werden.
Gefährdungsbeurteilung in kleinen Unternehmen

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können die Gefährdungsbeurteilung mit dem VBG-Praxis-Check durchführen und dokumentieren. Dafür stellen wir Ihnen zum Beispiel die Praxis-Check-App zur Verfügung.
Größere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können die Gefährdungsbeurteilung mit der kostenfreien Software GEDOKU durchführen.
Sie können die Gefährdungsbeurteilung auch im Rahmen der alternativen Betreuung (KPZ- oder DIAdrei-Portal) vornehmen. So können Sie Ihre gesetzliche Verpflichtung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung erfüllen.
Gefährdungsbeurteilung erstellen – Schritt für Schritt
Eine Gefährdungsbeurteilung für ein Unternehmen zu erstellen, ist gar nicht so schwer, wenn Sie gut geplant und strukturiert vorgehen. In unserem 5-minütigen Video „Gefährdungsbeurteilung – kompakt erklärt" zeigen wir Ihnen:
- wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen können
- welchen Nutzen Sie davon haben
- mit welche Arbeitshilfen und Tools wir Sie unterstützen.
Video: Gefährdungsbeurteilung – kompakt erklärt
In 7 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung

Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung:
effizient planen, systematisch durchführen und rechtskonform dokumentieren – so gelingt die Gefährdungsbeurteilung.
Leitfäden zum Download
Mit dem VBG-Fachwissen „Gefährdungsbeurteilung – So geht’s“ leiten wir Sie Schritt für Schritt durch den kompletten Prozess einer Gefährdungsbeurteilung. Psychische Belastung am Arbeitsplatz muss in jeder Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Verfahren zur Ermittlung psychischer Belastung stellen wir Ihnen in unserer Broschüre „Gefährdungsbeurteilung – psychischer Belastung" vor. Beide Printprodukte können Sie sich hier downloaden.
Leitfaden VBG-Fachwissen „Gefährdungsbeurteilung – So geht’s“
PDF | 3,5 MB
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
PDF | 1 MB
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Psychische Belastungen können langfristig hohe Kosten für Unternehmen und das Gesundheitssystem zu verursachen. Unternehmen müssen prüfen, ob vorliegende Belastungen sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen oder sie ein Risiko darstellen. Hierzu bedarf es einiger Fachkenntnisse. Dazu zählt Wissen zu psychischen Belastungsfaktoren, Ermittlungsmethoden, zur Risikobeurteilung sowie sinnvollen Maßnahmen. Hier beantworten wir oft gestellte Fragen und geben Praxisanleitungen.
GEDOKU – Die Software für Ihre Gefährdungsbeurteilung

GEDOKU ist eine datenbankbasierte Software, mit der Sie alle Schritte der Gefährdungsbeurteilung effizient planen und rechtskonform dokumentieren können. Mit der Software stehen Gefährdungskataloge und Musterunternehmen mit typischen Gefährdungen, Belastungen und Maßnahmenvorschlägen zur Verfügung, die Sie auf die Bedingungen vor Ort in Ihrem Unternehmen anpassen können. Rechtliche Neuerungen nimmt die VBG regelmäßig in die Kataloge auf und stellt sie als Updates zur Verfügung.
Mit Vorlagen: So unterstützt Sie GEDOKU bei der Gefährdungsbeurteilung
Sie suchen nach einer Vorlage für eine Gefährdungsbeurteilung? Dann ist unsere kostenfreie Software GEDOKU genau richtig. Sie enthält Basis-, Themen- und Branchenkataloge. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung. Am Ende können Sie die Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen speichern und ausdrucken.
Basiskataloge
Die sogenannten „Basiskataloge“ enthalten typische Gefährdungen und Belastungen in Bereichen, die unabhängig von der Branche in jedem Unternehmen vorkommen. Das sind zum Beispiel die Basiskataloge für „Büro- und Bildschirmarbeit“ und „Betriebliche Räume und Gebäude“.
Themenkataloge
Themenkataloge enthalten Gefährdungen, die in vielen – aber nicht allen – Branchen vorkommen. Sie können bei Bedarf ausgewählt werden (zum Beispiel der Themenkatalog „Gefahrstoffe“).
Branchenkataloge
Darüber hinaus gibt es „Branchenkataloge“, die den Fokus auf branchenspezifische Gefährdungen und Belastungen setzen (zum Beispiel „Glas und Keramik“).
Musterunternehmen
Musterunternehmen bilden die unterschiedlichen Aspekte einer Branche separat ab. Das ermöglicht Ihnen, die Teilaspekte der Branche, die für Sie relevant sind, zusammenzustellen und auch nur diese zu bearbeiten.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Gefährdungskatalogen und Musterunternehmen in GEDOKU.
Gefährdungskataloge bieten Schutzmaßnahmenvorschläge, die sich in der Praxis bewährt haben. Damit Sie systematisch alle typischen Gefährdungen und Belastungen in Ihrem Unternehmen erfassen können, empfiehlt es sich, immer zuerst die VBG-Basiskataloge zu bearbeiten und dann ergänzend weitere.
Wichtig: Alle VBG-Gefährdungskataloge müssen Sie auf die Situation in Ihrem Unternehmen anpassen. Sie können alle Vorschläge übernehmen, die Inhalte aber auch anpassen, ergänzen oder bearbeiten.
Die Software GEDOKU enthält eine Datenbank mit allen VBG-Gefährdungskatalogen. Sollten Sie Ihre spezifischen Gefährdungen im Katalog nicht finden, unterstützt Sie die KI-Funktion von GEDOKU dabei. Sie hilft Ihnen, die Gefährdungen zu beschreiben und mögliche Schutzmaßnahmen zu finden.
Gefährdungsbeurteilung: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wer ist im Unternehmen für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich? Und wer ist außerdem beteiligt?
Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich die Unternehmensleitung. Sie kann diese Aufgabe delegieren, zum Beispiel an Führungskräfte des Unternehmens, bleibt jedoch für die korrekte Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die wirksame Umsetzung von Schutzmaßnahmen verantwortlich.
Folgende Personen sind üblicherweise an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beteiligt:
- Führungskräfte (Im Auftrag verantwortlich für die Durchführung)
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Beratung und Unterstützung)
- Betriebsärztinnen und -ärzte (Beratung und Unterstützung)
- Betriebsräte (Mitbestimmungsrecht)
- Sicherheitsbeauftragte (Informationsermittlung, Prozessbegleitung)
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Informationsbereitstellung und Unterstützung)
- Externe Arbeitsschutzfachleute (Beratung und Unterstützung)
Wichtig ist insbesondere die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Sicherheitsbeauftragten, da diese die Gefährdungen und Belastungen im betrieblichen Alltag am besten kennen.
Die von der VBG herausgegebene Software GEDOKU unterstützt Sie besonders effektiv dabei, alle Aspekte der Gefährdungsbeurteilung – von der Unternehmensstruktur über die Analyse einzelner Arbeitsbereiche bis hin zur Terminverwaltung – effizient zu bearbeiten und zu dokumentieren.
Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung überprüft werden?
Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden. Wenn keine besonderen Anlässe eine Aktualisierung erfordern, haben sich in der Praxis für Mitgliedsbetriebe der VBG Zeiträume von drei Jahren zwischen den Überprüfungen bewährt.
Die Gefährdungsbeurteilung muss aber aus besonderen Anlässen überarbeitet werden, zum Beispiel bei:
- Verwendung neuer Arbeitsstoffe
- Veränderung von Arbeitsmitteln und Maschinen
- Änderungen von Arbeitsbereichen und Verkehrswegen
- Änderungen von Arbeitsverfahren und Tätigkeiten
- Änderungen der Arbeitsorganisation
- Auftreten von Belastungen und Beschwerden
- Auftreten von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten
- Änderungen von Vorschriften
Die Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen erfolgt in der Regel tätigkeitsbezogen.
Wie gliedert man das Unternehmen für die Gefährdungsbeurteilung in „Arbeitsbereiche" und „Tätigkeiten"?
Voraussetzung für die geforderte systematische Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen ist die Kenntnis der Gesamtheit der zu beurteilenden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten. Daher sollten Führungskräfte und Arbeitsschutzfachleute, möglichst in der Gruppe, das Unternehmen in überschaubare Einheiten unterteilen. Die Kriterien sind hierbei die jeweils vorliegenden Gefährdungen und Belastungen.
Dabei gilt es, Tätigkeiten, Arbeitsbereiche oder Arbeitsplätze mit gleichartigen Gefährdungen und Belastungen gemeinsam zu beurteilen. Auch Größe und Überschaubarkeit der festgelegten Arbeitsbereiche sind zu berücksichtigen.
Mögliche Gruppierungen sind zum Beispiel:
Organisationsbereich oder Abteilung:
- Verwaltung
- Werkstatt
- Produktion
- Lager
- Labor
- Verkaufsstellen
- ...
Arbeitsplatz-, Tätigkeits- oder Berufsgruppe:
- Instandhalter
- Außendienst
- Führungskraft
- Reinigungskraft
- Schlosser, Schlosserin
- Sachbearbeiterin, Sachbearbeiter
- Callcenter-Mitarbeiterin oder -Mitarbeiter
- ...
Was sind „mitgeltende Dokumente“?
Vorliegende betriebliche Unterlagen zu bestehenden Gefährdungen und Belastungen sind sogenannte „mitgeltende Dokumente“. Es ist sinnvoll sie in die anstehende Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Beispiele für solche Unterlagen:
- Sicherheitsdatenblätter von Gefahrstoffen
- Messprotokolle, Analyseberichte
- Informationen über psychische Belastungen
- Betriebliche Erlaubnis- und Arbeitsfreigabescheine
- Verfahrensanweisungen
- Berichte der betrieblichen Arbeitssicherheitsfachleute
- Betriebsanweisungen
- Explosionsschutzdokumente
- Unterlagen über bereits vorhandene Schutzmaßnahmen
Wie kann ich prüfen, ob die Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen den Anforderungen genügt?
Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist eine wirksame Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen, das heißt eine effektive Regelung der organisatorischen Rahmenbedingungen, zum Beispiel:
- Klar definierte Verantwortlichkeiten und Pflichten aller Mitwirkenden im Arbeitsschutz
- Eine funktionierende Kontrolle der Aufgabenerfüllung
- Benennung von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern des Arbeitsschutzes
- Hinreichende Qualifikation der Beteiligten hinsichtlich der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Notfallorganisation (Erste Hilfe, Brandschutz)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Im VBG-Basiskatalog Arbeitsschutzorganisation sind Kriterien für die Bewertung und geeignete Maßnahmen aufgeführt. Der Katalog ist Bestandteil der VBG-Software GEDOKU.
Wie erfolgt eine Risikobeurteilung?
Das Risiko ist definiert als Produkt aus möglicher Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit. Als effektiv hat sich hier die Einstufung des Risikos nach dem Ampelprinzip bewährt.
- Das Risiko ist gering („grün")
- keine Maßnahmen erforderlich; prüfen, ob Verbesserung möglich ist
- Das Risiko ist vorhanden („gelb")
- Maßnahmen zur Minderung des Risikos sind erforderlich
- Das Risiko ist hoch („rot")
- Maßnahmen zur Minderung des Risikos sind unverzüglich durchzuführen
Falls die Zuordnung zu einer der drei Risikostufen für eine ermittelte Gefährdung oder Belastung nicht ohne weiteres möglich ist, kann eine Risikomatrix Anhaltspunkte liefern. In der Software GEDOKU ist die Risikomatrix integriert. Sie können die entsprechende Einschätzung anklicken. Sie wird automatisch übernommen.
- Das Risiko ist gering („grün")
Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Gefährdungsbeurteilung?
Die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen ist in den Paragraphen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes und präzisierenden Verordnungen, zum Beispiel der Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung sowie in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) festgeschrieben.
Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung
Wie die VBG Sie unterstützt
Die VBG bietet versicherten Unternehmen interdisziplinäre Beratung rund um das Themenfeld „Gefährdungsbeurteilung" durch unsere Aufsichtspersonen, Präventionsberater, Arbeitspsychologen und Arbeitsmediziner an. Wir sind in Ihrer nächstgelegenen Bezirksverwaltung für Sie da. Hier geht's zu unseren Standorten. Wir helfen Ihnen, gute Lösungen zu finden.



