
Straßenbahnen,
Stadtbahnen,
U-Bahnen
Wichtige spartenspezifische Informationen unterstützen Sie bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes
Betrieb von Bussen und Bahnen – Informationen für die Prävention in Verkehrsunternehmen
Der Branchenleitfaden fasst die wesentlichen rechtlichen Arbeitsschutzanforderungen für Arbeiten in Verkehrsunternehmen kurz und verständlich zusammen und bietet Ihnen darüber hinaus Ideen als auch pragmatische Lösungen und Hinweise, wie Beschäftigte sicher, gesundheitsbewusst und mit den vorhandenen Arbeitsmitteln umgehen und arbeiten können. Er richtet sich insbesondere an Unternehmer, Führungskräfte aller betrieblichen Ebenen, Betriebsleiter nach Verkehrsrecht (BOStrab, BOKraft, EBO, ESBO, BOA/EBOA), Personalvertretungen, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Ergänzende Informationen finden Sie im Kompendium Sicherheit und Gesundheit.
Betrieb von Bussen und Bahnen - sicher und gesund
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Wissenswertes für die Sparte
Sicheres Arbeiten an Oberleitungen im Nahverkehr
Eine einwandfrei funktionierende Fahrleitungsanlage ist Voraussetzung für den reibungslosen Betrieb von Straßen- und Stadtbahnen. Diese muss daher regelmäßig inspiziert und instandgehalten werden. Um den Bahnbetrieb nicht zu unterbrechen, erfolgen sowohl die regelmäßigen Arbeiten als auch die Beseitigung von Störungen häufig bei eingeschalteter Fahrleitung. Das hiermit verbundene Risiko erfordert besondere Sicherheitsmaßnahmen. Konsequent festgelegte Arbeitsverfahren und ein hohes Qualifikationsniveau von beteiligten Führungskräften und Mitarbeitenden ist hierfür unverzichtbar.
Wir unterstützen Sie hierbei mit dem VBG Fachwissen warnkreuz SPEZIAL Nr. 18 - Arbeiten an Oberleitungen im Nahverkehr - qualifiziert und sicher und dem dazugehörigen Lernprogramm.
warnkreuz SPEZIAL Nr. 18: Arbeiten an Oberleitungen im Nahverkehr
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Sicheres Verhalten betriebsfremder Personen im Gleisbereich von Straßenbahnen
Gefährdungen durch den Straßenbahnbetrieb entstehen, wenn sich Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Gleisbereich aufhalten. Betriebsfremde Personen, beispielsweise aus Fremdfirmen, kennen sich mit den Abläufen des Straßenbahnbetriebes im Detail aus nicht und sind daher besonders gefährdet. Daher kommt deren Unterweisung über bahnspezifische Gefährdungen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Für die Unterweisung dieser Personen sind die unmittelbaren Vorgesetzten verantwortlich, die sich dazu Informationen vom Straßenbahnunternehmen einholen müssen.
Wir unterstützen Sie mit dem VBG Fachwissen „Sicheres Verhalten betriebsfremder Personen im Gleisbereich von Straßenbahnen“. Es eignet sich als Grundlage für eine solche Unterweisung.
VBG-Fachwissen "Sicheres Verhalten betriebsfremder Personen im Gleisbereich von Straßenbahnen"
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Arbeiten im Bereich von Gleisen - Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten an der Infrastruktur von Bahnen im Geltungsbereich der BOStrab
Bei Arbeiten im Bereich von Gleisen wird die Gefährdung von Personen maßgeblich durch bewegte Schienenfahrzeuge hervorgerufen. Um das Unfallrisiko für diese Personen so weit wie möglich zu verringern, kommt es vor allem auf eine gute Zusammenarbeit von Bahninfrastrukturunternehmen und ausführendem Unternehmen sowie die Auswahl der geeigneten Sicherungsmaßnahmen an.
Wir unterstützen Sie mit dem Warnkreuz Spezial Nr. 4 „Arbeiten im Bereich von Gleisen - Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten an der Infrastruktur von Bahnen im Geltungsbereich der BOStrab“. Diese Schrift erläutert die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ (DGUV Vorschrift 77) für den Geltungsbereich der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab).
warnkreuz SPEZIAL Nr. 4: Arbeiten im Bereich von Gleisen - Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten an der Infrastruktur von Bahnen im Geltungsbereich der BOStrab
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Unfallverhütungsvorschrift Arbeiten im Bereich von Gleisen (DGUV Vorschrift 77)
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Gestaltung von Sicherheitsräumen, Sicherheitsabständen und Verkehrswegen bei Straßenbahnen
Die Verantwortung für die sichere Gestaltung von Bahnanlagen liegt beim Verkehrsunternehmen. Dieses plant und baut die Anlagen aber oft nicht selbst. Doch nicht nur bauliche Maßnahmen allein bieten ausreichenden Schutz vor Gefährdungen durch herannahende Schienenfahrzeuge. Ebenso sind die Bestimmungen des Abschnitts „Betrieb“ der Unfallverhütungsvorschrift „Schienenbahnen“ (DGUV Vorschrift 73) und der Unfallverhütungsvorschrift „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ (DGUV Vorschrift 77) einzuhalten. Das VBG-Fachwissen „Gestaltung von Sicherheitsräumen, Sicherheitsabständen und Verkehrswegen bei Straßenbahnen unterstützt neben den Verkehrsunternehmen auch Architekten, Planer, ausführende Unternehmen und Aufsichtsbehörden
Unfallverhütungsvorschrift Schienenbahnen (DGUV Vorschrift 73)
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Unfallverhütungsvorschrift Arbeiten im Bereich von Gleisen (DGUV Vorschrift 77)
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VBG-Fachwissen Gestaltung von Sicherheitsräumen, Sicherheitsabständen und Verkehrswegen bei Straßenbahnen
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Hand-Arm-Vibrationen entgegenwirken: Heraustrennen von Fahrzeugscheiben
Bei der Arbeit mit handgeführten kraftbetriebenen Maschinen können Vibrationen über die Handinnenflächen und die Finger auf das Hand-Arm-System übertragen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn in Karosseriewerkstätten von Verkehrsunternehmen mit Winkelschleifern, Exzenterschleifern, oszillierenden Spezialmessern und Karosseriesägen gearbeitet wird. Insbesondere beim Heraustrennen von Fahrzeugscheiben mit oszillierenden Messern treten Vibrationsbelastungen auf, die zu Gesundheitsgefährdungen führen können.
In der VBG-Fachinformation „warnkreuz SPEZIAL Nr. 25: Hand-Arm-Vibrationen entgegenwirken: Heraustrennen von Fahrzeugscheiben“ finden Unternehmen, die Fahrzeugscheiben im Rahmen von Reparaturen heraustrennen, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen durch Hand-Arm-Vibrationen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Themenseite der BGHM zu Vibrationen
warnkreuz SPEZIAL Nr. 25: Hand-Arm-Vibrationen entgegenwirken: Heraustrennen von Fahrzeugscheiben
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VBG-Spezial ÖPNV | Bahnen 1-2019
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Arbeitsschutz umsetzen
Mit ihrem vielfältigen Beratungs- und Informationsangebot unterstützt Sie die VBG bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen.

- Gefährdungsbeurteilung
Das Thema im Überblick
Mehr erfahrenEtablieren Sie eine Kultur der Prävention und fördern Sie die Kompetenz der Arbeitsschutzexperten in Ihrem Hause mit Tipps für eine nachhaltige Gefährdungsbeurteilung. Eine Hilfe dazu liefert die Software GEDOKU mit den branchenspezifischen Gefährdungskatalogen.
Spezifische Arbeitshilfen für die Branche ÖPNV/Bahnen
Neben den branchenübergreifenden VBG-Gefährdungskatalogen und -werkzeugen stehen ein "Branchenkatalog ÖPNV/Bahnen" und zwei Musterbetriebe „Strab/Bus“ und „Eisenbahn“ zur Verfügung. Diese Angebote ersetzen die Sicherheits-Checks für die Branche ÖPNV/Bahnen zu diesen Themen.
Der Branchenkatalog ÖPNV/Bahnen und die beiden genannten Musterbetriebe sind in der VBG-Software "GEDOKU" enthalten. Mit dieser Software können Sie sehr effektiv eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, dokumentieren.
Psychische Belastungen in Verkehrsbetrieben ermitteln und beurteilen
Das VBG-Fachwissen „Psychische Belastungen in Verkehrsbetrieben ermitteln und beurteilen“, warnkreuz SPEZIAL Nr. 3, stellt allgemeingültige Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und insbesondere ein unter dem Dach des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) entwickeltes Verfahren für die konkrete betriebliche Praxis von Verkehrsunternehmen vor.
warnkreuz SPEZIAL Nr. 3 – Gefärdungsbeurteilung Psychische Belastung
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An diesen Aktionen beteiligen wir uns

Die Aktion „Geblickt? Sicher drüber!“ ist eine Gemeinschaftsaktion der Deutschen Bahn, der VBG, der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) und des ADAC zur Vermeidung schwerer Unfälle an Bahnübergängen.
Seit 2015 ist auch die Bundespolizei als Partner beteiligt und bringt ihre langjährige Erfahrung in der Prävention bei Vor-Ort-Terminen ein. Im Jahr 2012 wurde die Gemeinschaftsaktion zudem in die Informationskampagne „Runter vom Gas“ des Bundesverkehrsministeriums eingebunden.
Informationsangebote externer Partner
Viele weitere Informationen finden Sie auch in VDV-Schriften und VDV-Mitteilungen: