Informationen für neue Mitglieder
Wichtige Informationen für Sie auf einen Blick.
Herzlich willkommen bei der VBG!
Schön, dass Sie nun Mitglied bei der VBG sind – herzlich willkommen!
Wir setzen auf eine starke Partnerschaft mit Ihnen. Unser Part: Wir bieten Ihnen und Ihren Beschäftigten einen hervorragenden Versicherungsschutz und viel Unterstützung rund um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Ihr Part: Nutzen Sie unser Angebot für ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen.
Informationen für Ihre Beschäftigten
Bitte informieren Sie Ihr Team über die gesetzliche Unfallversicherung und die Notfall-Rufnummern. Diese Maßnahmen unterstützen Ihre Beschäftigten im Notfall.
Die ersten Schritte für mehr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Ihre Beschäftigten ist für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer eine gesetzliche Verpflichtung. Das ist die Basis unserer Partnerschaft.
- Führen Sie eine Arbeitsplatzbeurteilung durch und dokumentieren Sie diese.
- Unterweisen Sie Ihre Mitarbeitenden bei Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal jährlich.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten Zugang zu den Vorschriften des Arbeitsschutzes haben.
- Organisieren Sie effektive Erste-Hilfe-Maßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge.
- Stellen Sie die benötigte persönliche Schutzausrüstung bereit.
Bei diesen Maßnahmen unterstützen wir Sie!
So melden Sie einen Unfall
Bitte melden Sie Arbeits- und Wegeunfälle innerhalb von drei Tagen über die Online-Unfallanzeige. So kann die VBG schnell für optimale medizinische Versorgung sorgen.
So melden Sie Entgelte
Für die korrekte Beitragsermittlung benötigt die VBG jährlich das Bruttoarbeitsentgelt Ihrer Beschäftigten. Diese Meldung erledigen Sie elektronisch über das Meldeverfahren Lohnnachweis Digital. Weitere Informationen finden Sie unter „Entgeltmeldung".
So halten Sie uns auf dem Laufenden
Rund um Ihr Unternehmen oder Ihre Selbstständigkeit kann sich immer mal etwas ändern. Halten Sie uns daher bitte auf dem Laufenden und informieren Sie die VBG innerhalb von vier Wochen über Änderungen:
- Ihrer Anschrift,
- Art und Gegenstand Ihres Unternehmens,
- Wechsel im Unternehmen (Eigentümer/Inhaber),
- Änderung der Rechtsform.
Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktportal unter vbg.de/kontakt
Downloads
Plakat / Aushang / Daueraushang: Informationen zu Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung (Stand 04/2024)
PDF | 523 KB
Plakat Notfallrufnummern
PDF | 393,4 KB