Wer ist Mitglied bei der VBG?
Als Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der VBG profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Mitglied der VBG ist jedes Unternehmen, für das die VBG sachlich zuständig ist. Wir sind nicht nur für Finanzdienstleister, Verwaltungen und freie Berufe da, sondern auch für spezielle Industriezweige wie die Keramik- und Glasproduktion sowie private Bahnunternehmen.
Die Bandbreite reicht sogar noch weiter:
- Unternehmen der IT-Branche
- Bildungseinrichtungen
- Beratungsunternehmen
- Sicherheitsunternehmen
- Zeitarbeitsunternehmen
- Werbeunternehmen
- Unternehmen für Freizeitgestaltung, Kunst und Kultur
- Tourismusunternehmen
- Sportunternehmen
- Unternehmen der Hausbesorgung
- Religions-/Weltanschauungsgemeinschaften
- Unternehmen, in denen keramische Erzeugnisse, Porzellan oder Glas hergestellt werden
- Straßen-, Stadt-, Hoch- und Untergrund-, Berg-, Seil- und Eisenbahnen
Weitere Branchen, für die die VBG zuständig ist, finden Sie im Stichwortverzeichnis zum aktuellen Gefahrtarif 2022.
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Melden Sie Ihr Unternehmen einfach online an.
Wenn Sie den zuständigen Unfallversicherungsträger für Ihr Unternehmen nicht kennen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Sie erreichen uns über das Kontaktcenter:
Wählen Sie dort das Anliegen VBG Mitgliedschaft / Beitrag
Telefonisch: 040 5146-2940
Downloads
Stichwortverzeichnis zum Gefahrtarif 2022
PDF | 134,6 KB
Auslegungsrichtlinie zur Zuständigkeit
PDF | 102 KB
Unselbstständige Einrichtungen von Religionsgemeinschaften
PDF | 83,9 KB
Satzung 2012 i.d.F. des 14. Nachtrags
PDF | 80 KB