Wer ist Mitglied bei der VBG?

Als Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der VBG profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. 

Mitglied der VBG ist jedes Unternehmen, für das die VBG sachlich zuständig ist. Wir sind nicht nur für Finanzdienstleister, Verwaltungen und freie Berufe da, sondern auch für spezielle Industriezweige wie die Keramik- und Glasproduktion sowie private Bahnunternehmen.

Die Bandbreite reicht sogar noch weiter: 

  • Unternehmen der IT-Branche
  • Bildungseinrichtungen
  • Beratungsunternehmen
  • Sicherheitsunternehmen
  • Zeitarbeitsunternehmen
  • Werbeunternehmen
  • Unternehmen für Freizeitgestaltung, Kunst und Kultur
  • Tourismusunternehmen
  • Sportunternehmen
  • Unternehmen der Hausbesorgung
  • Religions-/Weltanschauungsgemeinschaften
  • Unternehmen, in denen keramische Erzeugnisse, Porzellan oder Glas hergestellt werden
  • Straßen-, Stadt-, Hoch- und Untergrund-, Berg-, Seil- und Eisenbahnen

Weitere Branchen, für die die VBG zuständig ist, finden Sie im Stichwortverzeichnis zum aktuellen Gefahrtarif 2022.

Unternehmen anmelden

Melden Sie Ihr Unternehmen einfach online an. 

Wenn Sie den zuständigen Unfallversicherungsträger für Ihr Unternehmen nicht kennen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Sie erreichen uns über das Kontaktcenter:

Kontaktcenter - VBG

Wählen Sie dort das Anliegen VBG Mitgliedschaft / Beitrag
Telefonisch: 040 5146-2940

 

Downloads

  • Stichwortverzeichnis zum Gefahrtarif 2022

    PDF | 134,6 KB

  • Auslegungsrichtlinie zur Zuständigkeit

    PDF | 102 KB

  • Unselbstständige Einrichtungen von Religionsgemeinschaften

    PDF | 83,9 KB

  • Satzung 2012 i.d.F. des 14. Nachtrags

    PDF | 80 KB

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