Ratenzahlung und Stundung
Sollte es Ihrem Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Umstände nicht möglich sein, Beiträge oder Vorschüsse zur Fälligkeit zu begleichen, können Sie bei der VBG einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen.
Im Sinne der Gemeinschaft aller Beitragszahlerinnen und Beitragszahler kann Ihrem Antrag nur stattgegeben werden, wenn eine erhebliche Härte vorliegt. Hierzu zählen beispielsweise vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten, die durch ungünstige wirtschaftliche Umstände entstanden sind, die Ihr Unternehmen nicht zu verantworten hat. Der Vorschlag zur Laufzeit sollte zudem auf einen überschaubaren Zeitraum beschränkt sein.
Beachten Sie bitte, dass für Ratenzahlungen und Stundungen Zinsen anfallen, die 2 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank liegen (§ 76 Absatz 2 SGB IV).
So reichen Sie Ihren Antrag ein
Bitte senden Sie uns einen begründeten Antrag, in dem Sie die besondere wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens nachvollziehbar erläutern. Nutzen Sie dafür gerne unser Formular „Kurzantrag Ratenzahlung/Stundung“, das Sie digital ausfüllen und über das Kontaktformular (Anliegen VBG- Mitgliedschaft/Beitrag) an uns senden können.
Kurzantrag Ratenzahlung Stundung
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