Ihre Pflichten & unsere Unterstützung

Als Unternehmerin oder Unternehmer, Führungs- oder Fachkraft ist Ihre Position mit bestimmten Verantwortungen für den Arbeitsschutz verbunden. Wir informieren Sie über Ihre Pflichten und bieten Ihnen an, Sie bei der Umsetzung mit Informationen, Tipps, Tools und Geldleistungen umfangreich zu unterstützen.

Ihre Pflichten im Arbeitsschutz

Welche Verantwortung kommt Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer im Arbeitsschutz zu und wie behalten Sie alle gesetzlichen Vorgaben im Blick? Durch Maßnahmen für betriebliche Prävention sorgen Sie nicht nur für Ihre Beschäftigten, sondern auch für störungsfreie Prozesse im Unternehmen. Die VBG unterstützt Sie bei der Prävention von Unfällen und hilft Ihnen, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir stehen dabei an Ihrer Seite: mit vielen speziellen Beratungsangeboten, Materialien, Angeboten, Tipps und einem persönlichen Gespräch für Ihre individuellen Fragen. 

Ihr Vorteil als VBG-Mitgliedsunternehmen: Wenn Sie sich für den Arbeitsschutz engagieren, können Sie bei uns dafür sogar eine Prämie beantragen oder einen Preis gewinnen. 

  • Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung

    Die Sicherstellung einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gehört zu den Pflichten jeder Unternehmerin und jedes Unternehmers. Hiermit sollen nicht nur notwendige Maßnahmen für die Sicherheit bei der Arbeit im Unternehmen unter fachkundiger Beratung umgesetzt, sondern auch proaktiv die Gesundheit Ihrer Beschäftigten gefördert werden.

    Wir unterstützen Sie bei der Wahl des Betreuungsmodells und sorgen für die Qualifizierung / Fortbildung der Sicherheitsfachkräfte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Für kleinere Betriebe bieten wir mit den Angeboten KPZ-Portal und DIAdrei  eine umfassende Betreuung an. So können Sie Ihre Pflichten - unter anderem die Gefährdungsbeurteilung - mit Hilfe der VBG umsetzen. Für größere Unternehmen ab 50 Beschäftigten, unterstützen wir Sie mit der Software GEDOKU

    Erfahren Sie hier alles, was Sie zur Pflichterfüllung wissen müssen

  • Gefährdungsbeurteilung

    Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Unternehmerinnen und Unternehmer sind deshalb dazu verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Durch ein strukturiertes Vorgehen und Bewerten der betrieblichen Prozesse lassen sich auch betriebliche Abläufe optimieren, die Zufriedenheit der Beschäftigten erhöhen und Fehlzeiten reduzieren. Mit praktischen Anleitungen und persönlicher Beratung unterstützen wir Sie dabei, die Potenziale der Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen zu nutzen.

    Erfahren Sie hier alles, was Sie zur Pflichterfüllung wissen müssen

  • Erste Hilfe, Brandschutz und Notfallorganisation

    Vorsorge ist der Schlüssel. Hier geht es darum, gute Prävention zu gewährleisten und für den Ernstfall gewappnet zu sein. So lassen sich Gefahren minimieren und sogar Leben retten. Schon ab zwei Teammitgliedern muss ein Ersthelfender benannt werden, die oder der sich regelmäßig fortbildet.  Außerdem muss ein Verbandkasten im Unternehmen vorhanden sein, auf den gut sichtbar hingewiesen wird und der leicht zugänglich ist. Denken Sie auch daran, alle Erste-Hilfe-Leistungen sorgfältig zu dokumentieren, zum Beispiel mithilfe des sogenannten Meldeblocks. Das Gute ist: Die VBG übernimmt die Kosten für die Ausbildung der Ersthelfenden in Ihrem Betrieb. Nutzen Sie dafür das Abrechnungsformular.

    Brandschutzhelferinnen und -helfer können im Notfall Entstehungsbrände löschen, achten auf zusätzliche Brandgefahren und sensibilisieren das Team für das Thema Brandschutz. Sie sind kollegiale Ansprechpersonen in Brandschutzfragen und geben eventuelle Mängel an die Brandschutz-Expertinnen und -Experten des Unternehmens weiter. Schon ab dem ersten Teammitglied sind Se verpflichtet, eine Person für den Brandschutz zu bestellen. In der Regel sind mindestens fünf Prozent der Beschäftigten zu Brandschutzhelfenden auszubilden. Die VBG bietet Ihnen die passenden Seminare für die Ausbildung Ihrer Beschäftigten. 

    Erfahren Sie hier alles, was Sie zur Pflichterfüllung wissen müssen

    • Organisationshilfe – Abrechnungsformular Ersthelfer, Erste Hilfe

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  • Unterweisungen

    Die Unterweisung ist eines der wichtigsten Hilfsmittel im Arbeitsschutz. Es handelt sich dabei um mündliche Informationen und Anleitungen, mit denen arbeitsschutzrelevante Verhaltensregeln im Betrieb vermittelt werden. Mit Unterweisungen fördern die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten und gleichzeitig steigern sie deren Arbeitsleistung und Arbeitsqualität.

    Ein Mal im Jahr muss eine Unterweisung stattfinden. Als Unternehmerin und Unternehmer können Sie diese Möglichkeit nutzen, um Ihrem Beschäftigten klare Vorstellungen von arbeitsschutzrelevanten Verhaltensregeln zu vermitteln.

    Wir geben Ihnen dafür alle Informationen an die Hand und führen Sie durch den Prozess.

    Erfahren Sie hier alles, was Sie zur Pflichterfüllung wissen müssen

Unsere Unterstützung für Sie 

Die VBG unterstützt Sie mit Fachberatung, Qualifizierungsangeboten und Tools für einen wirksamen Arbeitsschutz. Wir helfen Ihnen dabei, die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden rechtskonform zu gewährleisten. Die Kosten vieler präventiver und kurativer Maßnahmen werden von der VBG mit dem Prämienverfaren bezuschusst. Teilen Sie mit uns Ihre besten Ideen im Arbeitsschutz - und erhalten Sie dafür einen Geldpreis!

Besondere Angebote für kleine Unternehmen

  • Sympathiefigur Müller für kleine Unternehmen mit Daumen hoch

    Als Unternehmerin bzw. Unternehmer eines kleinen Unternehmens tragen Sie eine große Verantwortung, besonders für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten. Dazu gehört es, die internen Arbeitsabläufe dementsprechend zu gestalten. Die VBG hat spezielle Angebote,  für Unternehmen bis 50 Beschäftigte, die Sie dabei unterstützen, Ihre Pflichten zu erfüllen und den Arbeitsschutz sinnvoll zu implementieren: Wir bieten mit den Angeboten DIAdrei und dem Kompetenzzentrum (KPZ) umfassende Unterstützung für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, aber auch bei der Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung. 

    Wenn Sie sich in der Gründungsphase befinden, bietet unsere Spezial-Seite passgenaue Informationen für Startups, um Ihnen den Einstieg in die Umsetzung Ihrer Pflichten zu erleichtern.
     

    Zum Angebot 

Beratungsangebote der VBG 

Wir haben für alle Themenbereiche und Branchen entsprechende Fachexperten, die Ihnen Ihre Expertise zur Verfügung stellen und Sie mit Rat und Tat unterstützen. Sprechen Sie uns einfach mit Ihrem Anliegen an, wir helfen gern!

  • Illustration Zwei Personen schütteln sich die Hände

    Ihre Bezirksverwaltung - Ihre fachkompetenten Ansprechpersonen vor Ort

    Mit 11 Bezirksverwaltungen sind wir nahezu überall in Deutschland in größeren Städten vertreten. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort bieten individuelle Beratung zu Ihrer Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen, unterstützen aber auch bei der Organisation der Wiedereingliederung, beraten bezüglich der Ausbildung ihrer Arbeitsschutzexperten. Wir besuchen Sie gern, um mit Vorträgen, der Durchführung von Workshops und individueller Beratung für Ergonomie am Arbeitsplatz bei der Organisation einer sicheren Arbeitsumgebung für Ihre Beschäftigten zu unterstützen.

    Standorte der VBG

Gestalten Sie Ihre Arbeitsumgebung gesundheitsfördernd und motivierend

  • Unser Team für Ihre Büroraumplanung

    Das Office Team der VBG unterstützt Sie bei der Einrichtungsplanung ihrer Büroräume. Es prüft vorhandene Planungen und erarbeitet herstellerunabhängige Einrichtungsvorschläge. Es bietet außerdem eine umfassende Beratung bei Einführung neuer Raumkonzepte sowie Arbeitsorganisationen an. Unsere Einrichtungsvorschläge erhalten Sie mit Hinweisen
    und Empfehlungen sowie grafischen Darstellungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.

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  • OnlinePlanner 2.0

    Beginnen Sie mit dem OnlinePlanner direkt mit der Büroplanung. Schritt für Schritt fügen Sie mit dem Planungstool Räume und Einrichtung zu einer harmonischen Arbeitsumgebung zusammen, die Sie ohne Vorkenntnisse sogar am Smartphone gestalten können. So behalten Sie den Überblick und können jederzeit nachjustieren, wenn sich neue Vorgaben ergeben. Sie können Ihre bisherige Planung aus der vorherigen Version in der neuen einfach weiterbearbeiten.

    Zum Planungstool der VBG
  • Messtechnischer Dienst

    Ist an den Arbeitsplätzen Ihrer Beschäftigten alles in Ordnung? Wir beraten vor Ort und führen Messungen für Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz durch. In Büroräumen überprüfen wir zum Beispiel Innenraumluftqualität, entnehmen Luft- und Materialproben, beraten aber auch zu Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz. 

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Unterstützung für Ihre internen Prozesse im Arbeitsschutz

  • Arbeitsschutzmanagementsystem

    Systematischer Arbeitsschutz schafft die Voraussetzungen dafür, dass Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden können. Er ist idealerweise in die betrieblichen Strukturen, Abläufe und die unternehmerischen Entscheidungen integriert. Die VBG unterstützt Unternehmen bei ihrem Engagement, ein Arbeitsschutzmanagementsystem einzuführen - und beurkunden es sogar.

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  • Gesundheitsmanagement

    Beschäftigte zu finden und zu halten, ist eine der aktuellen Herausforderungen in allen Betrieben. Unser Beratungsangebot „GMS - Gesundheit mit System“ hilft Ihnen, ein systematisches betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) umzusetzen. Das sorgt für gesunde und motivierte Beschäftigte, trägt zum Erhalt und der Verbesserung der Arbeitsfähigkeit bei und steigert so Ihre Wettbewerbsfähigkeit. 

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  • Psychische Belastung ermitteln

    Ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist die Ermittlung der psychischen Belastung, denn: 
    Sie ist Bestandteil aller Tätigkeiten und wirkt immer auf die Beschäftigten ein. Schlecht gestaltet trägt Sie das Risiko, langfristig hohe Kosten für Ihr Unternehmen zu verursachen. Die VBG unterstützt Sie auch unter anderem bei der Durchführung eines Workshops, der "Kurzanalyse im Team" (KiT) bei der Ermittlung der psychischen Belastung.

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Kostenübernahmen

Als Ihre Unfallversicherung stehen wir im Ernstfall an Ihrer Seite – ohne Kompromisse. Wir übernehmen oder beteiligen uns an Kosten für die Behandlung, die Rehabilitation und die Wiedereingliederung nach Arbeitsunfällen. Unser Ziel ist es, dass Ihre Beschäftigten möglichst schnell und nachhaltig wieder ins Berufs- und Privatleben zurückkehren können. An oberster Stelle stehen aber präventive Maßnahmen, damit es gar nicht erst zu Vorfällen kommt. Auch daran beteiligt sich die VBG – nicht nur mit Informationen, sondern auch mit Kostenübernahmen.

Die VBG übernimmt Kosten für ...

  • Fahrtraining PKW

    ... Fahrsicherheitstraining

    Für die Teilnahme an Fahrtrainings erhalten Ihre Mitarbeitenden einen Gutschein von der VBG, dessen Höhe sich nach der Fahrzeugart richtet.

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  • ... Erste-Hilfe-Kurse

    Die VBG hilft Ihnen bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb. Dazu gehört unter anderem die Kostenübernahme für die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer.

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Qualifizierung 

Uns liegt viel daran, Ihnen die Fachkenntnisse und Qualifikationen zukommen zu lassen, die Sie oder Ihre Beschäftigten benötigen, um einen guten Arbeitsschutz zu gewährleisten. Deshalb bieten wir Ihnen mit Präsenz- und Online-Seminaren, Selbstlern-Modulen und verschiedenen Veranstaltungen die Möglichkeit, dieses Wissen und Können zu erwerben.

Seminare der VBG

Wir bieten ein thematisch breitgefächerten Seminarangebot für die Bildung und Qualifikation von Fach- und Führungskräften an – sowohl online als auch in Präsenz. Die folgenden drei Beispiele sind zufällig ausgewählt und demonstrieren das Themenspektrum: 

Mit uns wirklich was bewirken.

Zur Seminarübersicht
Führung und Beteiligung von Beschäftigten - wie geht's?
Seminarform
Dauer
1 Tag
Erfahren Sie mehr
In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb gemäß dem VBG-Fachwissen AMS
Seminarform
Dauer
1 Tag
Erfahren Sie mehr
Arbeitsschutz als Chefsache für Büro- und Verwaltungsunternehmen
Seminarform
Präsenz
Dauer
2 Tage
Erfahren Sie mehr

Prämienverfahren

Um Unfälle bei der Arbeit in Ihrem Unternehmen zu vermeiden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen, tun viele Unternehmen mehr als der Gesetzgeber fordert. Sie auch? Dann belohnen wir Ihr zusätzliches Engagement.

  • Bilddaten zum Prämienverfahren

    Ihr Engagement zahlt sich aus

    Wenn Ihr Einsatz bei präventiven Maßnahmen über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht und Ihr Unternehmen zu einer der prämienberechtigten Branchen gehört, beteiligt sich die VBG an bis zu 40 Prozent Ihrer Investitionen. Wir haben auf einer Seite alles zusammengstellt, was Sie dazu wissen müssen. 

    Zum Prämienverfahren

Veranstaltungen

Mit ganz verschiedenen Veranstaltungen möchten wir Sie umfassend in Sachen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit informieren. So geben beispielsweise auf Branchen- und Fachforen Expertinnen und Experten aus Forschung und Praxis ihr Wissen weiter und gehen auch gern mit Ihnen in die Diskussion. 

Preise für Prävention und Teilhabe

Gut gelungene Beispiele aus der Praxis sollten ausgezeichnet werden. Deshalb haben wir VBG_NEXT und den Präventionspreis sowie den VBG-Teilhabepreis ins Leben gerufen. Um zu motivieren und anderen eindrucksvoll zu demonstrieren, welche Erfolge Engagement nach sich ziehen kann.

  • Die Auszeichnungen für gute Beispiele für Prävention

    Sie haben eine gute Idee oder ein bereits umgesetztes Projekt für sichere und gesunde Arbeit? Dann reichen Sie uns das Projekt ein und gewinnen Sie bis zu 15.000 Euro! Die Gewinner können sich zudem darüber freuen, bei einer Preisverleihung mit besonderem Ambiente besonders geehrt zu werden.

    Zur Spezialseite VBG_NEXT
  • Teilhabe-Preis der VBG

    Sie haben einem Beschäftigten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zurück ins gewohnte Leben geholfen? Die VBG zeichnet gute Praxisbeispiele für eine gelungene berufliche und/oder soziale Teilhabe mit dem Teilhabepreis und bis zu 5.000 Euro pro Fall aus.

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