DGUV und VBG: Ein starkes Angebot für Ihren Arbeitsschutz

Welche Rollen spielen die Institutionen?

In Deutschland gibt es neun Berufsgenossenschaften für unterschiedliche Branchen, Bereiche und Industriezweige. Darüber hinaus gibt es für die Kommunen, Bundesländer und die Bundesbehörden noch die Unfallkassen. Welche Rolle spielen dabei die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)? Wir geben Antwort. 

DGUV als zentrale Institution

Als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Deutschland ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) der Vertreter der Unfallversicherungsträger gegenüber der Politik. In dieser Rolle repräsentiert sie die gesetzliche Unfallversicherung auf nationaler und internationaler Ebene und koordiniert die Interessen ihrer Mitglieder.

Für den Gesetzgeber ist die DGUV der zentrale Ansprechpartner für die gesetzliche Unfallversicherung. Unternehmen wiederum bietet die DGUV hilfreiche allgemeine und institutionsübergreifende Angebote rund um die Prävention und Rehabilitation an.

Die DGUV fungiert zudem als Auftrags-Forschungsinstitut für die Unfallversicherungsträger. Sie fördert die Forschung auf den Gebieten der Rehabilitation, Kompensation und Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Auftrag Ihrer Mitglieder.

Daraus ergeben sich wichtige Aufgaben der DGUV: Die Erarbeitung von Konzepten und Empfehlungen für das einheitliche Handeln der Unfallversicherungsträger (UVT) in den Bereichen Prävention, Entschädigung und Rehabilitation.

Was ist nun der Unterschied zur VBG?

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist als gewerbliche Berufsgenossenschaft ein Mitglied der DGUV. Die VBG betreut einen spezifischen Zuständigkeitsbereich, der sich auf bestimmte Branchen und Berufsfelder erstreckt – neben Banken und Versicherungen, Zeitarbeitsfirmen, Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen der IT-Branche, der keramischen und Glasindustrie, der Branche ÖPNV/Bahnen sowie Sportvereinen versichert die VBG auch fast alle neuen Berufe des Arbeitsmarktes