Das TOP-Prinzip für Ihre Schutzmaßnahmen
Technisch - Organisatorisch - Personenbezogen
Als Unternehmerin oder Unternehmer möchten Sie Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden planen und umsetzen. Eine spannende Aufgabe, bei der Sie am besten Prioritäten setzen und entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes Gefahren direkt an der Quelle beseitigen.
Unser Tipp: Nutzen Sie das TOP-Prinzip, um im Rahmen Ihrer internen Gefährdungsbeurteilung die geeignetsten Maßnahmen zu finden und umzusetzen. Das TOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen in Ihrer Arbeitswelt. Es beginnt mit den technischen Maßnahmen, danach folgen die organisatorischen und zum Schluss die personenbezogenen Schutzmaßnahmen.
Das TOP-Prinzip im Einzelnen
Technische Schutzmaßnahmen (T)
Technische Schutzmaßnahmen sind Maßnahmen der Verhältnisprävention. Sie verbessern die Arbeitsumgebung Ihrer Beschäftigten durch sichere Arbeitsmittel und ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes im Büro genauso wie in der Werkhalle. Technische Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel die Nachrüstung durch Sicherheitseinrichtungen, wie die Absperrung durch Zäune oder Lichtschranken. Sie bestehen aus zwei Schwerpunkten:
- Vermeidung der Gefahr, wenn Sie ein gefährliches Arbeitsverfahrens durch ein ungefährliches ersetzen.
- Trennung von Mensch und Gefahr, durch die Kapselung einer gefährlichen Maschine.
Technische Maßnahmen betreffen Objekte und Dinge wie Hardware, Gebäudeeinrichtungen, Maschinen oder Anlagen, die nach ihrer Etablierung autonom funktionieren – also ohne das weitere Zutun von Personen. Sie gewährleisten, dass Gefährdungen in Ihrem Unternehmen nicht wirksam und/oder Arbeitsprozesse nicht kritisch werden. Sie sollten solche Maßnahmen bereits bei der Gestaltung eines Arbeitsprozesses in Ihrem Unternehmen berücksichtigen und integrieren – als Sicherheitsnetz, das Situationen erkennen und abfangen kann, bevor sie außer Kontrolle geraten.
Organisatorische Schutzmaßnahmen (O)
- Räumliche oder zeitliche Trennung von Mensch und Gefahr
Wenn Arbeiten verschiedener Gewerke parallel ausgeführt werden, kommt es häufig dazu, dass sich die verschiedenen Gewerke mit Ihren Tätigkeiten gegenseitig gefährden. Durch Ausführung der Gewerke an verschiedenen Orten (räumliche Trennung) oder zeitlich versetzte Ausführung der Arbeiten (zeitliche Trennung) kann die gegenseitige Gefährdung verhindert werden.
- Erste Hilfe
Alle Maßnahmen, die Sie ergreifen, um Leben zu retten und gesundheitliche Schäden zu minimieren, bis professionelle medizinische Hilfe eintrifft. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Kästen, die Schulung von Mitarbeitenden in Erste-Hilfe-Techniken und die Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Stationen.
- Brandschutz
Der Brandschutz umfasst Vorkehrungen, um Brände zu verhindern und im Falle eines Brandes schnell und effektiv zu reagieren. Dazu zählen die Etablierung von Feuerlöschern, Brandschutztüren, Rauchmeldern und regelmäßige Brandschutzübungen für die Mitarbeitenden.
- ASA-Sitzung:
Die Einrichtung einer vierteljährlichen Besprechung zum Arbeitsschutz unter Beteiligung von Unternehmer oder Unternehmerin, SiFa, BA, Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragte.
Personenbezogene Maßnahmen (P)
Personenbezogene Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, das Verhalten der Personen im Unternehmen zu verändern und sie für Gefahrenpotenziale zu sensibilisieren.
Zwei Dinge sind hier besonders wichtig:
- Bereitstellung und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Sie stellen Ihren Mitarbeitenden spezielle Ausrüstungen zur Verfügung, damit diese sich vor spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz schützen können. Wichtig: Sie müssen Ihre Mitarbeitenden auch im Umgang mit der Ausrüstung schulen und darauf achten, dass Sie ordnungsgemäß getragen wird.
- Unterweisung: Sie können Ihr Personal zu den Risiken und Gefahren schulen, die mit ihren Aufgaben verbunden sind. So vermitteln Sie die richtigen Verhaltensweisen und Techniken, um diese Risiken zu minimieren und halten Ihr Team immer auf dem neuesten Stand der Sicherheitspraxis.
Ein Beispiel – Absturzgefahr mit dem TOP-Prinzip bearbeiten
Bei Absturzgefahr verhindert ein Geländer als technische Schutzmaßnahme (T) den Absturz. Diese Maßnahme ist weitestgehend unabhängig vom Willen des Menschen. Der nächste Schritt wäre die organisatorische Maßnahme (O), zum Beispiel den Verkehrsweg so weit von der Absturzkante weglegen, dass ein stürzender Mensch nicht über die Kante fallen kann. Das setzt voraus, dass der Mensch auf dem vorgesehenen Weg bleibt. Als personenbezogene Maßnahme (P) würde man dem Menschen ein Sicherheitsgeschirr anlegen und ihn mit einem Seil an einem Fixpunkt sichern. Stürzt er also ab, sichert das Seil vor dem Aufschlag auf dem Boden. Von T über O über P nimmt also das Niveau der Sicherheit ab und die Abhängigkeit vom Willen des Menschen zu.