Essenzielle Richtlinien und Bestimmungen

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Gut zu wissen: Rechtliche Grundlagen

Die Selbstverwaltung der VBG hat Vorschriften und Regeln erlassen, die neben staatlichem Recht Grundlagen für den Arbeitsschutz in den versicherten Unternehmen sind.

Die beiden wichtigsten grundlegenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind:

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", welche die Kernorganisation und die Standards für den Arbeitsschutz umfasst.
  • DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die sicherheitstechnische und medizinische Betreuung im Betrieb klärt, verschiedene Betreuungsmodelle anbietet und die Bedingungen festlegt.

Das Wichtigste aus dem staatlichen Recht

Der Staat hat im Arbeitsschutzgesetz den Rahmen für den staatlichen Arbeitsschutz definiert. In einer Reihe von zugehörigen Verordnungen werden die verschiedenen Aspekte aus dem Gesetz erläuter und vertieft.

Neben dem Arbeitsschutzgesetz sind die drei wichtigsten Verordnungen: 

„Arbeitsschutzgesetz“ (ArbSchG), das die Mindestmaßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit festlegt.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die den Arbeitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten regelt. Zur Arbeitsstätte gehören alle Gebäude, Räumlichkeiten, Orte im Freien auf dem Betriebsgelände und Baustellen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln im Unternehmen. Sie schließt Arbeitsmittel vom Schraubendreher bis zur Produktionsanlage ein

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dient dem Schutz von Mensch und Umwelt vor Schädigungen durch gefährliche Stoffe. Das können auch Alltagsstoffe wie Spülmaschinentabs oder Reinigungsmittel sein.