Essenzielle Richtlinien und Bestimmungen
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Gut zu wissen: Rechtliche Grundlagen
Die Selbstverwaltung der VBG hat Vorschriften und Regeln erlassen, die neben staatlichem Recht Grundlagen für den Arbeitsschutz in den versicherten Unternehmen sind.
Die beiden wichtigsten grundlegenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind:
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", welche die Kernorganisation und die Standards für den Arbeitsschutz umfasst.
- DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die sicherheitstechnische und medizinische Betreuung im Betrieb klärt, verschiedene Betreuungsmodelle anbietet und die Bedingungen festlegt.
DGUV Vorschriften, die bei der VBG erlassen wurden
- DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 3: Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- DGUV Vorschrift 17: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
- DGUV Vorschrift 23: Wach- und Sicherungsdienste
- DGUV Vorschrift 29: Steinbrüche, Gräbereien und Halden
- DGUV Vorschrift 42: Zelte und Tragluftbauten
- DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
- DGUV Vorschrift 64: Schwimmende Geräte
- DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge
- DGUV Vorschrift 74: Seilschwebebahnen und Schlepplifte
- DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder
- DGUV Vorschrift 19: Schausteller- und Zirkusunternehmen
- DGUV Vorschrift 25: Überfallprävention
- DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
- DGUV Vorschrift 52: Krane
- DGUV Vorschrift 56: Arbeiten mit Schussapparaten
- DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge
- DGUV Vorschrift 73: Schienenbahnen
- DGUV Vorschrift 77: Arbeiten im Bereich von Gleisen
Das Wichtigste aus dem staatlichen Recht
Der Staat hat im Arbeitsschutzgesetz den Rahmen für den staatlichen Arbeitsschutz definiert. In einer Reihe von zugehörigen Verordnungen werden die verschiedenen Aspekte aus dem Gesetz erläuter und vertieft.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz sind die drei wichtigsten Verordnungen:
„Arbeitsschutzgesetz“ (ArbSchG), das die Mindestmaßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit festlegt.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die den Arbeitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten regelt. Zur Arbeitsstätte gehören alle Gebäude, Räumlichkeiten, Orte im Freien auf dem Betriebsgelände und Baustellen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln im Unternehmen. Sie schließt Arbeitsmittel vom Schraubendreher bis zur Produktionsanlage ein
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dient dem Schutz von Mensch und Umwelt vor Schädigungen durch gefährliche Stoffe. Das können auch Alltagsstoffe wie Spülmaschinentabs oder Reinigungsmittel sein.
