Die VBG ist demokratisch aufgebaut. In ihrer Selbstverwaltung engagieren sich ehrenamtliche Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern.
iDie Selbstverwaltung der VBG besteht aus Vertreterversammlung und Vorstand. Ihre ehrenamtlichen Mitglieder – zur Hälfte Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten – bestimmen die Geschicke des Unfallversicherungsträgers. Sie werden alle sechs Jahre in den Sozialversicherungswahlen gewählt. Damit gewährleistet die Selbstverwaltung, dass die Interessen der Arbeitgeber und Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung gewahrt werden. Die nächsten Sozialversicherungswahlen finden 2023 statt.
Vertreterversammlung
Die Vertretervrsammlung der VBG besteht aus 60 Mitgliedern. Sie hat unter anderem folgende Aufgaben; sie
bestellt die Mitglieder der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse.
Vorstand
Der 16-köpfige Vorstand der VBG wird von der Vertreterversammlung nach der Sozialwahl gewählt. Er