
Vorsitzwechsel in den Selbstverwaltungsgremien
Die Selbstverwaltungsorgane wählen zu Beginn einer Wahlperiode aus ihrer Mitte je eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden. Diese alternierenden Vorsitzenden müssen den verschiedenen Vertretungsgruppen angehören und wechseln sich jeweils mit Ablauf von 1,5 Jahren ab. So ist sichergestellt, dass sowohl die Versichertenseite als auch die Arbeitgeberseite alternierend den Vorsitz in den Selbstverwaltungsgremien der VBG innehaben.
In diesem Turnus hat der Arbeitgebervertreter Volker Enkerts (erster v.l.) zum 01.04.2025 die Versichertenvertreterin Gabriele Platscher (zweite v.l.) als Vorsitzende des Vorstandes abgelöst. Parallel hat die Arbeitgebervertreterin Claudia Frank (dritte v.l.) den Vorsitz in der Vertreterversammlung an den Versichertenvertreter Stefan Urlaub (vierter v.l.) abgegeben.
Erfahren Sie mehr über die Aufgaben und Mitglieder von der Vertreterversammlung und dem Vorstand der VBG: