040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr
Unterstützung für Unternehmen zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Hinweis: Derzeit arbeitet die VBG an weiteren Handlungshilfen, sodass diese Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird. Die Handlungshilfen wurden gemäß der neuen SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktualisiert und berücksichtigen somit die aktuellen Entwicklungen.
Sollten drüber hinaus Fragen entstehen, berät Sie die VBG auch telefonisch. Auf Anforderung aus den Betrieben nimmt die VBG ab sofort aber auch den Außendienst wieder auf. Im Fokus stehen dabei Beratungen von Unternehmen hinsichtlich umzusetzender betrieblicher Hygienekonzepte sowie Hinweise auf Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen, die die aktuelle Situation berücksichtigen. Des Weiteren werden durch die VBG Betriebsbetreuungen im Rahmen der Überwachung insbesondere in den Betrieben wahrgenommen, die über besondere Betriebsverhältnisse verfügen.
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