Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 

Die Sifa-Qualifizierung bei der VBG. Digital, praxisnah, neu gestaltet. 

Sifa-Qualifizierung: Qualifizierung – Branchenwechsel – Portfolioerweiterung

Wir haben die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam mit anderen Trägern der Unfallversicherungen bundesweit neu gestaltet. Diese findet nun an drei Lernorten statt: In selbstorganisierten Lernphasen, in Präsenz-Seminaren und in Praxisphasen im Unternehmen. An allen Lernorten wird die „Sifa-Lernwelt“ als zentrale Lernplattform genutzt. Dabei kombinieren wir die Phasen des internetgestützten Selbstlernens mit Präsenzlernen in Seminaren und Praxisphasen im Betrieb. So stellen wir sicher, dass Sie Ihre neuen Kompetenzen reflektieren und in der betrieblichen Praxis direkt anwenden können.

Die unten aufgeführten Termine dienen nur zur Information. Eine Anmeldung kann nicht über das Internet erfolgen, sondern nur über die für das Unternehmen zuständige Bezirksverwaltung der VBG. Dort wird dann geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen der Interessenten für die Sifa-Qualifizierung vorliegen.

  • Zugelassen wird nur, wer die Anforderungen hinsichtlich Berufsausbildung und Berufserfahrung erfüllt, die in § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ dokumentiert sind.
     
  • Zugelassen werden grundsätzlich nur Versicherte aus Mitgliedsunternehmen der VBG mit mehr als 50 Beschäftigten.
     
  • Zugelassen werden auch Versicherte aus Mitgliedsunternehmen der VBG mit mehr als 30 Beschäftigten bei

    – Betrieben der keramischen und Glas-Industrie, 
    – Betrieben zur Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, 
    – Betrieben der Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin, 
    – Betrieben für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, 
    – Betrieben zur Reinigung von Verkehrsmitteln, 
    – Betrieben von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen, 
    – Betrieben von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturparks

    Für Unternehmen mit weniger Beschäftigten bietet die VBG alternative Betreuungsmodelle an. (DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, § 2 Abs. 2 – 4)

Ihre Termine für den Ausbildungsstart 2026

  • Region Ost
    • Reihe SIFAO2604 (20.04.2026 bis 25.02.2028)
       
    • SIFAO2604 Termin-Info für Teilnehmende

      PDF | 51,9 KB

  • Region West
    • Reihe SIFAW2605 (26.01.2026 bis 10.12.2027)
    •  Reihe SIFAW2606 (01.06.2026 bis 28.04.2028)
       
    • SIFAW2605 Termin-Info für Teilnehmende

      PDF | 51,8 KB

    • SIFAW2606 Termin-Info für Teilnehmende

      PDF | 52 KB

  • Region Mitte
    • Reihe SIFAM2605 (09.03.2026 bis 28.01.2028)
       
    • SIFAM2605 Termin-Info für Teilnehmende

      PDF | 132,8 KB

Die Fortbildungsangebote der VBG

Mit uns wirklich was bewirken.Zur Seminarübersicht
Arbeiten in der Wildtierhaltung - sicher und gesund
Seminarform
Präsenz
Dauer
5 Tage
Erfahren Sie mehr
Fehlerkultur: Fehler.Faktor.Mensch.
Seminarform
Präsenz
Dauer
3 Tage
Erfahren Sie mehr
Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Glas und Keramik. Von der Theorie zur Praxis
Seminarform
Präsenz
Dauer
3 Tage
Erfahren Sie mehr
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Mitarbeitern aus externen Unternehmen
Seminarform
Präsenz
Dauer
3 Tage
Erfahren Sie mehr
Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung
Seminarform
Präsenz
Dauer
3 Tage
Erfahren Sie mehr
Beurteilung der Arbeitsbedingungen: Von der Theorie zur Praxis
Seminarform
Präsenz
Dauer
3 Tage
Erfahren Sie mehr

Fachkraft für Arbeitssicherheit – Lernfelder 1 bis 5 (Wechsel des Qualifizierungsträgers)

Sie haben die Lernfelder 1 bis 5 bei einem anderen Qualifizierungsträger absolviert und wollen nun Ihre Qualifizierung bei der VBG abschließen.

Wir führen das branchenspezifische Lernfeld 6 der Sifa-Qualifizierung der VBG in Form des Selbstorganisierten Lernens durch. In der danach folgenden Lernerfolgskontrolle 6 (LEK 6) weisen Sie nach, dass Sie über die nötigen Branchenkenntnisse verfügen, um Unternehmen in der gewählten Branche sicherheitstechnisch zu beraten und zu betreuen.

Das branchenspezifische Lernfeld 6 der Sifa-Qualifizierung ist in folgenden Schwerpunktbereichen der VBG möglich:

  • Büro/Verwaltung
  • Kreditinstitute
  • Glas und Keramik
  • Sicherungsdienstleistungen
  • Kirchen und kirchliche Einrichtungen
  • Zeitarbeit
  • Bildungseinrichtungen
  • ÖPNV/Bahnen
  • Bühnen und Studios
  • Technik

Diese Informationen sind für Sie noch wichtig:

  • Voraussetzungen für die Zulassung zum Lernfeld 6
    • Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Lernfelder 1 bis 5 und
    • Nachweis von 40 Branchenpunkten, die Sie durch den Besuch von einschlägigen Branchenveranstaltungen oder Seminaren entsprechend dem Katalog der VBG erworben haben.
    • Zugelassen werden grundsätzlich nur Versicherte aus Mitgliedsunternehmen der VBG mit mehr als 50 Beschäftigten.
    • Zugelassen werden auch Versicherte aus Mitgliedsunternehmen der VBG mit mehr als 30 Beschäftigten bei

      – Betrieben der keramischen und Glas-Industrie, 
      – Betrieben zur Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, 
      – Betrieben der Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin, 
      – Betrieben für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, 
      – Betrieben zur Reinigung von Verkehrsmitteln, 
      – Betrieben von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen, 
      – Betrieben von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturparks

      Für Unternehmen mit weniger Beschäftigten bietet die VBG alternative Betreuungsmodelle an. (DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, § 2 Abs. 2 – 4)
  • Organisation 
    1. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Vorhaben, die Qualifizierung bei der VBG abzuschließen an die Seminarbuchungsstelle in der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung der VBG zur Klärung des weiteren Vorgehens. Für die Suche nach der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung können Sie die PLZ-Suche nutzen.
    2. Sie besuchen einschlägige Branchenveranstaltungen, siehe „Informationsblatt (Zulassung zum Lernfeld 6)“.
    3. Sie stellen den Antrag auf Anerkennung der Branchenpunkte per Antragsformular durch Nachweis der besuchten Veranstaltungen.
    4. Sie erhalten eine Mitteilung über die Anerkennung der Branchenpunkte.
    5. Sie beantragen die Zulassung zur LEK 6 per Antragsformular.
    6. Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre Zulassung mit der Einladung zum nächstmöglichen Termin für die LEK
    7. Sie absolvieren die Aufgabe zur LEK 6 und reichen das Ergebnis bei der VBG ein.
    8. Nach dem erfolgreichen Bestehen der LEK 6 erhalten Sie einen Nachweis darüber.
    9. Weitere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt „Zulassung zum Lernfeld 6“.

Fachkraft für Arbeitssicherheit – Lernfeld 6 (Branchenwechsel)

Sie sind ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit und wollen Mitgliedsunternehmen der VBG betreuen. In der folgenden Liste finden sie unsere Schwerpunktbranchen:

  • Büro/Verwaltung
  • Kreditinstitute
  • Glas und Keramik
  • Sicherungsdienstleistungen
  • Kirchen und kirchliche Einrichtungen
  • Zeitarbeit
  • Bildungseinrichtungen
  • ÖPNV/Bahnen
  • Bühnen und Studios
  • Technik

Diese Informationen sind für Sie noch wichtig

  • Voraussetzungen für die Zulassung zur Betreuung
    • Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
    • Nachweis von Branchenkenntnissen durch Fortbildung und/oder Praxiserfahrung
    • Sonstige Qualifizierungsnachweise
  • Organisation
    • Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Vorhaben der Betreuung eines VBG-Mitgliedsunternehmens an die Präventionsabteilung der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung der VBG zur Klärung des weiteren Vorgehens. Für die Suche nach der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung können Sie die PLZ-Suche nutzen.
    • Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen wird sich die zuständige Aufsichtsperson der VBG bei Ihnen melden und unter Berücksichtigung Ihrer bereits vorhandenen Branchenkenntnisse festgelegen, welche Fortbildungsmaßnahmen erforderlich sind (DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, § 4 Abs. 7).
    • Über die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Fortbildungsmaßnahmen erhalten Sie einen Nachweis, was bei der VBG dokumentiert wird.

Downloads

  • Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

    PDF | 1,1 MB

  • Zulassung zu Lernfeld 6 Sifa-Qualifizierung durch Branchenpunkte

    PDF | 245,3 KB

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