
Was macht ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin?
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Beschäftigte rund um das Thema Arbeitsschutz. Mit ihrem arbeitsmedizinischen Fachwissen unterstützen sie dabei, die Arbeitsbedingungen im jeweiligen Betrieb hinsichtlich der Gefährdungen zu beurteilen.
Damit Betriebsärztinnen und -ärzte ihre Aufgaben entsprechend Paragraf 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (§ 3 ASiG) erfüllen können, müssen Unternehmen ihnen die Möglichkeit geben, Arbeitsplätze zu besichtigen. Außerdem müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihnen alle notwendigen Informationen über den Betrieb zur Verfügung stellen.
Essenziell ist für Betriebsärztinnen und -ärzte außerdem ein vertrauensvolles Verhältnis zu allen Beteiligten. Dazu zählen sowohl die Unternehmerinnen und Unternehmer als auch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Beschäftigten. Wenn nötig, sind Betriebsärztinnen und -ärzte eine fachliche Schnittstelle zu Behörden oder den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern wie der VBG.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Arbeitsbedingungen zum Wohle ihrer Beschäftigten optimieren, wenn sie sich von ihrem Betriebsarzt oder ihrer Betriebsärztin und ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Verpflichtend ist dies laut DGUV Vorschrift 2 bei besonderen Anlässen, wie der Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe sowie der Einführung neuer Arbeitsstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben. Gleiches gilt für die grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen.
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte agieren unabhängig
Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin agieren fachlich unabhängig von Weisungen des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin, der Beschäftigten oder Behörden. Wie bei anderen medizinischen Disziplinen gilt auch hier die ärztliche Schweigepflicht. Alles, was vor diesem Hintergrund im Unternehmen mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin besprochen wird, bleibt unter vier Augen.
Wie läuft eine betriebsärztliche Eignungsbeurteilung ab?
Eine zusätzliche Aufgabe des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin kann es sein, die gesundheitliche Eignung von Beschäftigten festzustellen. Die ärztliche Beurteilung erfolgt vor dem Hintergrund der Gefährdungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und den Anforderungen, die sich aus der Arbeitsaufgabe ergeben. Gegebenenfalls erforderliche Untersuchungen richten sich nach diesen Arbeitsplatzbedingungen.
Im Anschluss an die Untersuchung erfolgt dann die Einschätzung, ob der Beschäftigte aus medizinischer Sicht für die Aufgabe geeignet ist oder nicht. Unter Umständen ist die Eignung an eine spezielle Ausstattung des Arbeitsplatzes gekoppelt, wenn der Beschäftigte aufgrund von Beeinträchtigungen beispielsweise bestimmte ergonomische Hilfsmittel benötigt. Diagnosen oder konkrete Messwerte, die bei der Untersuchung erhoben wurden, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nicht den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin übermittelt.
Fallstricke bei Online-Untersuchungen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Für viele Tätigkeitsfelder sind betriebsärztliche Eignungsuntersuchungen oder arbeitsmedizinische Pflichtvorsorgen eine Voraussetzung, um im gewünschten Bereich arbeiten zu können. Wir erklären, warum sich durch Online-Untersuchungen ein zusätzlicher betrieblicher Aufwand zur Qualitätssicherung und rechtlichen Absicherung ergeben kann.
Die rechtliche Grundlage: DGUV-Vorschrift 2
In der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ist geregelt, wie und in welchem Umfang die Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erfolgen muss. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen wählen, um sich fachkundig beraten zu lassen.
DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
PDF | 6,8 MB
VBG-Fachwissen "Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung effektiv nutzen"
PDF | 3,2 MB