Seitenanfang
Hauptinhalt

Fachkraft für Arbeitssicherheit: Weiterführung der Qualifizierung bei der VBG

Sie haben die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einem anderen Qualifizierungsträger begonnen und haben das Lernfeld 5 noch nicht abgeschlossen.

Wenden Sie sich an die zuständige Bezirksverwaltung.

Eine Anmeldung kann nicht über das Internet erfolgen, sondern nur über die für das Unternehmen zuständige Bezirksverwaltung der VBG. Dort wird geprüft, ob die notwendigen betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen für die Sifa-Qualifizierung vorliegen. Bei vorliegenden Voraussetzungen erfolgt die Einbuchung in eine konkrete Sifa-Reihe ebenfalls durch die zuständige Bezirksverwaltung.

Zugelassen wird nur, wer die Anforderungen hinsichtlich Berufsausbildung,-erfahrung und -abschluss erfüllt, gem. § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

Die VBG qualifiziert Sifas grundsätzlich nur für den internen Bedarf in ihren Mitgliedsunternehmen.

Zugelassen werden grundsätzlich nur Versicherte aus Mitgliedsunternehmen der VBG mit mehr als 50 Beschäftigten.

Zugelassen werden auch Versicherte aus Mitgliedsunternehmen der VBG mit mehr als 30 Beschäftigten bei

  • Betrieben der keramischen und Glas-Industrie,
  • Betrieben zur Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr,
  • Betrieben der Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin,
  • Betrieben für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung,
  • Betrieben zur Reinigung von Verkehrsmitteln,
  • Betrieben von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen,
  • Betrieben von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturparks

Für Unternehmen mit weniger Beschäftigten bietet die VBG alternative Betreuungsmodelle  gem. DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, § 2 Abs. 2 – 4 an. Eine Teilnahme an der Qualifizierung der VBG ist dann nicht möglich.

Der konkrete Wiedereinstiegspunkt in den Qualifizierungslehrgang bei der VBG wird in Absprache mit der zuständigen Bezirksverwaltung und unseren Lernbegleitern festgelegt.

Die VBG bietet folgende branchenspezifische Teile der Qualifizierung:

  • Büro/Verwaltung
  • Kreditinstitute
  • Glas und Keramik
  • Sicherungsdienstleistungen
  • Kirchen und kirchliche Einrichtungen
  • Zeitarbeit
  • Bildungseinrichtungen
  • ÖPNV/Bahnen
  • Bühnen und Studios
  • Technik

Zu Beginn des Wiedereinstiegs wird festgelegt, in welcher Schwerpunktbranche der Abschluss erfolgt.

  • Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

    PDF | 3 MB

  • Prüfungsordnung zum Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (hochgeladen am 11.11.2025)

    PDF | 855,9 KB

  • Prüfungsordnung zum Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (gültig bis 31.10.2025)

    PDF | 483,2 KB

  • Zulassung zu Lernfeld 6 Sifa-Qualifizierung durch Branchenpunkte

    PDF | 302,3 KB